Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

Suchmaschinenmarketing bzw. Suchmaschinenoptimierung Infos und News
Dr. Graf
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 519
Registriert: 20.10.2006, 08:32

Beitrag von Dr. Graf » 08.05.2007, 11:47

KAW hat geschrieben:Hallo Dr. Graf,

ich hatte die Frage schon mal in einem anderen Thread aufgeworfen.
Eine Markeninhaberin könnte z. B. eine Privatperson undercover einschleusen, die dann die Infos weitergibt.
Wenn sowas dann gemacht wird, wäre das nicht eine Form "Erschleichung von Informationen" unter einem fremden Namen?
In irgendeinem Urteil zum Hausrecht von Forenbetreiber wird doch auch gesagt, dass die Anmeldung unter einem anderen Namen von gesperrten Forenbenutzern, den "Tatbestand des Betruges" bzw. Täuschung beinhaltet?
Hallo,

hier wäre es ja nicht die Anmeldung unter einem fremden Namen, sondern die Anmeldung eines Dritten unter seinem richtigen Namen.

Man kann diesem Dritten dann kaum verbieten, Infos, die er im Forum erhält, nicht an Dritte weiterzugeben. Zumindest wären diese Infos für eine Abmahnung oder eine Klage zivilprozessual verwertbar. Das sind typische Fallgestaltungen vergleichbar mit einem Testkauf.

Man könnte über eine Sperrung dieses Nutzers nachdenken, aber diese käme dann zu spät. Oder man würde eine Vertragsstrafe vereinbaren für den Fall, dass Infos aus dem Forum an Dritte weitergegeben werden. Ob das bei Gericht Bestand hätte, wage ich nicht vorherzusagen. Sie müsste bestimmt genug sein, dürfte nicht unverhältnismäßig sein ect. Außerdem: welcher Nutzer will sich dem dauerhaften Risiko einer Vertragsstrafe aussetzen, nur weil er an einem Forum teilnimmt? Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Wie erfolgen die Nachweise des Verstoßes? Das scheint mir eine Sachgasse zu sein.

Gruß,
Dr. Graf
Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patenrecht)
Zertifizierter (TÜV Nord) Datenschutzbeauftragter
Salzufler Str. 141 b
32052 Herford
Tel. 05221/ 1 87 99 40
Fax 05221/ 1 87 99 41
www.ra-dr-graf.de

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Airport1
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4489
Registriert: 16.08.2004, 18:50
Wohnort: Backnang / bei Stuttgart

Beitrag von Airport1 » 08.05.2007, 14:06

Gehoert Hamburg eigentlich (noch) zu Deutschland *nachdenklich kratz* ;-) ?

Oder liegt das neuerdings in Bayern, ... und damit im Ausland...
Linktauschanfragen zwecklos
https://www.bot-trap.de/ Spamschutz fuer Webmaster - zentrale Meldestelle fuer Web Spam
https://www.airport1.de/blog/ Lombagruschd Blog mid Gardadierle
https://www.ranking-hits.de/ Counter & PR Service

scratchwood
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 279
Registriert: 21.09.2005, 19:42

Beitrag von scratchwood » 08.05.2007, 14:15

Na, klar lassen wir unseren beliebten Innenminister Schäuble eine Richtlinie für Forenbetreiber verfassen.

Postident ist natürlich Vorraussetzung, des weiteren schlage ich vor, dass ab sofort jeder Internetanschluss mit einer Videocam versehen wird.

Selbstverständlich werden die DSL-Kosten erhöht und die Betreiber verstaatlicht. Das "abgehängte Prekeriat" soll gefälligst Glotze sehen und nicht Internetsurfen. Beim Konsumieren vom Unterschichten-TV können sie ja nichts anstellen. :evil:

Natürlich werden diese Daten (Webcam) vertraulich vom Bundesinnenministerium oder noch besser BKA gespeichert. Zusätzlich zum Bundestrojaner eine optimale Lösung.

Metternich läßt Grüßen :robot:

128
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 223
Registriert: 05.01.2007, 21:07

Beitrag von 128 » 08.05.2007, 14:27

ole1210 hat geschrieben:@128:
Was du da erzählst halte ich für ziemlichen Unfug.
Wenn ich irgendwo in der Karibik sitze und mein deutsches Forum auf einer .sonstwas-Domain betreibe dann können mir sämtliche deutschen Impressumspflichten mal getrost den Buckel runter rutschen!
Ich hab den Link weiter oben doch schon gepostet. Dann hier noch mal: https://www.domain-recht.de/magazin/dom ... id201.html

Es geht um Webangebote die in Deutschland Geschäfte anstreben, was ja bei diesem Forum hier der Fall ist (das war die Fragstellung, für die die Antwort war).

@einfach: Von nur in deutscher Sprach verfassen war keine Rede, es ging darum, damit den deutschen Markt zu erreichen zu wollen um dort Geschäfte zu machen.

Manchmal reicht halt die "Hausverstands Nachdenkerei" wohl nicht aus. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ne? ;)

Dr. Graf
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 519
Registriert: 20.10.2006, 08:32

Beitrag von Dr. Graf » 08.05.2007, 14:55

KAW hat geschrieben:

Hallo,

meines Wissens geht man ja bei der Forenregistrierung einen Vertrag ein.
Wenn dann noch zusätzlich eine Art Mitgliederbereich vorhanden ist, der zusätzliche Bedingungen für eine Teilnahme beinhaltet, wo dann ohne Vertragstrafe anzudrohen, ein Passus zur Verschwiegenheit beinhaltet ist, wäre doch der "Dritte" auch rechtlich zu belangen oder?
Da dürfte auch AGB-Recht eine Rolle spielen. Ob eine Vertragsstrafe damit zu vereinbaren ist, erscheint mir zweifelhaft. In der Regel liegt eine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 I BGB vor.

Gruß,
Dr. Graf
Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patenrecht)
Zertifizierter (TÜV Nord) Datenschutzbeauftragter
Salzufler Str. 141 b
32052 Herford
Tel. 05221/ 1 87 99 40
Fax 05221/ 1 87 99 41
www.ra-dr-graf.de

Dr. Graf
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 519
Registriert: 20.10.2006, 08:32

Beitrag von Dr. Graf » 08.05.2007, 14:59

KAW hat geschrieben:Hallo,

noch was. Ist denn ein Mitgliederbereich überhaupt öffentlich, so dass dort geschriebene Dinge zur Abmahnung führen können?
Hallo,

aus dem Bauch heraus würde ich sagen, es ist öffentlich, da prinzipiell jeder Teilnehmer sein kann, der die Bedingungen erfüllt. Außerdem kommt es z. B. bei Urheberrechtsverstößen darauf gar nicht an.

Davon zu trennen ist die Frage, ob Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, wie bei Markenrechts- und Wettbewerbsverstößen. Aber auch da ist die Rechtsprechung ja schnell dabei...

Gruß,
Dr. Graf
Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patenrecht)
Zertifizierter (TÜV Nord) Datenschutzbeauftragter
Salzufler Str. 141 b
32052 Herford
Tel. 05221/ 1 87 99 40
Fax 05221/ 1 87 99 41
www.ra-dr-graf.de

chrizz
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3044
Registriert: 05.07.2006, 10:37
Wohnort: Berlin

Beitrag von chrizz » 08.05.2007, 16:00

hm....also irgendwie bezieht sich jeder auf das urteil aus FFM.

Was sagen denn die Rechtsexperten dazu? Muss ich, wenn ich eine xyz Top-Level-Domain registiert habe eine Impressum angeben, wenn die Seite in deutsch verfasst ist und somit auch irgendwie auf den deutschen Markt zielt?

cheers

ole1210
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 7464
Registriert: 12.08.2005, 10:40
Wohnort: Olpe

Beitrag von ole1210 » 08.05.2007, 16:21

@ 128:
Dieses Urteil ist absolut lächerlich.

Wenn ich irgendwo in der Karibik sitze, dann wird sich kein Deutsches Gericht damit beschäftigen das ich kein Impressum habe. Selbst wenn meine Domain täglich Millionen Zugriffe aus Deutschland hat und ausschliesslich an Besucher aus Deutschkland gerichtet ist.
Wie auch, die haben ja keinerlei Infos von mir.

Vielleicht schreibe ich auch sowas rein wie:
Uncle John
3rd Palm left behind the Beach
Jamaica

Wem hilft das dann?

128
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 223
Registriert: 05.01.2007, 21:07

Beitrag von 128 » 08.05.2007, 16:31

ole1210 hat geschrieben:dann wird sich kein Deutsches Gericht damit beschäftigen das ich kein Impressum habe.
Wenn über dein Forum aber illegale Inhalte verbreitet werden (der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt was das alles sein könnte; nimm Terrorismus, da sind alle ganz sensibel), werden sich deutsche Gerichte ab einer gewissen Schwere sicher dafür interessieren.
Wie auch, die haben ja keinerlei Infos von mir.
Also ich bezweifle, dass wenn gute Gründe vorliegen, ICANN deine hinterlegten Daten nicht der Justiz anderer Länder zugänglich machen wird.
Dass nicht jeder der irgendwo auf einer Insel sitzt greifbar ist, das ist klar, das gilt für alle Straftaten.
Vielleicht schreibe ich auch sowas rein wie:
Uncle John
3rd Palm left behind the Beach
Jamaica
Dann bist du bei Nachforschungen wahrscheinlich die Domain los. Für Unternehmen, die damit ihr Geld verdienen, nicht gerade eine schöne Vorstellung.

Also bei der ICANN musste ich schon Kopien vom Personalausweis schicken, nur um mit einer Domain umzuziehen. Die Denic verlangt nicht so viel.

ole1210
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 7464
Registriert: 12.08.2005, 10:40
Wohnort: Olpe

Beitrag von ole1210 » 08.05.2007, 16:48

Hallo? In welcher Welt lebst du?

Du kannst doch nicht von diesem lächerlichen zitierten Gerichtsurteil zum Terrorismus überschwenken! Es geht hier um Internetforen!

128
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 223
Registriert: 05.01.2007, 21:07

Beitrag von 128 » 08.05.2007, 16:57

ole1210 hat geschrieben:Du kannst doch nicht von diesem lächerlichen zitierten Gerichtsurteil zum Terrorismus überschwenken!
Das Urteil zum Impressum war ein Beispiel dafür, dass für ein Webangebot, dass auf Geschäfte im deutschen Markt abzielt, die deutschen Telemediengesetze gelten (Land des Vertragsabschlusses).

Was Leute für Inhalte in dein Forum schreiben, für die du laut des Hamburger Urteils haftbar zu machen bist auch wenn du davon nichts wusstest, das kann alles sein und auch in die Kategorie Terrorismus fallen. Der Verfasser bist ja nicht du, sondern andere Leute.

Margin
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4646
Registriert: 09.09.2005, 08:25

Beitrag von Margin » 08.05.2007, 20:50

Was Leute für Inhalte in dein Forum schreiben, für die du laut des Hamburger Urteils haftbar zu machen bist auch wenn du davon nichts wusstest, das kann alles sein und auch in die Kategorie Terrorismus fallen. Der Verfasser bist ja nicht du, sondern andere Leute.
Also, ich weiß ja nicht ... aber Ole zitieren wird auf Dauer auch langweilig *g*

Fakt ist, es geht ohne Probleme - Hauptsache, man schafft es den Salat weitgehend frei von Erotik-Kram zu halten ... wenn man z.B. den Osten bevorzugt.
Extremen Terrorkram sollte man auch entsorgen, aber das wäre auch schon alles.
Betroffene? Ein großer deutscher Verlag.
User haben sie ab und an gekriegt, wenn die zu unvorsichtig wurden, aber ansonsten ... :P

Mit grinsenden Grüßen

Margin

MonikaTS
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3582
Registriert: 07.10.2005, 09:05

Beitrag von MonikaTS » 08.05.2007, 22:40

dieses Urteil macht doch nur Sinn, wenn man sich die letztgenannten Aussagen Schäubles zugemüte führt..
Unschuldsvermutung killen wegen vielleichtester terroristischer Handlungen, private PC online einfach durchschnüffeln und und...


:o

mir kommt dies so vor wie die 100ml Regelung beim Fliegen jetzt,..nach der Sicherheitssperre kann man sich dann in aller Ruhe eine hochexplosive Mischung zusammenkaufen..


einerseits erwecken viele Gesetze den Eindruck der absoluten Entmündigung - kaum gehts ums Internet ist man auf einmal für alles verantwortlich und so mancher meint immer noch es gäbe eine Landesgrenze über das Internet gestülpt..


wirklich Sinn ergibt dies nicht,

für mich hat seitdem ich ich im Internet bin die Gerichterei extrem an Glaubwürdigkeite verloren,

lg

128
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 223
Registriert: 05.01.2007, 21:07

Beitrag von 128 » 08.05.2007, 22:45

Wie ist es denn eigentlich im Fernsehen und Rundfunk mit Liveübertragungen? Das ist doch am ehesten vergleichbar mit Foren. Unmittelbar ist es erstmal gesendet, rausschneiden kann man es erst (für Wiederholungen) später, aber je nach Zuschauer- bzw. Höhrerzahl können das dann ja schon Millionen von Menschen gehört haben.

Macht ein Gast bei einer Liveveranstaltung eine unzulässige Aussage ins Micro und kann dann nicht mehr ausfindig gemacht werden, geht die Klage dann gegen den Sender (der ihm das beim Betreten der Veranstaltung hätte ansehen müssen) oder gegen Unbekannt?

mausilein
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 156
Registriert: 24.11.2005, 21:43
Wohnort: Dessau

Beitrag von mausilein » 09.05.2007, 21:56

einfach hat geschrieben:...einerseits erwecken viele Gesetze den Eindruck der absoluten Entmündigung ...
... genau, meiner Meinung nach hast Du damit den Nagel auf den Kopf getroffen. :wink:

Und bitte, wehrt Euch gegen die Versuche zur Entmündigung der Meinungsfreiheit durch Gesetze nach dem Motto, "big brother is watching you". Und, nein, es ist es ist nicht zu spät dafür.

lg mausilein

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag