Richtig.Darknova hat geschrieben:Was Kundendaten angeht so ist es NICHT ILEGAL nur um das mal gesagt zu haben.. Kommt immer drauf an wo du sie kaufst..
Nein, wie du das darstellst, ist das falsch. Sowas als Grundvoraussetzung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schreiben, dürfte kaum statthaft sein.Frag mal Telekom alle Handyanbieter und was weiß ich nicht noch..
Da steht in den AGB´s das sie es dürfen und du hast es wenn du mit denen Arbeitest(z.b. ein Handy bei denen hast) unterschrieben und den AGB´s zugestimmt
Es darf seit einer Weile nicht einmal mehr eine vorgedruckte Passage auf dem Vertrag eingefügt werden, die der Kunde durchstreichen muss, möchte er keine Werbung; der Kunde muss ausdrücklich der Datenweitergabe zustimmen.
Richtig ist also, dass sich auf vielen Verträgen selbst ein kleines Kästchen befindet, welches vom Kunden angekreuzt werden muss, damit die Datenweitergabe zulässig wird.
Davon abgesehen: Dass die Telekom Daten an Dritte verscherbelt, ist auch falsch, das entsprechende Kästchen auf den Verträgen bezieht sich einzig auf Werbung durch die Telekom und ihre Tocherunternehmen selbst (Datenlecks wie in der jüngsten Vergangenheit lassen wir jetzt mal außer acht) und diese Zustimmung lässt sich auch jederzeit durch einen kurzen, kostenlosn Anruf beim Kundendienst widerrufen.
Und es gibt auch die hinterhältigen Unternehmen wie zum Beispiel Conrad Elektronik: Da habe ich mal bei einer Bestellung das Feld "Ich stimme den Datenschutzbedingungen zu." angeklickt und dann geistesgegenwärtig (lies: aus Langeweile) doch noch mal geschaut, was sich hinter den Conrad'schen "Datenschutzbedingungen" eigentlich verbirgt - das war eine Zustimmung zur Aufhebung des Datenschutzes, also zum Adresshandel.