Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

mutmaßliche kino.to-Betreiber verhaftet

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
catcat
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 10292
Registriert: 02.08.2006, 13:21
Wohnort: Litauen

Beitrag von catcat » 22.06.2011, 08:37

Ganz sicher.
Alleine was die mitverdienen mit den Abofallen *puh
Ich alleine kenne schon 4 Jugendliche, die sich da ein Abo eingefangen haben und auf meinen Rat hin natürlich nicht bezahlt haben.
Ich selbst war dann auch mal kurz drauf und hab mir bei JEDEM Klick irgendwohin auf deren Site Trojaner und Trojaner-Dropper eingefangen. Darunter auch richtig miese Dingens. (Dank Avast und Malewarebytes is aber nix passiert)

Das war schon ganz professionell aufgezogen und umgesetzt. Von daher Respekt! Aber für die ganze Abzocke hab ich absolut kein Verständnis. Von daher halte ich das für ein richtig übles Geschäftsmodell.
Fridaynite hat geschrieben:[...]

Leute, wir reden hier nicht von Kinderkram ala LULZ oder so nen Shize, sondern von Big Business, bei dem es um Millionen geht. Kriminell hin, nicht erlaubt her...

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

guppy
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2820
Registriert: 08.12.2003, 15:57
Wohnort: schwedt

Beitrag von guppy » 22.06.2011, 08:46

monezmo hat geschrieben:[ Die hatten das ganze System durchdacht organisiert wenn man von ein paar Kleinigkeiten absieht die Ihnen letztenendes das Genick gebrochen haben.

Ich denke das nächste Mal machen Sie es besser :D
Es gibt immer einen der Schlauer ist und wenn Geld fließt, dann wird es immer Spuren geben. Es geht letztlich nur darum, wieviel Energie aufgebracht wird, die Geschichte hochgehen zu lassen.
Wenn jetzt jemand auf die Idee käme, eine Summe X als Belohnung auszusetzen und Kronzeugenreglung oder was Vergleichbares anzubieten, dann wären die meisten dieser Dinger innerhalb eines kurzen Zeitraumes verschwunden, denn das kann kaum alleine vernünftig aufzuziehen.

Die Größe von X wäre entgegengesetzt proportional zur Ermittlungsdauer :wink:

Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 22.06.2011, 08:54

net(t)worker hat geschrieben:
Hasenhuf hat geschrieben:Natürlich, zivilrechtlich. Daran daß es widerrechtlich ist, habe ich keinen Zweifel. Für die Strafbarkeit muß diese aber auch im Gesetz stehen. Das Umgehen eines Kopierschutzes ist z.B. auch widerrechtlich, für private Zwecke aber straffrei.
Nun, es steht doch im Gesetz das Urheberrechtsverletzungen auch strafbar sind....
Das kann man so nicht sagen, im Gesetz steht, was genau strafbar ist.
net(t)worker hat geschrieben:https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

also, nun müsstest du mir erklären warum es bei der Auslegung einer Urheberrechtsverletzung einen Unterschied geben sollte zwischen Zivil- und Strafprozess....
Daran ob etwas eine Urheberrechtsverletzung ist, sollte es bei der Auslegung keine Unterschiede geben. Fraglich ist aber, ob in einem Strafprozeß überhaupt darauf eingegangen wird, ob eine Handlung ein Urheberrechtsverstoß ist, wenn dieser nicht mit Strafe belegt ist.

Der Punkt ist, nicht alles was widerrechtlich ist, ist auch strafbar. Strafbar ist nur, was mit Strafe belegt ist.
net(t)worker hat geschrieben:dein Vergleich mit der Privatkopie hinkt insoweit das diese im Gesetz ausdrücklich erlaubt ist, und bei der Strafbarkeit der Umgehung von Kopierschutzmaßnahme ausdrücklich ausgenommen ist,
Die Privatkopie ist erlaubt, das Umgehen des Kopierschutzes aber nicht, auch nicht für Privatkopien. Die Strafbarkeit im privaten Bereich auszunehmen ist aber nur nötig (wenn man es nicht unter Strafe stellen will), weil das Umgehen des Kopierschutzes allgemein unter Strafe steht. Würde es nicht allgemein unter Strtafe stehen, wäre es auch nicht nötig die Strafbarkeit für den privaten Bereich auszunehmen, denn dann wäre es auch so nicht strafbar.

Aber ein anderes Beispiel: Ein Verstoß gegen § 18 (Ausstellungsrecht) ist auch nicht strafbar, genau wie die Herstellung einer Bearbeitung/Umgestaltung (§ 23), erst beispielsweise die Verbreitung wäre strafbar.
net(t)worker hat geschrieben:während es aber kein Gesetz gibt das aussagt das eine ein Zueigenmachen fremden Contents durch einen Link auch automatisch straffrei ist. Im Gegenteil, es gibt diverse Urteile bei denen in Strafrechtsverfahren eine Linksetzung mit einem Zugänglichmachen gleichgesetzt wurde, z.B. bei verlinkter Nazipropaganda mit verbotenen Nazisymbolen und wenn es um kipo geht..
Und warum war das so? Weil die Strafbarkeit geregelt war.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

Was im Bereich Urheberrecht strafbar ist, steht unter anderem im bereits von mir angeführten § 106. Da steht aber nichts von irgendeinem Zueigenmachen* oder davon etwas öffentlich zugänglich zu machen. Es können sich noch wegen anderen Sachverhalten Strafbarkeit ergeben** aber wo ist die Strafbarkeit der öffentlichen Zugänglichmachung geregelt? Ich kann es nicht finden. In allem was ich dazu lesen konnte, wird die Strafbarkeit einfach behauptet, teilweise mit Verweis auf § 106 und 108 oder es wird einfach mit Verbreitung in einen Topf geworfen. Verbreitung ist aber was anderes, wie ich schon schrieb (§ 15), öffentliches Zugänglichmachen ist unkörperlich. Auch öffentliche Zungänglichmachung und öffentliche Wiedergabe ist etwas verschiedenes, sonst könnte man eine öffentliche Zugänglichmachung schon nicht öffentlich wiedergeben, wie es in in § 22 verboten ist. All das gilt übrigens auch fürs "Senden" da kann ich auch keine Strafbarkeit finden.

* Da muß man auch unterscheiden, ob man sich ein Werk zueigen macht, welches man auf der eigenen Seite einbindet, oder ob man sich den Inhalt einer fremden Seite zueigen macht, welcher einen Urheberrechtsverstoß (oder Verbreitung von (Kinder-)Pornographie, verbotenen Zeichen, ... ) darstellt.

** z.B. aus § 108, wo einige Verwertungen unabhängig von der Form der Verwerung unter Strafe stehen.

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

Content Erstellung von ABAKUS Internet Marketing
Ihre Vorteile:
  • einzigartige Texte
  • suchmaschinenoptimierte Inhalte
  • eine sinnvolle Content-Strategie
  • Beratung und Umsetzung
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

guppy
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2820
Registriert: 08.12.2003, 15:57
Wohnort: schwedt

Beitrag von guppy » 22.06.2011, 08:55

Ein Impressum ist übrigens (logischer Weise) noch immer nicht auf der Seite, also müssten die Wichtigtuer, die Sachsen abgemahnt haben, nun aktiv werden.

catcat
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 10292
Registriert: 02.08.2006, 13:21
Wohnort: Litauen

Beitrag von catcat » 22.06.2011, 09:14

Die haben ja nicht Sachen (als Land) abgemahnt. Die haben die Bullen in Sachsen abgemahnt. Geht aber ohnehin nicht...

guppy
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2820
Registriert: 08.12.2003, 15:57
Wohnort: schwedt

Beitrag von guppy » 22.06.2011, 09:20

Strafrechtliche Fragen sind auch angesprochen worden,
- Bilden einer kriminellen Vereinigung,
- garantiert auch Steuerhinterziehung
- Verbreitung jugendgefährdender Medieninhalte

Inwieweit Jugendschutzverstöße, Beihilfe zu anderen diversen Delikten strafrechtlich zur Sprache kommen sei dahingestellt, da werden die weiter oben strittigen Punkte nur das Sahnehäubchen sein.
Zuletzt geändert von guppy am 22.06.2011, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.

guppy
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2820
Registriert: 08.12.2003, 15:57
Wohnort: schwedt

Beitrag von guppy » 22.06.2011, 09:21

catcat hat geschrieben:Die haben ja nicht Sachen (als Land) abgemahnt. Die haben die Bullen in Sachsen abgemahnt. Geht aber ohnehin nicht...
nein, das Sächsisches Staatsministerium des Inneren

catcat
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 10292
Registriert: 02.08.2006, 13:21
Wohnort: Litauen

Beitrag von catcat » 22.06.2011, 09:22

Aso. Na dann halt das Staatsministerium... ändert aber nix dran, das das nicht geht^^
In irgendeinem Einigungs- oder Staatsvertrag haben die den Passus eingebastelt, daß man kein land oder keinen Staat in irgendeiner Weise haftbar machen, pfänden oder sonstwie abzocken kann.

DDDTG
PostRank 6
PostRank 6
Beiträge: 340
Registriert: 02.10.2010, 13:39

Beitrag von DDDTG » 22.06.2011, 09:33

net(t)worker hat geschrieben:
DDDTG hat geschrieben:Da muss nicht zwingend kriminelles Potential hinter stehen. Eher Sorglosigkeit und mangelnde Umsicht. Aber doofheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.
naja... auf dem Konto nur eines Beteiligten sind 2,5 Mio € beschlagnahmt worden.... und da soll kein Gedanke an Kriminalität aufgekommen sein? :roll:
Wenn du als "nur beteiligter" 2,5 Mille auf dem Konto hättest würdest du das auch nicht der Steuer melden, und ins Ausland gehen. Also bitte ... :wink:
Geld tröstet über so einiges hinweg. Ich meinte aber eher die Endstehungsphase. Und dass da so lange nichts passiert ist, dürfte wohl zur Sicherheit beigetragen haben.

Was die Sache mit "Kriminelles Gewinn Orientiertes Unternehmen angeht":
Manchmal frage ich mich wirklich wie einige hier ihr Geld verdienen. Gerade Betreiber von Webseiten bzw. SEOs (Der neue Scene Begriff der "Webmaster" abgelöst hat) sollten da noch mehr Verständnis fürs Buisness haben. Andernorts geht es hier schließlich ständig um neue Blackhat-Varianten, um Text-Spinner und Blogspam wird auch immer wieder gerne empfohlen. Und genau diejenigen die solche (offensichtlich unfeinen) Geschäfts-Methoden anwenden, oder zumindest weiter empfehlen, tun jetzt so als wären sie die Sherrifs vom Dienst. Das wirkt auf mich ziemlich scheinheilig, muss ich mal sagen. Wobei ich glaube das da auch viel Neid hinter steckt :lol:

Und da soll jetzt bitte keiner sagen "Das sind doch völlig andere Dimensionen". Klar sind sie das, aber wenn man mit Text-Spinning so viel Geld machen könnte wie mit Stream-Portalen: Würdet ihr es dann lassen weil sich Leute beschweren könnten? Weil Texter Agenturen weniger Einnahmen haben?? Weil sich irgendwelche Anwälte ein paar Paragraphen zurecht legen könnten die euch das leben schwer machen?

Eher nicht, oder? ;)
Also.

bbnetch
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 869
Registriert: 02.06.2005, 17:24
Wohnort: Philippinen

Beitrag von bbnetch » 22.06.2011, 10:28

Geld verdienen im Schlaf und so ...Webmasterforum

Suche Linktausch Thema: Reisen, Philippinen, Ferienwohnung/Apartment, Tauchen, Urlaub etz. PN bitte!
.

guppy
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2820
Registriert: 08.12.2003, 15:57
Wohnort: schwedt

