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late-night
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Beitrag von late-night » 22.12.2008, 18:58

@option out put!

Richtig, das wäre natürlich schön...und sollte auch immer gegeben sein. Oftmals reagieren Beitreiber dann aber auch stur und lassen es darauf ankommen, wenn der erste Kontakt bereits droht anstatt freundlich um Entfernung bittet.

Aber hier wurde ja gezielt nach einer Möglichkeit gesucht. Der Link zu seiten sowie einen 2 Zeiler ist ja nach der paperboy Entscheidung imho hinfällig..

https://www.linksandlaw.de/urteil3.htm

Ein Internet-Suchdienst, der Informationsangebote, insbesondere Presseartikel, auswertet, die vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden sind, handelt grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn er Nutzern unter Angabe von Kurzinformationen über die einzelnen Angebote durch Deep-Links den unmittelbaren Zugriff auf die nachgewiesenen Angebote ermöglicht und die Nutzer so an den Startseiten der Internetauftritte, unter denen diese zugänglich gemacht sind, vorbeiführt. Dies gilt auch dann, wenn dies dem Interesse des Informationsanbieters widerspricht, dadurch Werbeeinnahmen zu erzielen, daß Nutzer, die Artikel über die Startseiten aufrufen, zunächst der dort aufgezeigten Werbung begegnen. Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks ist wettbewerbsrechtlich zumindest dann grundsätzlich hinzunehmen, wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachter Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für Nutzer erleichtern.

wurde eigentlich keine Unterlassungserklärung unterschrieben?

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Cura
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Beitrag von Cura » 22.12.2008, 19:08

@Lord Pixel _

Dein Link zu dieser Whois-Seite zeigt einmal mehr, dass die Grenzen, die es gestatten, bzw. nicht gestatten in den persönlichen Bereicht einzudringen langsam und stetig immer grosszügiger ausgelegt werden. Man tastet sich langsam vor und wenn nichts passiert, wird wieder einen Schritt weitergegangen.

Der Datenschutz wird immer mehr ausgehöhlt.

Was Schäuble bisher nicht schaffte, diese Schmarotzer des Internet schaffen es den, für jedermann einsehbaren, gläsernen Menschen zu schaffen. Unserem Schäuble kann man ja noch halbwegs "ehrbare" Gründe unterstellen. Hier ist es nur Geldgier und die Unfähigkeit selbst etwas Konstruktives mit Mehrwert auf die Beine zu stellen.

Aber, wie schon einmal gesagt: Angefangen hat es mit G und Co, die anscheinend heute nicht mehr fähig sind die Geister zu bannen, die sie riefen.

ducky
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Beitrag von ducky » 22.12.2008, 19:31

wurde eigentlich keine Unterlassungserklärung unterschrieben?
Natürlich nicht, sonst wäre es ja nicht zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung gekommen.
Hineininterpretieren kann man allenfalls, dass ein Anerkenntnis erfolgte, weil das Gericht erkennen liess, wie es entscheiden würde.
Natürlich war es so. Wer schon mal vor Gericht war, weiss, dass diese alles unternehmen um so eine Angelegenheit "gütlich" bei zu legen. Was ja auch Sinn macht. Aber in der 1. Instanz hätten wir mit Glanz und Gloria gewonnen.

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jackwiesel
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Beitrag von jackwiesel » 22.12.2008, 19:50

Aber in der 1. Instanz hätten wir mit Glanz und Gloria gewonnen.
...und zumindest eine Grundlage geschaffen, für viele die drauf lauern. :D

ducky
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Beitrag von ducky » 22.12.2008, 20:32

Warum das denn? Lichtbilder unterliegen schon seit "Urzeiten" (lange bevor es das Internet gab) einen gesetzlichen Schutz. Mit der Einführung des Internets hat sich an der Rechtslage nichts geändert. Warum auch? Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Lichtbilder dürfen nicht ungefragt benutzt werden.

Was kann ich für die "pfiffigen" Geschäftskonzepte andere, die auf tönernden Füssen gebaut sind? Soll einfach die Thumbnails weglassen, bzw. vorher um Erlaubnis fragen.

jackwiesel
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Beitrag von jackwiesel » 22.12.2008, 20:45

Nix - ich gönne Dir den Erfolg! Ein greifbares Urteil wäre schöner gewesen.

late-night
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Beitrag von late-night » 22.12.2008, 20:59

was ich an der Sache nur schade finde ist, dass dir die Bilder ja eigentlich egal sind, sondern es dich lediglich stört, dass diese Seite in deinen Keywordbereich vorgedrungen ist...die Thumbnails sind dann halt mittel zum Zweck...?!

