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late-night
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Beiträge: 81
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Beitrag von late-night » 22.12.2008, 18:58

@option out put!

Richtig, das wäre natürlich schön...und sollte auch immer gegeben sein. Oftmals reagieren Beitreiber dann aber auch stur und lassen es darauf ankommen, wenn der erste Kontakt bereits droht anstatt freundlich um Entfernung bittet.

Aber hier wurde ja gezielt nach einer Möglichkeit gesucht. Der Link zu seiten sowie einen 2 Zeiler ist ja nach der paperboy Entscheidung imho hinfällig..

https://www.linksandlaw.de/urteil3.htm

Ein Internet-Suchdienst, der Informationsangebote, insbesondere Presseartikel, auswertet, die vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden sind, handelt grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn er Nutzern unter Angabe von Kurzinformationen über die einzelnen Angebote durch Deep-Links den unmittelbaren Zugriff auf die nachgewiesenen Angebote ermöglicht und die Nutzer so an den Startseiten der Internetauftritte, unter denen diese zugänglich gemacht sind, vorbeiführt. Dies gilt auch dann, wenn dies dem Interesse des Informationsanbieters widerspricht, dadurch Werbeeinnahmen zu erzielen, daß Nutzer, die Artikel über die Startseiten aufrufen, zunächst der dort aufgezeigten Werbung begegnen. Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks ist wettbewerbsrechtlich zumindest dann grundsätzlich hinzunehmen, wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachter Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für Nutzer erleichtern.

wurde eigentlich keine Unterlassungserklärung unterschrieben?