Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

Suchmaschinenmarketing bzw. Suchmaschinenoptimierung Infos und News
chrizz
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3044
Registriert: 05.07.2006, 10:37
Wohnort: Berlin

Beitrag von chrizz » 07.05.2007, 15:31

wie sieht es denn aus, wenn sich der betreiber von den inhalten der user ausdrücklich (pauschal) z.B. per AGB abgrenzt? Anders macht es ja eine Tageszeitung auch nicht, wenn sie leserbriefe abdruckt...

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


128
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 223
Registriert: 05.01.2007, 21:07

Beitrag von 128 » 07.05.2007, 15:39

kilzn hat geschrieben:wie geht das eigentlich genau? . .muss der webserver einen nicht .de standort haben .. oder die firma die das betreibt? .. oder der betreiber muss den hauptwohnsitz nicht in deutschland haben?
Gar nicht. Das Angebot der Webseite darf nicht den deutschen Markt bedienen, sprich du darfst nicht die Deutschen als Zielgruppe haben.

Bist du zum Beipsiel ein Unternehmen in den USA, mit Server in den USA und com-Domain, und verfasst einen Teil deines Webangebots in deutsch um den deutschen Markt zu erreichen, gelten deutsche Rechte, z.B. auch die Impressumspflicht, die es in den USA nicht gibt.

Cura
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4139
Registriert: 23.02.2004, 07:18

Beitrag von Cura » 07.05.2007, 15:53

>> Unglaubliches urteil eigentlich _

Da hast Du wohl Recht Webby und vor allem so unnötig. Schlafende Hunde sollte man auch in der Justiz so lange als möglich schlafen lassen und nicht unnötig wecken.

Meine Meinung damals und auch noch heute:

>> Ich darf hier mal meine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen.

Ich halte die nun angekündigte Klage und Durchziehung der Klage in diesem Stadium für ziemlichen Humbug. Die Abmahner haben zurückgenommen, damit war die Gefahr, dass ein Gericht die Hamburger Version übernehmen könnte aus der Welt.

https://www.abakus-internet-marketing.d ... 25176.html

Ich denke aber, dass die hier vorgebrachte aktuelle Argumentation des Gerichts sich so nicht durchsetzen wird.

chrizz
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3044
Registriert: 05.07.2006, 10:37
Wohnort: Berlin

Beitrag von chrizz » 07.05.2007, 16:35

@128
kannst du die aussage irgendwie durch Gesetz oder dergleichen belegen?
im TMG steht dazu ja irgendwie nichts...

Grüße,

Dr. Graf
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 519
Registriert: 20.10.2006, 08:32

Beitrag von Dr. Graf » 07.05.2007, 17:26

Cura hat geschrieben:>> Unglaubliches urteil eigentlich _

Da hast Du wohl Recht Webby und vor allem so unnötig. Schlafende Hunde sollte man auch in der Justiz so lange als möglich schlafen lassen und nicht unnötig wecken.

Meine Meinung damals und auch noch heute:

>> Ich darf hier mal meine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen.

Ich halte die nun angekündigte Klage und Durchziehung der Klage in diesem Stadium für ziemlichen Humbug. Die Abmahner haben zurückgenommen, damit war die Gefahr, dass ein Gericht die Hamburger Version übernehmen könnte aus der Welt.

https://www.abakus-internet-marketing.d ... 25176.html

Ich denke aber, dass die hier vorgebrachte aktuelle Argumentation des Gerichts sich so nicht durchsetzen wird.
Warum klagen?
Und warum ausgerechnet in Hamburg klagen? Da gab es vernünftigere Gerichtsstände....Jedes neg. Urteil sollte vermieden werden....Jetzt muss die Sache über mehrere Instanzen durchgezogen werden....

Gruß,
Dr. Graf
Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patenrecht)
Zertifizierter (TÜV Nord) Datenschutzbeauftragter
Salzufler Str. 141 b
32052 Herford
Tel. 05221/ 1 87 99 40
Fax 05221/ 1 87 99 41
www.ra-dr-graf.de

Cura
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4139
Registriert: 23.02.2004, 07:18

Beitrag von Cura » 07.05.2007, 23:36

>> Und warum ausgerechnet in Hamburg klagen?

Vielleicht wegen der kurzen Wege und der damit verbundenen Bequemlichkeit?

Ich verstehs auch nicht.

128
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 223
Registriert: 05.01.2007, 21:07

Beitrag von 128 » 08.05.2007, 00:02

128 hat geschrieben:
kilzn hat geschrieben:wie geht das eigentlich genau? . .muss der webserver einen nicht .de standort haben .. oder die firma die das betreibt? .. oder der betreiber muss den hauptwohnsitz nicht in deutschland haben?
Gar nicht. Das Angebot der Webseite darf nicht den deutschen Markt bedienen, sprich du darfst nicht die Deutschen als Zielgruppe haben.

Bist du zum Beipsiel ein Unternehmen in den USA, mit Server in den USA und com-Domain, und verfasst einen Teil deines Webangebots in deutsch um den deutschen Markt zu erreichen, gelten deutsche Rechte, z.B. auch die Impressumspflicht, die es in den USA nicht gibt.
chrizz hat geschrieben:kannst du die aussage irgendwie durch Gesetz oder dergleichen belegen?
Siehe z.B. hier https://www.domain-recht.de/magazin/dom ... id201.html

Die Impressumspflicht gilt wenn du Geschäfte in Deutschland tätigst oder anstrebst (worunter dann wahrscheinlich auch ein Amazon.de-Partnerprogramm fällt). Land des Vertagsabschlusses ist da wohl ausschlaggebend.

Hatte mich länger her mal informiert:
Ich habe zum Beispiel eine Webseite in Englisch zu einem literarischen nicht regionalen Thema mit com-Domain und bis dato ohne Werbung.

Trotzdem ich in Deutschland wohne und das Webangebot und die Domain in Deutschland gehostet werden, brauche ich dafür wohl kein deutsches Impressum. Dafür gilt das TMG dann umgekehrt nicht.

Margin
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4646
Registriert: 09.09.2005, 08:25

Beitrag von Margin » 08.05.2007, 07:45

1md hat geschrieben:Das ist völlig an der realität Vorbei.
Richtigerweise hättest du fie Frage so stellen müssen: haben es schon jemals 0,001 % (oder wie viele Forenbetreiber gibt es?) der deutschen geschafft das Grundgesetz zu ändern?
Wer will denn hier das Grundgesetz ändern? Das ist doch überhaupt nicht notwendig.
Es gibt nur immer wieder Grenzfälle, wo entschieden werden muss, welche Rechte nun in diesem einen Fall schwerer wiegen, als schützenswerter anzusehen sind.

Wusstest Du z.B., dass in Deutschland niemand für die Taten eines anderen haftet, sondern ausschließlich für seine eigenen? (Nicht mal Eltern für ihre Kinder - und dieses Risiko haben sie selber in die Welt gesetzt.)
Was ist mit Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit?
(Ab Kenntnisnahme wäre m.E. ok.)

Einmal von der Machbarkeit an sich, alle Beiträge vor Freischaltung zu prüfen, völlig abgesehen, würde auch der Sinn und Zweck von Foren, nämlich eine Plattform zum Meinungsaustausch mit zeitnaher Reaktionsmöglichkeit (fast wie ein Chat), völlig ausgehebelt.

Da via PC zwangsläufig alles in elektronischer Form übermittelt wird, im Gegensatz zum gesprochenen Wort, könnten solche Urteile (so sie denn zur Regel würden - Konjunktiv!) ziemlich irrwitzige Folgen haben. Mal völlig überzeichnet: Es ist doch leicht zu sagen, ich stelle mal eben alles, was nicht flüchtige Worte sind unter das TMG, denn schließlich könnte auch alles, was via PC übermittelt wird, mitgelesen, -gehört werden und könnte somit der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Warum haftet eigentlich nicht der Hersteller meiner Tastatur?

Übrigens stehen am Ende der Kette die Forenuser und das sind gewiss mindestens 0,002 % ;-)

Mit grinsenden Grüßen


Dat Marg

btw. Allerdings die Frage, wie man mit so einem Fall ausgerechnet in Hamburg aufschlagen kann, kriegt mein Kleinhirn nicht verarbeitet.

MonikaTS
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3582
Registriert: 07.10.2005, 09:05

Beitrag von MonikaTS » 08.05.2007, 07:54

ein Webangebot in deutscher Sprache?

das ist nicht ganz nachvollziehbar,
soweit ich weiß spricht man auch in der Schweiz deutsch,
soweit ich weiß haben die keine Impressumspflicht und sind derzeit nicht in der EU.

aber nur mal so als Hausverstands Nachdenkerei..

lg

ole1210
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 7464
Registriert: 12.08.2005, 10:40
Wohnort: Olpe

Beitrag von ole1210 » 08.05.2007, 09:11

Eigentlich kann man die ganze Geschichte doch sehr einfach umgehen.

Das Forum ist generell ausschliesslich nach Anlemdung zu erreichen. Auch Betriäge lesen ist nur nach Anmeldung möglich.

Jeder User der sich anmeldet muss seine komplette Adresse angeben und wird per Post-Ident verifiziert.

Meldet sich eine Firma xyz, ein Anwalt 123 oder so an, dann wird eben ein Filter gesetzt, der diesem user vorgaugelt, das bisher keine Beiträger verfasst wurden...

@128:
Was du da erzählst halte ich für ziemlichen Unfug.
Wenn ich irgendwo in der Karibik sitze und mein deutsches Forum auf einer .sonstwas-Domain betreibe dann können mir sämtliche deutschen Impressumspflichten mal getrost den Buckel runter rutschen!

crazyblogz
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 248
Registriert: 22.01.2007, 11:06

Beitrag von crazyblogz » 08.05.2007, 09:22

Dabei würden sich nur keine User anmelden, ausser vielleicht in einem dsds forum :lol: .

ole1210
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 7464
Registriert: 12.08.2005, 10:40
Wohnort: Olpe

Beitrag von ole1210 » 08.05.2007, 09:37

@ crazyblogz:
Das müsste man dann testen. :-)

Auf jeden Fall müsste man sich keine sorgen machen, das irgendein doofer Bot im Kreis läuft und Traffic verursacht...

Dr. Graf
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 519
Registriert: 20.10.2006, 08:32

Beitrag von Dr. Graf » 08.05.2007, 09:45

ole1210 hat geschrieben:
Meldet sich eine Firma xyz, ein Anwalt 123 oder so an, dann wird eben ein Filter gesetzt, der diesem user vorgaugelt, das bisher keine Beiträger verfasst wurden...
Das wird nichts nutzen. Eine Markeninhaberin könnte z. B. eine Privatperson undercover einschleusen, die dann die Infos weitergibt.

Gruß,
Dr. Graf
Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patenrecht)
Zertifizierter (TÜV Nord) Datenschutzbeauftragter
Salzufler Str. 141 b
32052 Herford
Tel. 05221/ 1 87 99 40
Fax 05221/ 1 87 99 41
www.ra-dr-graf.de

ole1210
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 7464
Registriert: 12.08.2005, 10:40
Wohnort: Olpe

Beitrag von ole1210 » 08.05.2007, 10:09

@ Dr. Graf:
Das Posting war leicht ironisch gemeint. Ich dachte ich könnte die Ironie-Tags weg lassen....

Dr. Graf
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 519
Registriert: 20.10.2006, 08:32

Beitrag von Dr. Graf » 08.05.2007, 10:58

ole1210 hat geschrieben:@ Dr. Graf:
Das Posting war leicht ironisch gemeint. Ich dachte ich könnte die Ironie-Tags weg lassen....
Oha, wobei man grundsätzlich ja durchaus an entsprechende Registrierungen denken könnte....
Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patenrecht)
Zertifizierter (TÜV Nord) Datenschutzbeauftragter
Salzufler Str. 141 b
32052 Herford
Tel. 05221/ 1 87 99 40
Fax 05221/ 1 87 99 41
www.ra-dr-graf.de

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag