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problem mit provider nach loeschung einer domain

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dominik123
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Beitrag von dominik123 » 12.02.2010, 14:41

Hallo ich wollte mal Euren Standpunkt erfragen ich habe neulich eine neue Domain nach dem Sie gelöscht worden ist wieder neu registriert. Jetzt bekomme ich probleme mit dem alten Eigentuemer dieser Domain bzw mit dem Provider.! Sie wollen die Domain zurück bei der Denic haben diese leute schon ein Disput Verfahren eineleitet was besagt das die Domain nach der Löschung wieder in deren Namen uebergeht....

Schaut mal das ist die Email die ich erhalten habe....

Was denkt Ihr ueber diesen Fall?

Danke und Gruss Dominik


Sehr geehrter Herr,

bezugnehmend auf Ihre E-Mail die Sie an unseren Kunden Herr Holub geschickt haben bezüglich der Domain xxxx.de muss ich Ihnen mitteilen dass diese Einschüchterungsversuche doch relativ einfallslos sind.

Desweiteren muss ich Sie aufklären dass Rechte auf eine Domain nicht nur im Falle eines eingetragenen Namens sprich Markenname bestehen können. Aber sicherlich weiß Ihre Rechtsabteilung dies auch und würde Sie dann bitten sich bei Ihrer Rechtsabteilung zu informieren bevor Sie eine solche E-Mail verfassen.

Zur Erinnerung die Domain wurde auf eine Privatperson sprich Sie und nicht auf eine (schein) LTD in UK registriert. Ein Update des Handles können Sie nun leider nicht mehr machen da die Denic die Domain mit einem Dispute-Eintrag versehen hat. Aber das wissen Sie wahrscheinlich schon oder Ihre Rechtsabteilung hat Ihnen das bestimmt mitgeteilt.

So kommen wir aber nun zu dem eigentlichen Punkt. Fakt ist Sie sind z.Z. der Eigentümer der Domain. Unser Kunde will seine Domain wieder haben da er nicht beabsichtigt hat diese zu löschen oder freizugegeben. Dann haben wir nun 3 Alternativen: Sie löschen die Domain damit unser Kunde die wieder registrieren kann, oder verkaufen die Domain zu einem angemessenen Preis (nein keine 870EUR weil das Layout so teuer war und das Super Google Ranking – Sie haben nicht einmal meta-tags reingeschrieben) oder aber und das ist die dritte und letzte Variante es kommt zu einem Prozess. Diese Entscheidung liegt nun bei Ihnen.

Ich erwarte Ihre geschätzte Antwort und verbleibe


Best Regards,