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e.player
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Beitrag von e.player » 01.05.2010, 19:49

Für mich kommt es auf den Bereich an. Versicherungen Lohnen sich ab dem 1 Besucher. Wallpaper und so erst ab 4-5 K am Tag

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Hulkster
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Beitrag von Hulkster » 01.05.2010, 20:18

Wie gesagt, der Bereich ist Bewertung von Elektonik-Produkten (Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, etc.) sowie Buchrezensionen.

dirk30
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Beitrag von dirk30 » 01.05.2010, 21:17

Hulkster hat geschrieben:
Eric78 hat geschrieben:Theoretisch ja, praktisch nein. Es gibt da auch ne Grenze. Irgendwas ab 250 Euro im Jahr. Erst ab dann musst du anmelden. Kannst aber auch warten bis dich das Finanzamt anschreibt. Nur kann es sein, dass du dann nachzahlen musst und wenn du das Geld schon verbraten hast, musst du irgendwie zusehen, wie du es dem Finanzamt bezahlst.
Ok, danke. Ich könnte ja reinschreiben §19 Kleinunternehmer-Regelung. Nur um eine Abmahnung zu vermeiden.
Du meinst um eine zu bekommen...kein Gewerbe angemeldet und dann angeben: §19 Kleinunternehmer-Regelung Sehr schlechte Idee....

Und es gibt auch keine Mindestgrenze....so bald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast solltest es du anmelden.

Und das Finanzamt hat mit der Gewerbeameldung selber ziemlich wenig zu tun....das Gewerbe amelden erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde. Das Finanzamt schickt dir nur paar Tage/Wochen nach der Anmeldung einen Bogen zur steuerlichen Erfassung den du ausfüllen musst.