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Naja es ist ein Unterschied ob ich- wie Du sagst- meine alten Turnschuhe auf ebay setze oder eine Website habe mit Werbung. Bei Ebay sieht man ja anhand der Bewertungen wie viel man verkauft hat, bei Webseiten erkennt man nicht sofort wie lange schon Werbung drauf ist. Werbung ist im erster Hinsicht immer gleich eine Gewinnerzielungsabsicht und nichts einmaliges, daher würde ein abmahnfreudiger Anwalt auch sicher gerne mal schnell einen hünschen Brief schicken wenn er bemerkt, dass im Impressum die UStG Nr. fehlt. Oder=?Eric78 hat geschrieben:Sie muss aber regelmäßig sein. Wenn ich bei ebay meine alten Turnschuhe verkaufen will, hege ich auch eine Gewinnerzielungsabsicht und keine Verlusterzielungsabsicht. Dennoch brauch ich dafür kein Gewerbe anmelden. Außer ich verkaufe regelmäßig alte ausgelatschte Turnschuhe.
Als Kleinunternehmer muss man ja auch keine Ust. abführen. Im Impressum kann man oft nicht erkennen, was Kleinunternehmer ist oder Privatmensch. Das wäre eine sehr wackelige Grundlage für eine Abmahnung imho...Hulkster hat geschrieben: Werbung ist im erster Hinsicht immer gleich eine Gewinnerzielungsabsicht und nichts einmaliges, daher würde ein abmahnfreudiger Anwalt auch sicher gerne mal schnell einen hünschen Brief schicken wenn er bemerkt, dass im Impressum die UStG Nr. fehlt. Oder=?
was meinst Du mit 20 EUR Provision?TomRidley hat geschrieben:Wenn das Thema und die Provision stimmt, auf jeden Fall. Mit 20 euro Provision wird es aber schwierig.
@Adsense, layerads oder Werbung in deinem Newsletter zu verkaufen währe auch ne Lösung.