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Natürlich nicht, sonst wäre es ja nicht zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung gekommen.wurde eigentlich keine Unterlassungserklärung unterschrieben?
Natürlich war es so. Wer schon mal vor Gericht war, weiss, dass diese alles unternehmen um so eine Angelegenheit "gütlich" bei zu legen. Was ja auch Sinn macht. Aber in der 1. Instanz hätten wir mit Glanz und Gloria gewonnen.Hineininterpretieren kann man allenfalls, dass ein Anerkenntnis erfolgte, weil das Gericht erkennen liess, wie es entscheiden würde.
Das heißt, dass Du gar nicht durch den Thumbshot gestört wurdest, er Dir eigentlich völlig egal war? Dann darf man die ganze Sache noch kritischer sehen: ich halte es für rechtsmissbräuchlich. Juristen mögen das anders sehen, aber für mich läuft es auf der gleichen Schiene wie Abmahnungen, die allein zur Bereicherung auf Basis einer Kostennote ausgesprochen werden. Der Kläger bzw. Abmahnende sieht sein Recht in beiden Fällen gar nicht verletzt, sondern missbraucht Recht und Gesetzt für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil, ohne dass es in dieser Hinsicht einen Anlass für die Klage oder Abmahnung gibt.ducky hat geschrieben:Wenn man so etwas nicht will, dann sucht man sich natürlich den Hebel aus, der am wirksamsten ist. Das ist nun mal das Lichtbild, weil es hier nicht auf die Schöpfungshöhe ankommt. Da interessiert es auch nicht, ob das Foto nun 100 oder 80 Pixel breit ist. Bei den ausgelesenen Meta-Angaben, wäre die Schöpfungshöhe definitiv nicht erreicht gewesen. Also warum soll man sich das Leben unnötig juristisch schwer machen?
ich glaube du hast ducky falsch verstanden. er sieht die tatsache dass websitewiki den namen seiner seite + metangaben benutzt als verletzung seiner rechte.Der Kläger bzw. Abmahnende sieht sein Recht in beiden Fällen gar nicht verletzt, sondern missbraucht Recht und Gesetzt für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil, ohne dass es in dieser Hinsicht einen Anlass für die Klage oder Abmahnung gibt.
Nein es ist mir nicht egal, wo meine Bilder veröffentlicht werden. Ich finde es eine Frechheit einfach ungefragt von meiner Homepage einen Thumbshoot zu machen.Das heißt, dass Du gar nicht durch den Thumbshot gestört wurdest, er Dir eigentlich völlig egal war?
Das darfst du ruhig kritisch sehen, es ist aber per Definition nicht rechtsmißbräuchlich, wenn man sein gutes Recht am eigenen Bild durchsetzt. Und nicht alles was hinkt ist sofort auch ein Vergleich (zum Thema gleich Schiene wie Abmahnungen). Mein Recht am eigenen Foto war mißbraucht und zwar zum wirtschaftlichen Vorteil des Verletzers. Anlass zur Abmahnung und späteren Klage war gegeben.Dann darf man die ganze Sache noch kritischer sehen: ich halte es für rechtsmissbräuchlich. Juristen mögen das anders sehen, aber für mich läuft es auf der gleichen Schiene wie Abmahnungen, die allein zur Bereicherung auf Basis einer Kostennote ausgesprochen werden. Der Kläger bzw. Abmahnende sieht sein Recht in beiden Fällen gar nicht verletzt, sondern missbraucht Recht und Gesetzt für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil, ohne dass es in dieser Hinsicht einen Anlass für die Klage oder Abmahnung gibt.
Die Gerichte wurden durch meine Aktion nicht überlastet. Vorab erging eine Abmahnung mit der Bitte um Unterlassung. Darauf ist der Betreiber nicht eingegangen. Was folgt ist nun mal dann auch die Einstweilige Verfügung. Wie sonst soll man sein Recht durchsetzen. Dafür haben wir in der Tat einen Rechtstaat. Und was heißt in diesem Fall Schädigung des Mitbewerbers um das selbe Keyword. Der hat meine Keywords ungesehen und automatisch abgesaugt und verdient mit Adwords sein Geld.noch etwas: dadurch wird auch der deutschen Rechtsstaat (Auslastung der Gerichte) und die Wirtschaft (Schädigung des Mitbewerbers um selbe Keywords) geschädigt.
Ich verdiene ehrich mein Geld mit dem Betrieb von 5 Online-Shops. Also unterlass einfach so Unterstellungen, dass ich mein Geld mit zweifelhaften Wegen verdiene.[/quote]Im übrigen wissen wir nicht, wie Du dein Geld verdienst. Aber bei dieser unglaublichen Rechtsauffassung nehme ich an, dass Dir auch in Sachen Webpublishing viele zweifelhafte Wege recht sind.
Das Internet besteht heute nun einmal aus solchen Mechanismen. Allerdings macht es die Mischung: Ein Crawler, der aufwendig recherchierte Keywords und urheberrechtlich geschützte Bilder massenhaft extrahiert, um sich dann mit diesen Daten und der Website-Domain im Titel den Suchmaschinen zu präsentieren. All das gewürzt mit Adsense... das ist nicht gerade lauter.ducky hat geschrieben:Nein es ist mir nicht egal, wo meine Bilder veröffentlicht werden. Ich finde es eine Frechheit einfach ungefragt von meiner Homepage einen Thumbshoot zu machen.