Ich darf einmal provokant Zusammenfassen (Übertreibung macht bekanntlich anschaulich): Du hast einen Vertrag mit einem Dienstleister in dem vereinbart ist, das er deine Seite mit vier benannten Keys innerhalb von 6 Monaten auf die erste Seite von Google drückt. Nach der Hälfte der vereinbarten Laufzeit möchtest du den Vertrag fristlos kündigen weil.... was?
a) dein Vertragspartner die Leistung nicht erbracht hat? (wohl kaum, er hat noch drei Monate um das Ziel zu erreichen)
b) er Leistungen nicht erbringt, die vertraglich gar nicht festgehalten sind (dich über Art und Umfang seiner Maßnahmen zu informieren)?
c) du ein "ungutes Gefühl" hast, weil du von der Materie selbst keine Ahnung hast?
d) hier einige Poster die Meinung vertreten, man kann auch 'mal ne Rechnungen mit dem Vermerk "Hab' schon genug unbezahlte, brauch keine weiteren mehr" an den Absender zurückschicken?
Alles keine wirklich triftigen Gründe um einen Vertrag fristlos zu kündigen - oder? Dein Vertragspartner hat 6 Monate Zeit die vereinbarte Leistung zu erbringen. Wenn er 5 Monate und 14 Tage nichts unternimmt und das Ziel in den restlichen 2 Wochen trotzdem erreicht, dann hat er den Vertrag erfüllt - Punkt, Basta.
Zumindest ist diese meine bescheidene Meinung.
Mein persönlicher Rat: Nimm's als Lehre, die Leistungsbeschreibung das nächste mal etwas weniger pauschal abzuhandeln, Zahlungen an definierten Meilensteinen festzumachen und die ein oder andere was-passiert-wenn-Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen und lass dich überraschen, was die nächsten drei Monate passiert. gzs hat es oben auf den Punkt gebracht:
gzs hat geschrieben:Erwarten kann man das, was vorher ausgemacht war.