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klar... wie willst du denn Geschäfte machen wenn du nicht voll Geschäftsfähig bist?HennesVIII hat geschrieben:Eine Frage:
"2.1 Nutzungsberechtigt sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäftsfähig sind."
Gilt das auch für Publisher?! Oder wie darf ich das verstehen?
Ooops habe mich etwas verlesen....net(t)worker hat geschrieben:klar... wie willst du denn Geschäfte machen wenn du nicht voll Geschäftsfähig bist?HennesVIII hat geschrieben:Eine Frage:
"2.1 Nutzungsberechtigt sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäftsfähig sind."
Gilt das auch für Publisher?! Oder wie darf ich das verstehen?
Werbefläche anbieten ist eine gewerbsmäßige Handlung... Sobald du dich also anmeldest gilst du nicht mehr als Privatperson... Also kannst du als Privatperson garnicht teilnehmen...HennesVIII hat geschrieben:Ooops habe mich etwas verlesen....
Darf man denn als Privatperson daran teilnehmen oder nicht?
net(t)worker hat geschrieben:Werbefläche anbieten ist eine gewerbsmäßige Handlung... Sobald du dich also anmeldest gilst du nicht mehr als Privatperson... Also kannst du als Privatperson garnicht teilnehmen...HennesVIII hat geschrieben:Ooops habe mich etwas verlesen....
Darf man denn als Privatperson daran teilnehmen oder nicht?
in der regel steht ein solcher Passus in den AGB damit es von vornherein klar ist das hier ein Vertrag zwischen 2 Unternehmen zustande kommt und nicht zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson... da gibt es rechtlich ja so einige Unterschiede... und wenn sich nu eine Privatperson auf solche Rechte beziehen möchte ist der Vertrag direkt nichtig...