Naja, wenn jemand die Webseite kauft, dann wird dieser wohl kaum für keinerlei Gegenleistung die Links in der Blogroll behalten. Aber ich nehme an mit einer monetären Entschädigung oder einem günstigeren Endpreis für die Webseite könntest du den potentiellen Käufer rumkriegen
Kann man natürlich absprechen, kann man auch vorher alles vertraglich vereinbaren. Ich frage mich da aber ernsthaft, wird sich der Vertragspartner auch daran halten (müssen) und wie das ganze ggf. durchgesetzt werden soll. Oder wie man das ganze ggf. vor Gericht durchsetzen will.
Ich habs gerade vor Augen: Dr. Graf oder rechtlegal diskutieren mit einem Richter über den Wert eines Backlinks um Schadenersatzansprüche durchzusetzten.
Im Kaufvertrag einbauen "mit Backlinkgarantie für 2 Jahre Kaufpreis summe xxxx
ohne Backlink Summe yxxx", dann dürfte Anteilmäßig ein Schadensersatzanspruch durchsetzbar sein.
Eine Backlinkgarantie für die Ewigkeit halte ich nicht für realisierbar.
Selber regel ich so etwas über eine Scriptlizenz -solange mein Script verwendet wird, bleiben die bl.