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Auf jeden Fall...TKeil hat geschrieben:Lässt sich gutes Usabillity grundsätzlich mit der Suchmaschinenoptimierung vereinbaren?
Für Besucher:Dragobert hat geschrieben: Dieses Optimum ist nicht an Suchmaschinen ausgerichtet, sondern am User.
Ist beides dasselbe, aber die obere Aussage ist für den Leser schwieriger zu erfassen und zu merken... => Benutzerunfreundlich, aber SEO-tauglich.Dragobert hat geschrieben: Dieses Optimum ist am User ausgerichtet, nicht an Suchmaschinen.
Ich stimme dir zu, sie sind es wohl. Aber ich versuche solche absolute Festlegungen zu Vermeiden wann immer auch Gegenbeispiele denkbar sind. Ich denke z.B. dass diverse Phising-Seiten weder über gute SEO noch über Benutzerfreundlichkeit verfügen und der Erfolg dennoch sichtbar ist. Vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber im Grunde ist meine Aussage hier, dass über andere Marketingmethoden der Erfolg einer Webseite, ebenfalls gepusht werden kann. Deshalb hier diese Relativierung."dass diese zwei Bereiche der Webseitenoptimierung sehr ausschlaggebend für den Erfolg einer Seite sein können"..
„Nicht können, sondern sie sind es.“
Ist für den Besucher kein Unterschied ob man es so oder so macht... aber für SEO schon.Beloe007 hat geschrieben:Aber nicht alles was Suchmaschinenfreundlich ist ist wichtig für die Benutzerfreundlichkeit... z.B. eine Weiterleitung interessiert den Benutzer wenig, oder SEO-freundliche URLs, oder die Wahl der IP usw..
Ich gehe also durchaus auf verschiedene Aspekte der Benutzerfreundlichkeit ein, wobei ich, wie du ja schon erwähnt hast, die meisten Probleme beim "Joy of Use", "Asthetik" etc. erwarte, als bei den ISO-Normen.Grundsätzlich gehe ich hier von der DIN EN ISO 9241-11 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit aus.
Diese definiert die Gebrauchstauglichkeit als „(..) das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv und effizient und zufriedenstellend zu erreichen “
Also liegen die erwähnten Kriterien der Aufgabenangemessenheit, Erwartungskonformität, usw. in meinem Grundverständnis von Usability. Darüber hinaus denke ich aber auch, dass es sinnvoll ist, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV (https://bundesrecht.juris.de/bitv/BJNR265400002.html) mit einzubeziehen und sich Gedanken zur „Ästhetik von Webseiten“ und „Wahrnehmungspsychologischen Aspekten von Webseiten“ zu machen.