Cura
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Beitrag von Cura » 22.12.2008, 21:21

Und was ist daran auszusetzen?

Wenn der einen Seite die Mittel egal sind, kanns der anderen ebenfalls egal sein.

jackwiesel
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Beitrag von jackwiesel » 22.12.2008, 21:22

Sch...egal! Al Capone wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt!

SloMo
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Beitrag von SloMo » 23.12.2008, 13:58

ducky hat geschrieben:Wenn man so etwas nicht will, dann sucht man sich natürlich den Hebel aus, der am wirksamsten ist. Das ist nun mal das Lichtbild, weil es hier nicht auf die Schöpfungshöhe ankommt. Da interessiert es auch nicht, ob das Foto nun 100 oder 80 Pixel breit ist. Bei den ausgelesenen Meta-Angaben, wäre die Schöpfungshöhe definitiv nicht erreicht gewesen. Also warum soll man sich das Leben unnötig juristisch schwer machen?
Das heißt, dass Du gar nicht durch den Thumbshot gestört wurdest, er Dir eigentlich völlig egal war? Dann darf man die ganze Sache noch kritischer sehen: ich halte es für rechtsmissbräuchlich. Juristen mögen das anders sehen, aber für mich läuft es auf der gleichen Schiene wie Abmahnungen, die allein zur Bereicherung auf Basis einer Kostennote ausgesprochen werden. Der Kläger bzw. Abmahnende sieht sein Recht in beiden Fällen gar nicht verletzt, sondern missbraucht Recht und Gesetzt für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil, ohne dass es in dieser Hinsicht einen Anlass für die Klage oder Abmahnung gibt.

Und noch etwas: dadurch wird auch der deutschen Rechtsstaat (Auslastung der Gerichte) und die Wirtschaft (Schädigung des Mitbewerbers um selbe Keywords) geschädigt. Im übrigen wissen wir nicht, wie Du dein Geld verdienst. Aber bei dieser unglaublichen Rechtsauffassung nehme ich an, dass Dir auch in Sachen Webpublishing viele zweifelhafte Wege recht sind.

socom
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Beitrag von socom » 23.12.2008, 17:16

Der Kläger bzw. Abmahnende sieht sein Recht in beiden Fällen gar nicht verletzt, sondern missbraucht Recht und Gesetzt für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil, ohne dass es in dieser Hinsicht einen Anlass für die Klage oder Abmahnung gibt.
ich glaube du hast ducky falsch verstanden. er sieht die tatsache dass websitewiki den namen seiner seite + metangaben benutzt als verletzung seiner rechte.
da richter bei metangaben HÖ?? sagen aber bei bilder AHA! will er über diesen (um)weg zu seinem recht kommen.

es ist schon etwas kleinkariert, aber der mann will nun mal seine seite nicht bei websitewiki haben. das muss ja wohl auch drin sein.

wann verklagen die ersten mr. wong weil jemand ein bookmark gesetzt hat und wong nun mit den keys vor denen ist ?

SloMo
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Beitrag von SloMo » 24.12.2008, 00:46

Abgesehen vom Thumbshot und den Trivialkeys von duckshop.de ist allerdings die ganze Präsentation des Websitewiki in den SERPs IMHO sehr auf Täuschung ausgelegt: Da steht dann zum Beispiel "Abakus-internet-marketing.de − WebsiteWiki" im Titel, was in den SERPs natürlich ausschaut, als wäre es ein Wiki von Abakus... die nutzen also sehr viele geschützte Namen als wären es die eigenen und werden deshalb wahrscheinlich noch mehr Probleme bekommen. Ist der Umweg über den Thumbshot wirklich nötig gewesen?

ducky
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Beitrag von ducky » 24.12.2008, 11:54

Es war kein Umweg - es war der direkteste Weg. Zeig mir einen kürzeren?

