Im Gewissen Maße geht das schon, das wäre eben ein typisches Abonnement. Allerdings sind die Hürden für solche Abos bei uns ja nicht zuletzt wegen der früheren Klingeltonabzocke höher gesetzt worden. Fürs Fernabsatzrecht ausnahmsweise mal die Wikipedia. Die Hürde, an der viele Abzocker scheitern, sind die korrekten Widerrufsbelehrungen. Denn Du musst Verbraucher zum ja Beispiel ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehren.EtMa Consulting hat geschrieben:ist bei uns opt out überhaupt durchsetztbar?
Deutscher Anbieter -> Deutsches Recht, egal wo der Server steht.EtMa Consulting hat geschrieben:Wie sieht es aus, wenn der Server in den USA steht? Kann ich deutsches Recht darauf anwenden, weil ja in Deutschland erreichbar?
Zum Lernen, wie eineauf Konversion optimierte Landingpage aussieht, hier noch ein paar Beispiele mit einschlägigem Ruf. Allesamt kostenpflichtige Angebote: