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catcat
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Beitrag von catcat » 29.04.2010, 14:59

guppy hat geschrieben:@cc :wink: Das Anwesende ausgenommen sind versteht sich von selbst.
Allerdings könnte man das über Mindestabnahmemengen sicherlich auch anders klären und dass von Endkunden per whois bei veschiedenen Angeboten über Domaininhaber nachgeforscht wird, naja.. .
Du ahnst nicht, was ich immer wieder für Sachen zu hören bekomme von "Geiz-ist-geil"-Kunden...
Das geht vom plötzlichen Kindstod bis zur Gehirnoperation mit Teilamnesie.
Wenns um sparen geht, entwickeln manche einen geradezu unglaublichen Spürsinn^^

Aber wg. den Abzockerfirmen:
Da nützt auch ne Offenlegung der Daten nichts.
Es fehlt einfach ein Gesetz, das den Geschäftsführern/Admin-Cs so richtig eins reinwürgen kann.
Z.B. vollständige Haftung aller Schäden auch mit dem Privatvermögen, keine Möglichkeit einer Privatinsolvenz, Ausreiseverbot, Erzwingungshaft, Erstanmeldung bei der Denic nur per PostIdent-Verfahren und und und.
Dann würden sich das einige Abzocker 2x überlegen und zumindest nur 1x Schaden verursachen.

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guppy
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Beitrag von guppy » 29.04.2010, 15:23

catcat hat geschrieben:Erstanmeldung bei der Denic nur per PostIdent-Verfahren und und und.
Dann würden sich das einige Abzocker 2x überlegen und zumindest nur 1x Schaden verursachen.
Genau darum geht es doch, ob nun Postident oder wie auch immer.
Anderes Beispiel über das anonyme Internet, habe gerade mit einem Artikelverzeichnis richtig Ärger gehabt.
So ein ganz "Schlauer" hat aus einer Fachzeitschrift Artikel gescannt und bei mir eingestellt.
Herzlichen Glückwunsch habe ich mir gedacht, als der Autor in meinem AV natürlich nicht zu finden war. Aber mit dem richtigem Autor konnte man reden.
Jetz nur noch Beiträge wenn der Realname bekannt und nachgewiesen ist.

SEOFreelancer
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Beitrag von SEOFreelancer » 29.04.2010, 15:26

catcat hat geschrieben:Es fehlt einfach ein Gesetz, das den Geschäftsführern/Admin-Cs so richtig eins reinwürgen kann.
Z.B. vollständige Haftung aller Schäden auch mit dem Privatvermögen, keine Möglichkeit einer Privatinsolvenz ...
Naja, immerhin gibt es ja die sogenannte "Durchgriffshaftung", da schützt dann auch keine Rechtsform wie GmbH/Ltd. oder so. Besonders gerne verwendet bei Steuerstraftaten, Insolvenzverschleppung usw. Und in Betrugsfällen haftet in jedem Fall der Geschäftsführer.

Und für die ganz harten Fälle eignet sich auch prima die Gewerbeuntersagung.