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Nett... schön einseitiger Artikel übrigens auch... in dem Artikel wird nicht gesagt, warum konkret der Herr die Kripo2.0 als Gestapo2.0 bezeichnet hat... Es wird nur gesagt, dass er die neue Kripo2.0 als Gestapo2.0 bezeichnet hat...Airport1 hat geschrieben:Seh schon, da kommt die naechste alte Leier vom rechtsfreien Raum auf uns zu. Wahrscheinlich wirds auch bald bei Twitter Pflicht seine ganze Anschrift zu hinterlegen, einige machens ja freiwillig, und haben dann z.B. solchen Salat:
https://www.sueddeutsche.de/35q38O/3327 ... leich.html
Deutet ja daraufhin, dass es ausnahmsweise mal tatsächlich ein unangemessener Vergleich ist; die Gestapo ist eher dafür bekannt, im Morgengrauen Leuten abzuholen... (die Stasi dagegen für Geruchsproben und Überwachung)... sodass die Gestapo hier eher ein schlechter "Vergleicher" für die Überwachung des Internetverkehrs ist.Airport1 hat geschrieben:Nazi-Vergleiche in Deutschland sind ja schon seit jeher so ne Sache, da verbrennen sich alle die Finger, bis auf manche Politiker nie nicht. Hier steht (geringfuegig) mehr dazu wie Huch da drauf kam:
https://www.golem.de/1004/74735.html
ich kann nur hoffen, dass es zumindestens bei de Domains in aller Härte durchgesetzt wird. Selber habe ich zwei Fälle bei denen Fantasienamen als Domaininhaber bei Denic gemeldet waren. Es war schon ein Drama mit Aufwand denic überhaupt dazu zu bewegen die Domains abzuschalten.SEOFreelancer hat geschrieben:Sofern z. B. bei .de-Domains durch die DENIC oder deren Mitglied Verifizierungen der Inhaberdaten erfolgen würden, wären zumindest einige Domaingrabber darauf angewiesen, sich etwas anderes einfallen zu lassen.
Mir persönlich liegen so einige Admin-C-Adressen vor, deren Personen an den angegebenen Anschriften nicht existieren und auch noch nie existiert haben. Oftmals hat der Owner-C in diesen Fällen seinen Sitz im Ausland.
Und was den Einwand der Stalker usw. angeht, kann man ja auch problemlos z. B. einen Rechtsanwalt treuhänderisch als Domaininhaber und Admin-C einsetzen. Aber das ist natürlich mit Kosten verbunden.
Fake-Angaben können auch nen ganz simplen Grund haben, ohne das man gleich von Täuschung oder gar Betrugsabsicht sprechen kann.guppy hat geschrieben: Und ich behaupte hier mal, dass 90% der gefakten Adressen einen Hintergrund haben, der nicht unbedingt kriminell ist, aber zumindestens eine Rechtsunsicherheit des Domaininhabers oder Täuschung der Nutzer beinhalten.
Wunderbar.guppy hat geschrieben:ich kann nur hoffen, dass es zumindestens bei de Domains in aller Härte durchgesetzt wird. Selber habe ich zwei Fälle bei denen Fantasienamen als Domaininhaber bei Denic gemeldet waren. Es war schon ein Drama mit Aufwand denic überhaupt dazu zu bewegen die Domains abzuschalten.
Die Ermittlungen laufen in Richtung Prag. Schaden vermutlich mehrere 100.000,-
Wenn eine vernünftige Identifikation des Domaininhabers stattgefunden hätte, wäre .... .
Oder aber eine Einschüchterung des "Opfers" - in diesem Fall des ehemaligen Domaininhabers oder aber des Inhabers von Schutzrechten - zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Speziell, wenn wir von ausländischen Owner-C-Daten reden.Und ich behaupte hier mal, dass 90% der gefakten Adressen einen Hintergrund haben, der nicht unbedingt kriminell ist, aber zumindestens eine Rechtsunsicherheit des Domaininhabers oder Täuschung der Nutzer beinhalten.