Nach meinem Verständnis muss die Doamin verwertet werden und der ehemalige Domaininhaber muss den Betrag ausbezahlt bekommen, der über die Summe der Schuld und der Verwertungskosten hinausgeht, das sehe ich nach einiger Überlegung genauso. Da haben die sich mit der Spende weit aus dem Fenster gelegt.jackwiesel hat geschrieben: Soweit ich weiss, darf eine Domain nicht gepfändet werden, wenn sie der Unterhaltssicherung des Inhabers dient. Ich mag bezweifeln, ob dies vorher geprüft wurde (Dann hätte Rene sicherlich etwas schneller reagiert).
Ferner steht der "Erlös", der über die Forderung hinaus geht, natürlich dem ehemaligen Inhaber zu. (Ich habe 10 Euro von Dir zu bekommen und lasse Deinen Porsche pfänden - den Rest spende ich dem örtlichen Tierschutzverein.)
Allerdings ob der ehemalige Doamininhaber genug Arsch in der Hose hat ...

Schon bei der Pfändung ist rechtlich einiges unklar, Sachpfändungen dürfte meines Wissens nur ein Gerichtsvollzieher vornehmen, der bis zur Verwertung als Treuhänder agiert.
Da stellt sich für mich die Frage, an wen Denic die Domain rausgegeben hat, ob eine Mitschuld von Denic vorliegt, ob ein Rechtsanwalt oder sogar ein Richter seine Befugnisse deutlich überschritten hat.
hier mal zur rechtlichen Problematik weiter:
https://www.abakus-internet-marketing.d ... 93002.html