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Mork vom Ork
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Beitrag von Mork vom Ork » 27.07.2009, 10:07

Darknova hat geschrieben:Was Kundendaten angeht so ist es NICHT ILEGAL nur um das mal gesagt zu haben.. Kommt immer drauf an wo du sie kaufst..
Richtig.
Frag mal Telekom alle Handyanbieter und was weiß ich nicht noch..
Da steht in den AGB´s das sie es dürfen und du hast es wenn du mit denen Arbeitest(z.b. ein Handy bei denen hast) unterschrieben und den AGB´s zugestimmt
Nein, wie du das darstellst, ist das falsch. Sowas als Grundvoraussetzung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schreiben, dürfte kaum statthaft sein.
Es darf seit einer Weile nicht einmal mehr eine vorgedruckte Passage auf dem Vertrag eingefügt werden, die der Kunde durchstreichen muss, möchte er keine Werbung; der Kunde muss ausdrücklich der Datenweitergabe zustimmen.

Richtig ist also, dass sich auf vielen Verträgen selbst ein kleines Kästchen befindet, welches vom Kunden angekreuzt werden muss, damit die Datenweitergabe zulässig wird.

Davon abgesehen: Dass die Telekom Daten an Dritte verscherbelt, ist auch falsch, das entsprechende Kästchen auf den Verträgen bezieht sich einzig auf Werbung durch die Telekom und ihre Tocherunternehmen selbst (Datenlecks wie in der jüngsten Vergangenheit lassen wir jetzt mal außer acht) und diese Zustimmung lässt sich auch jederzeit durch einen kurzen, kostenlosn Anruf beim Kundendienst widerrufen.
Und es gibt auch die hinterhältigen Unternehmen wie zum Beispiel Conrad Elektronik: Da habe ich mal bei einer Bestellung das Feld "Ich stimme den Datenschutzbedingungen zu." angeklickt und dann geistesgegenwärtig (lies: aus Langeweile) doch noch mal geschaut, was sich hinter den Conrad'schen "Datenschutzbedingungen" eigentlich verbirgt - das war eine Zustimmung zur Aufhebung des Datenschutzes, also zum Adresshandel.

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Darknova
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Beitrag von Darknova » 27.07.2009, 12:31

Nur gehören auch Werbefirmen z.b. zum Telekom Konzern ;)
Ja natürlich kann man nicht alle in einen Sack stecken aber wenn man keinen Bock auf Werbung hat immer genau lesen dann klappt das meistens.
Link- oder Artikeltausch z.B. mit
https://www.werbungiminternet.eu

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mgutt
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Beitrag von mgutt » 27.07.2009, 19:31

Im Kleingedruckten muss stehen an welche Firma bzw. welche Firmen Zugriff auf diese Daten haben. Demnach darf ein Konzern auch nicht einfach Daten an eine Tochtergesellschaft weiterleiten. Sie darf nur die Daten weitergeben, damit sie in ihrem Sinne verarbeitet werden. z.B. bei externen Call-Centern und Vertragsverlängerungen.

Das der Dritte namentlich genennt werden muss und eine explizite Bestätigung des Kunden vorliegen muss, ist übrigens seit diesem Jahr neu.
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