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Hätte ich diese mail aus dem gelöschtem Thread bekommen würde das für Euch teuer werden aber richtig teuer !! Aber erst nach dem einsichtslosen Gelaber hier im Forum.Damit hier nicht falsche Vorstellungen entstehen: Sobald sich der Staatsanwalt damit beschäftigt, und ein Affiliate-Netzwerk im Nachgang dann noch zivilrechtlich tätig wird, wird das ganze für den Betrüger deutlich teurer.
genau an diesem Punkt gehen die Ansichten hier wohl auseinander. Die meisten Webmaster hier haben sicher nicht die Absicht Klickbetrug zu betreiben, wohl aber Angst davor, trotzdem belangt zu werden, wenn jemand anders auf ihren Webseiten Unsinn treibt.contaxe hat geschrieben: Betrug eines einzelnen geht zu Lasten aller anderen - das müsste doch eigentlich jedem bewusst sein. Hier bereichert sich also nicht Contaxe, sondern Contaxe schützt die Merchants und 99,9 % ehrlichen Affiliates.
Habt Ihr den Staatsanwalt gemietet, geleast oder von den 2000 € gekauft ?Sobald sich der Staatsanwalt damit beschäftigt, und ein Affiliate-Netzwerk im Nachgang dann noch zivilrechtlich tätig wird, wird das ganze für den Betrüger deutlich teurer.
Komm, verrate es uns...Was glaubst Du denn wie hoch die Kosten sind?
Betrug eines einzelnen geht zu Lasten aller anderen - das müsste doch eigentlich jedem bewusst sein.
Marketinggeblabber. Wie sollte dies funktionieren ?Betrug eines einzelnen geht zu Lasten aller anderen
Genau so steht es in den Contaxe AGB, weshalb uns jedes Verständnis dafür fehlt, wenn hier weiterhin Unwahrheiten verbreitet werden. Vor allem deshalb nicht, weil wir weiter oben das folgende erklärt haben:Bei nachgewiesener Manipulation/Beeinflussung zahlt der betreffende Publisher/Affiliate, als Entschädigung für die Aufwendungen zur Entdeckung sowie Überprüfung der betreffenden Manipulation(en), an Contaxe eine Vertragsstrafe pauschal i. H. v. 2000 Euro. Contaxe hat darüber hinaus das Recht dem betreffenden Publisher/Affiliate etwaige höhere tatsächliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Selbst wenn jemand Drittes 1.000 mal auf ein Banner klickt - an welcher Stelle sollte das strafrechtlich relevant werden?trabajo hat geschrieben:Und warum sollten sich die Ermittlungsbehörden darum kümmern? Wenn ein Besucher 10 mal auf ein Banner klicken will, dann kann er das machen, er begeht damit keinen Betrug, ja er verstößt nicht mal gegen irgend welche AGB, was interessiert das also die Ermittlungsbehörden?
Zur näheren Erläuterung vielleicht mal hier nachlesen, wann ein solches Handeln überhaupt strafrechtlich voin Belang ist:Das übrigens gelegentlich vorgetragene Argument "ein Dritter hätte ohne Wissen des Affiliate manipuliert" können wir aus unserer Erfahrung ausschliessen. In diesen Fällen müsste der betreffende Affiliate eigentlich selbst ein Interesse an der Hinzuziehung der Ermittlungsbehörden haben. In insgesamt drei Fällen haben wir nach entsprechender Argumentation des Affiliates vorschlagen die Ermittlungsbehörden im Interesse von Contaxe und dem Affiliate selbst einzuschalten. Dies wurde jeweils nicht gewünscht.
Aha, bei 50 Euro über ein 3/4 Jahr also sehr hohe 3 oder 4 stellige betrügerische Klicks ? Na das sagt ja einiges über den enormen Verdienst aus, den der Betrüger, als solchen habt Ihr ihn indirekt bezeichnet, pro Klick bekommt.contaxe hat geschrieben: Und da handelt es sich nicht um 10 Klicks oder Ähnliches, sondern um sehr hohe dreistellige oder vierstellige Zahlen, mit einer deutlichen Beweislast. ]
Strafverfolgung wegen was? Damit die Justiz aktiv wird muss es eine Rechtsgrundlage geben, es muss ein Gesetz geben gegen das verstoßen wurde.contaxe hat geschrieben: Eine Rechtswürdigung dessen was Klickbetrug oder Manipulation ist oder nicht nimmt in jedem Einzelfall der Richter vor, nach Massgabe des vorliegenden Beweismaterials. Auch dies dürfte bekannt sein.
Weniger bekannt ist allerdings, dass Manipulationen in der Online-Werbung immer mehr im öffentlichen Interesse stehen, und deshalb auch die Ermittlungsbehörden ein wachsendes Interesse an einer Strafverfolgung haben.