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Gar nicht. Das Angebot der Webseite darf nicht den deutschen Markt bedienen, sprich du darfst nicht die Deutschen als Zielgruppe haben.kilzn hat geschrieben:wie geht das eigentlich genau? . .muss der webserver einen nicht .de standort haben .. oder die firma die das betreibt? .. oder der betreiber muss den hauptwohnsitz nicht in deutschland haben?
Warum klagen?Cura hat geschrieben:>> Unglaubliches urteil eigentlich _
Da hast Du wohl Recht Webby und vor allem so unnötig. Schlafende Hunde sollte man auch in der Justiz so lange als möglich schlafen lassen und nicht unnötig wecken.
Meine Meinung damals und auch noch heute:
>> Ich darf hier mal meine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen.
Ich halte die nun angekündigte Klage und Durchziehung der Klage in diesem Stadium für ziemlichen Humbug. Die Abmahner haben zurückgenommen, damit war die Gefahr, dass ein Gericht die Hamburger Version übernehmen könnte aus der Welt.
https://www.abakus-internet-marketing.d ... 25176.html
Ich denke aber, dass die hier vorgebrachte aktuelle Argumentation des Gerichts sich so nicht durchsetzen wird.
128 hat geschrieben:Gar nicht. Das Angebot der Webseite darf nicht den deutschen Markt bedienen, sprich du darfst nicht die Deutschen als Zielgruppe haben.kilzn hat geschrieben:wie geht das eigentlich genau? . .muss der webserver einen nicht .de standort haben .. oder die firma die das betreibt? .. oder der betreiber muss den hauptwohnsitz nicht in deutschland haben?
Bist du zum Beipsiel ein Unternehmen in den USA, mit Server in den USA und com-Domain, und verfasst einen Teil deines Webangebots in deutsch um den deutschen Markt zu erreichen, gelten deutsche Rechte, z.B. auch die Impressumspflicht, die es in den USA nicht gibt.
Siehe z.B. hier https://www.domain-recht.de/magazin/dom ... id201.htmlchrizz hat geschrieben:kannst du die aussage irgendwie durch Gesetz oder dergleichen belegen?
Wer will denn hier das Grundgesetz ändern? Das ist doch überhaupt nicht notwendig.1md hat geschrieben:Das ist völlig an der realität Vorbei.
Richtigerweise hättest du fie Frage so stellen müssen: haben es schon jemals 0,001 % (oder wie viele Forenbetreiber gibt es?) der deutschen geschafft das Grundgesetz zu ändern?
Das wird nichts nutzen. Eine Markeninhaberin könnte z. B. eine Privatperson undercover einschleusen, die dann die Infos weitergibt.ole1210 hat geschrieben:
Meldet sich eine Firma xyz, ein Anwalt 123 oder so an, dann wird eben ein Filter gesetzt, der diesem user vorgaugelt, das bisher keine Beiträger verfasst wurden...
Oha, wobei man grundsätzlich ja durchaus an entsprechende Registrierungen denken könnte....ole1210 hat geschrieben:@ Dr. Graf:
Das Posting war leicht ironisch gemeint. Ich dachte ich könnte die Ironie-Tags weg lassen....