Hey zusammen, zum Thema Rücktritt vom Vertrag nochmal ein paar Worte die allerdings
NICHT als Rechtsberatung zu sehen sind. Ich bin
kein Anwalt! Nur Student mit Laien Rechtswissen!!!
So einfach zurücktreten ist auf jeden fall nicht... das würde wohl unser gesammtes Rechtssystem durcheinander werfen. Zu dem Thema möchte ich hier auf §323 BGB verweisen.
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten [...]
Ohne Fristsetzung kannst du allerdings auch zurücktreten wenn:
1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Interessant ist:
Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
Also wenn davon auszugehen ist das er das was ihr vereinbart habt nie erfolgen wird (ob das der fall sein könnte hängt von dem ab was ihr vereinbart habt).
Weiterhin interessant für dich ist vielleicht das du als Auftraggeber ein Recht darauf hast den Zeischenstand deines Auftrages zu erfahren.
§ 666
Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.
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Weitere Möglichkeit ist vielleicht (sicher bin ich mir da lange nicht) Anfechtung deiner Willenserklärung... also du warst dir nicht bewusst darüber was du da unterschrieben hast (Inhaltsirrtum §119 BGB). Dann werden aber Schadensersatzansprüche auf dich zu kommen da der SEO ja schon was geschafft hat was er dann bezahlt haben möchte.
Wie gesagt das ist hier
keine Rechtsberatung... wer es besser weiß kann bitte seinen Senf dazu abgeben
Liebe Grüße
Valery