Das heißt, dass Du gar nicht durch den Thumbshot gestört wurdest, er Dir eigentlich völlig egal war?
Nein es ist mir nicht egal, wo meine Bilder veröffentlicht werden. Ich finde es eine Frechheit einfach ungefragt von meiner Homepage einen Thumbshoot zu machen.
Dann darf man die ganze Sache noch kritischer sehen: ich halte es für rechtsmissbräuchlich. Juristen mögen das anders sehen, aber für mich läuft es auf der gleichen Schiene wie Abmahnungen, die allein zur Bereicherung auf Basis einer Kostennote ausgesprochen werden. Der Kläger bzw. Abmahnende sieht sein Recht in beiden Fällen gar nicht verletzt, sondern missbraucht Recht und Gesetzt für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil, ohne dass es in dieser Hinsicht einen Anlass für die Klage oder Abmahnung gibt.
Das darfst du ruhig kritisch sehen, es ist aber per Definition nicht rechtsmißbräuchlich, wenn man sein gutes Recht am eigenen Bild durchsetzt. Und nicht alles was hinkt ist sofort auch ein Vergleich (zum Thema gleich Schiene wie Abmahnungen). Mein Recht am eigenen Foto war mißbraucht und zwar zum wirtschaftlichen Vorteil des Verletzers. Anlass zur Abmahnung und späteren Klage war gegeben.
noch etwas: dadurch wird auch der deutschen Rechtsstaat (Auslastung der Gerichte) und die Wirtschaft (Schädigung des Mitbewerbers um selbe Keywords) geschädigt.
Die Gerichte wurden durch meine Aktion nicht überlastet. Vorab erging eine Abmahnung mit der Bitte um Unterlassung. Darauf ist der Betreiber nicht eingegangen. Was folgt ist nun mal dann auch die Einstweilige Verfügung. Wie sonst soll man sein Recht durchsetzen. Dafür haben wir in der Tat einen Rechtstaat. Und was heißt in diesem Fall Schädigung des Mitbewerbers um das selbe Keyword. Der hat meine Keywords ungesehen und automatisch abgesaugt und verdient mit Adwords sein Geld.
Im übrigen wissen wir nicht, wie Du dein Geld verdienst. Aber bei dieser unglaublichen Rechtsauffassung nehme ich an, dass Dir auch in Sachen Webpublishing viele zweifelhafte Wege recht sind.
Ich verdiene ehrich mein Geld mit dem Betrieb von 5 Online-Shops. Also unterlass einfach so Unterstellungen, dass ich mein Geld mit zweifelhaften Wegen verdiene.[/quote]

Pegasus
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Beitrag von Pegasus » 24.12.2008, 12:16

@ducky

von bekommst du ein danke! :)

SloMo
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Beitrag von SloMo » 24.12.2008, 14:42

ducky hat geschrieben:Nein es ist mir nicht egal, wo meine Bilder veröffentlicht werden. Ich finde es eine Frechheit einfach ungefragt von meiner Homepage einen Thumbshoot zu machen.
Das Internet besteht heute nun einmal aus solchen Mechanismen. Allerdings macht es die Mischung: Ein Crawler, der aufwendig recherchierte Keywords und urheberrechtlich geschützte Bilder massenhaft extrahiert, um sich dann mit diesen Daten und der Website-Domain im Titel den Suchmaschinen zu präsentieren. All das gewürzt mit Adsense... das ist nicht gerade lauter.

Nach genauerem Hinsehen und mit obigen Überlegungen im Hinterkopf sehe ich das Recht schon auf Deiner Seite, aber es ist ein Unding, dass man sein Recht am besten mit strategischen Vorwänden durchsetzen kann, statt einfach das Gesamtbild zu betrachten, das einen ja nur zu dem Schluss kommen lässt, dass sich der Beklagte bewusst in den direkten Wettbewerb mit Dir begeben hat, Deinen guten Ruf für sich ausnutzt und dies auch massenhaft mit vielen anderen Webseiten genau so macht, um sich zu bereichern. Urheberrecht hin oder her, der eigentlich Streitgegenstand ist wettbewerbsrechtlicher Natur gewesen.

Für Juristen mag das okay sein, aber aus analytischer Sicht ist es ein völlig unzureichendes "Rechtssystem", das diesen Namen hier kaum verdient.

Egal, nun ist Freude und Frieden dran, frohe Weihnachten!

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