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late-night
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Beitrag von late-night » 22.12.2008, 18:58

@option out put!

Richtig, das wäre natürlich schön...und sollte auch immer gegeben sein. Oftmals reagieren Beitreiber dann aber auch stur und lassen es darauf ankommen, wenn der erste Kontakt bereits droht anstatt freundlich um Entfernung bittet.

Aber hier wurde ja gezielt nach einer Möglichkeit gesucht. Der Link zu seiten sowie einen 2 Zeiler ist ja nach der paperboy Entscheidung imho hinfällig..

https://www.linksandlaw.de/urteil3.htm

Ein Internet-Suchdienst, der Informationsangebote, insbesondere Presseartikel, auswertet, die vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden sind, handelt grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn er Nutzern unter Angabe von Kurzinformationen über die einzelnen Angebote durch Deep-Links den unmittelbaren Zugriff auf die nachgewiesenen Angebote ermöglicht und die Nutzer so an den Startseiten der Internetauftritte, unter denen diese zugänglich gemacht sind, vorbeiführt. Dies gilt auch dann, wenn dies dem Interesse des Informationsanbieters widerspricht, dadurch Werbeeinnahmen zu erzielen, daß Nutzer, die Artikel über die Startseiten aufrufen, zunächst der dort aufgezeigten Werbung begegnen. Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks ist wettbewerbsrechtlich zumindest dann grundsätzlich hinzunehmen, wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachter Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für Nutzer erleichtern.

wurde eigentlich keine Unterlassungserklärung unterschrieben?

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Cura
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Beitrag von Cura » 22.12.2008, 19:08

@Lord Pixel _

Dein Link zu dieser Whois-Seite zeigt einmal mehr, dass die Grenzen, die es gestatten, bzw. nicht gestatten in den persönlichen Bereicht einzudringen langsam und stetig immer grosszügiger ausgelegt werden. Man tastet sich langsam vor und wenn nichts passiert, wird wieder einen Schritt weitergegangen.

Der Datenschutz wird immer mehr ausgehöhlt.

Was Schäuble bisher nicht schaffte, diese Schmarotzer des Internet schaffen es den, für jedermann einsehbaren, gläsernen Menschen zu schaffen. Unserem Schäuble kann man ja noch halbwegs "ehrbare" Gründe unterstellen. Hier ist es nur Geldgier und die Unfähigkeit selbst etwas Konstruktives mit Mehrwert auf die Beine zu stellen.

Aber, wie schon einmal gesagt: Angefangen hat es mit G und Co, die anscheinend heute nicht mehr fähig sind die Geister zu bannen, die sie riefen.

ducky
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Beitrag von ducky » 22.12.2008, 19:31

wurde eigentlich keine Unterlassungserklärung unterschrieben?
Natürlich nicht, sonst wäre es ja nicht zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung gekommen.
Hineininterpretieren kann man allenfalls, dass ein Anerkenntnis erfolgte, weil das Gericht erkennen liess, wie es entscheiden würde.
Natürlich war es so. Wer schon mal vor Gericht war, weiss, dass diese alles unternehmen um so eine Angelegenheit "gütlich" bei zu legen. Was ja auch Sinn macht. Aber in der 1. Instanz hätten wir mit Glanz und Gloria gewonnen.