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Niedersächsischer Datenschutz fordert wg. Adsense Werbung

Alles zum Thema Google Adsense.
Unifex
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Beitrag von Unifex » 20.02.2011, 15:03

Mal eine technische Frage die auch zum Thema passt.
Wie ist das eigentlich technisch, wenn jemand per Plugin in seinem Browser AD´s nicht anzeigen lässt.
Werden die Ad´s, also auch Google, nur nicht angezeigt im Browser oder wird tatsächlich das Skript (https://pagead2.googlesyndication.com/p ... how_ads.js), das für die Einblendung sorgt erst garnicht heruntergeladen sondern blockiert?

Wenn das so wäre könnte man ja auch argumentieren, dass der Surfer eigenverantwortlich solche "Übertragungen" regulieren könnte also praktisch ein selbst verschulden vorliegt.

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 20.02.2011, 15:18

Betrachte mir gerade die beiden Foren, um die es bei dem Artikel und bei der Beschwerde ging, etwas näher. Sollte diese Liste

https://www.hunde-aktuell.de/vbmembermap.php

und die Detailseiten mit den linkseitigen Entfernungsangaben zu weiteren Benutzern (Benutzer in der Nähe und Radius: 25 km Luftlinie)

https://www.hunde-aktuell.de/members/indrahovi.html

für nicht registrierte Besucher einsehbar sein? Oder ist die Beschwerde der Forennutzerin eventuell doch begründet? Ich könnte es mir jetzt schon vorstellen, wenn jemand erst einmal den Standort von einem Nutzer kennt, auf diese Weise auch die Wohnorte weiterer Nutzer erfährt. Der Rest ließe sich dann über die in den Posts beschriebene Rasse oder so zuordnen.

SloMo
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Beitrag von SloMo » 20.02.2011, 16:09

Unifex hat geschrieben:Mal eine technische Frage die auch zum Thema passt.
Wie ist das eigentlich technisch, wenn jemand per Plugin in seinem Browser AD´s nicht anzeigen lässt.
Werden die Ad´s, also auch Google, nur nicht angezeigt im Browser oder wird tatsächlich das Skript (https://pagead2.googlesyndication.com/p ... how_ads.js), das für die Einblendung sorgt erst garnicht heruntergeladen sondern blockiert?
Kommt darauf an, wie dieses Plugin funktioniert. Beides ist möglich. Optimalerweise würde man das Script blockieren, weil dadurch eben gerade weniger Daten preisgegeben werden und es zudem weniger Aufwand (im Sinne von Ressourcenbedarf) verursacht.

Wer am Internet teilnimmt, sollte schon mit dessen Gepflogenheiten einverstanden sein. Das sehen auch manche Richter so. Es gab da mal ein Urteil, das feststellte, dass ein Webseitenbetreiber dulden müsse, von anderen verlinkt zu werden, weil Verlinkung eine wesentliche Grundlage des Internets ist. Wer nicht verlinkt werden möchte, solle keine Internetseite betreiben, die öffentlich erreichbar ist. So ungefähr die Aussage des besagten Urteils.

Ich sehe eigentlich die Internet-Provider in der Pflicht, den Internet-Nutzern eine Datenverarbeitungserklärung abzuverlangen, die auf den Internet-Usus aufmerksam macht. Auf jeder einzelnen Website zuerst um Erlaubnis zu bitten wäre, als müssten alle Autofahrer vor jedem Ortsschild anhalten und unterschreiben, dass dessen Bewohner das Auto sehen dürften und dies sogar weitersagen dürfen.
Zuletzt geändert von SloMo am 20.02.2011, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.