Das ist nicht zwangsläufig so. Auch im Bereich Persönlichkeitsrecht, hat noch lange nicht jeder das Recht etwas zu tun, was in das eigene Persönlichkeitsrecht eingreift, nur weil man das selbst tut. Das zeigt sehr klar das KunstUrhG, was sozusagen einen Teil des (ansonsten eher diffusen) Persönlichkeitsrechts ausmacht.net(t)worker hat geschrieben:Nö, soetwas dann zu bloggen ist nicht rechtswidrig, da es sich um veröffentlichte Informationen handelt, die von den Beteiligten ja auch noch selber in die Öffentlichkeit getragen wurden.