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Ja, sobald eine Gewinnerziehlungsabischt vorliegt ist ein Gewerbe notwendig.mus sman deswegen ein gewerbe anmelden, nur wenn man Banner von ner anderen Hp auf seine Homepage setzt und damit en bisschen geld verdient?
Aber Lutz-Development hat schon recht. Zu diesem Thema liest man viel Blödsinn und es finden sich sicherlich bessere Orte als diesen um sich über dieses Thema zu informieren.das ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit; es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird oder die Erwartungen erfüllt werden. Nicht zum Gewerbe zählen die Urproduktion - z.B. Land - und Forstwirtschaft - die Ausübung sogenannter freier Berufe - z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler - , die Verwaltung eigenen Vermögens und das Reisegewerbe - das ist aber genehmigungspflichtig!