Cura hat geschrieben:Sag mal Hasenhuf, kommst Du nur noch hierher um Dein Profilierungssucht zu befriedigen ...
Natürlich, darum bin ich auch zehn Tage nicht dagewesen. Deine Unterstellungen und Suggestionen, auch in anderen Threads der letzten Zeit, kannst Du Dir sparen.
Cura hat geschrieben:Dass die Aussage: „Bei uns wäre er schon wieder frei“ ja wohl kaum vom Staatsanwalt, dem Richter oder dem Verteidiger gekommen sein kann, dürfte hier wohl jedem klar sein. Warum glaubst Du es also explizit richtig stellen zu müssen? Hinterfragen zu müssen?
Ich habe das nicht richtiggestellt und ich habe nicht das hinterfragt.
Du hast diese Aussage in den Thread, in der Folge, daß es erst um die Aussage des Verteidigers ging und dann damit argumentiert wurde, daß in anderen Prozessen Richter schon mit "Tradition" argumentiert hätten, eingebracht. Wozu? Oder soll das einfach nur ein Einwurf ohne Bezug gewesen sein? Ich habe darauf hingewiesen, daß die Aussage weder vom Verteidiger, noch, auch wenn das bezüglich des Anwalts schon irrelevant wäre, vom Richter kam, fertig.
Cura hat geschrieben:Und was sagt er? „Dass Gutachten hätte Beachtung finden müssen“. Wieso Müssen? Weil er, der Herr Anwalt, möglicherweise so etwas wie Verständnis für die Tat aufbringt?
Das ist doch eine Suggestivfrage oder? Was Du meinst ist das gleiche nur ohne "möglicherweise" und als Aussagesatz oder? Schließlich hast Du erst auch einfach unterstellt und das hielt ich für ungerechtfertigt.
Was, wenn der Anwalt den Täter aufgrund des Gutachtens für teilweise schuldunfähig hält oder er zumindest der Meinung ist, daß das zu leichtfertig abgetan wurde bzw. nicht ausreichend berücksichtigt worden ist (das wäre für mich naheliegend). Dann ist es seine Pflicht entsprechend zu handeln. Dafür ist seitens des Verteidigers kein Verständnis, irgendeine Sympathie oder ähnliches nötig. Möglicherweise empfindet der Verteidiger so etwas aber ein Grund für die Annahme sehe ich nicht.
Das nächste ist, wenn man von einer teilweisen Schuldunfähigkeit ausgeht, was will man überhaupt für ein Verständnis für eine (teilweise) schuldunfähig begangene Tat (oder den "schuldunfähigen Anteil" davon) aufbringen? Das hat doch nichts mit Verständnis für den Täter bzw. die Tat zu tun, wenn er nicht schuldfähig ist. Für den "nicht schuldunfähigen Teil der Tat“ sehe ich auch kein Anzeichen für Verständnis, er plädiert ja nicht für Freispruch.
Cura hat geschrieben:Und wie die Aussage des Anwalts (das Gutachten hätte berücksichtigt werden müssen!) gemeint war, weißt Du auch sehr genau, nämlich so, dass das Gutachten sich hätte strafmindernd auswirken müssen. Dass die Aussage des Anwalts eventuell so auszulegen ist, dass das Gutachten vom Gericht nicht erst gar nicht behandelt wurde, ist mal wieder Dein Fantasieprodukt.
Nein deins aber ich hätte das deutlicher ausdrücken können. Ich wollte sagen, das Gutachten wird berücksichtigt worden sein (... und nicht nur zur Kenntnis genommen worden sein, ohne berücksichtigt zu werden oder nicht mal zur Kenntnis genommen worden sein), nur nicht in dem Maß bzw. mit dem Ergebnis, wie es der Verteidiger für angebracht hält*. Und dann muß er das doch anbringen.
* Zumindest, wenn man ihm nicht unterstellt, er würde das nur vorgeben.
Cura hat geschrieben:Jemanden bestmöglich verteidigen heisst nicht sich solidarisch mit ihm zu zeigen.
Der Verteidiger muß die Interessen seines Mandaten aber überzeugend vertreten, auch wenn das vor einem "Nicht-Geschworenen-Gericht" nicht ganz so wichtig ist. Auch gegen ein Maß an Solidarität ist nichts einzuwenden, wenn sie sich darauf bezieht, kein höheres Strafmaß (oder Tatbestand) zu kassieren als man es für angemessen hält. Für Solidarität gegenüber Ehrenmorden oder ansatzweise derartiges konnte ich keine Anzeichen feststellen.
Cura hat geschrieben:Und meine Formulierung war, dass ich bei manchen Aussagen mancher Anwälte, Juristen Probleme hab und mich bremsen muss keine pauschalen Aussagen wie „Scheissanwälte“ zu tätigen. Damit wollte ich genau sagen, dass ich weiss, dass man nicht pauschal aburteilen kann. Ich denke, dass hat auch jeder so verstanden. Jeder, ausser Dir. Du verdrehst meine Aussage mal wieder ins Gegenteil.
Das stimmt so nicht, auch ich habe zwischen dem einen Anwalt und den bei den Du ein Problem hast sie nicht pauschal als Arschlöscher zu bezeichnen unterschieden. Außerdem war deine Formulierung etwas anders. Hättest Du geschrieben "Das sind so Augenblicke, in denen ich Probleme habe
solche Anwälte nicht pauschal als Arschlöcher zu bezeichnen ..." dann hätte ich die Aussage weniger weitreichend verstanden und das "und bei allen anderen Anwälten kämpfst Du mit dem Reiz" weggelassen.
Bedenke, daß Du weißt was Du ausdrücken willst, und deine Formulierungen dadurch fälschlich als eindeutig empfinden kannst. Andere verstehend das dann aber vielleicht mehrdeutig oder im schlechteren Fall ziehen sie das was Du gemeint hast nicht mal in Betracht. Ich weiß daß es schwer sein kann eigene Texte so zu lesen und entsprechend zu formulieren, als ob man nicht schon vorher weiß was drin steht.