Beitrag von guppy » 22.06.2011, 10:31

@DDDTG
Dein Beitrag spiegelt genau das mangelnde Unrechtsbewußtsein wieder, das im Zusammenhang mit der Internetbenutzung um sich greift.
Was die Sache mit "Kriminelles Gewinn Orientiertes Unternehmen angeht":
Manchmal frage ich mich wirklich wie einige hier ihr Geld verdienen. Gerade Betreiber von Webseiten bzw. SEOs (Der neue Scene Begriff der "Webmaster" abgelöst hat) sollten da noch mehr Verständnis fürs Buisness haben.
Nein, sollte man nicht (hat man aber unterschwellig vermutlich doch).
Wenn ich für dieses "Buisness" Verständnis habe, dann muss ich auch für das "isharegossip-Buisness" oder für das "KP-Buisness" Verständnis aufbringen?
Oder wo ziehst Du die Grenze?
Lass es und ziehe keine Grenze, denn die hat der Gesetzgeber schon gezogen und dessen Aufgabe ist es diese Grenze zu überwachen, durchzusetzen und gegebenfalls zu ändern oder anzupassen. Aber solange die Grenze existiert, ist sie zu respektieren und es liegt an jedem Einzelnen das zu tun, oder aber sie, unter dem Wissen eventuelle Konsequenzen, zu überschreiten.

Deine Vergleiche mit Textspinnern und Spam treffen nicht zu und bestätigen mich in meiner Ausführung, dass nicht mehr zwischen gesetzlichen Vorgaben und "unhöflichem Verhalten" unterschieden wird.

catcat
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 10292
Registriert: 02.08.2006, 13:21
Wohnort: Litauen

Beitrag von catcat » 22.06.2011, 10:59

Womit wir wieder irgendwie bei "mangelndem Unrechtsbewußtsein" und "Im-Internetz-ist-alles-gratis" und "rechtsfreier Raum" wären...

@DDDTG:
Ob ich jetzt Articlespinner verwende und Links kaufe... oder ob ich ein Unternehmen wie kino.to aufziehe und über Jahre hinweg laufen lasse... das sind doch wohl 2 ganz andere Paar Schuhe.

Das ist so, als ob Du jemanden der 5 Mark auf der Strasse findet und nicht meldet, mit einem Bankräuber in einen Sack steckst.

top
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 634
Registriert: 14.07.2005, 16:09

Beitrag von top » 22.06.2011, 11:33

catcat hat geschrieben:...

Das ist so, als ob Du jemanden der 5 Mark auf der Strasse findet und nicht meldet, mit einem Bankräuber in einen Sack steckst.
Na ja, der Vergleich ist vielleicht etwas sehr hart. (Zumal man bei Werten bis 10 Euronen erst nur dann reagieren muss, wenn man weiß wem es gehört. 8) https://dejure.org/gesetze/BGB/965.html )

Ich würde die Grenze eher mit Trickbetrügern an der Haustür gegenüber GEZ-Eintreibern vergleichen. ;)

catcat
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 10292
Registriert: 02.08.2006, 13:21
Wohnort: Litauen

Beitrag von catcat » 22.06.2011, 11:39

>>Ich würde die Grenze eher mit Trickbetrügern an der Haustür gegenüber GEZ-Eintreibern vergleichen. <<

Das issn ganz fieser - aber treffender - Vergleich. :D

DDDTG
PostRank 6
PostRank 6
Beiträge: 340
Registriert: 02.10.2010, 13:39

Beitrag von DDDTG » 22.06.2011, 11:49

guppy hat geschrieben:Dein Beitrag spiegelt genau das mangelnde Unrechtsbewußtsein wieder, das im Zusammenhang mit der Internetbenutzung um sich greift.
In dem Punkt drehen wir uns gerade im Kreis...

guppy hat geschrieben:Wenn ich für dieses "Buisness" Verständnis habe, dann muss ich auch für das "isharegossip-Buisness" oder für das "KP-Buisness" Verständnis aufbringen?
Man sollte als Webseiten Betreiber für alle Unternehmensformen Verständnis haben, welche den Nutzern einen Mehrwert bieten, und aus diesem Profit ziehen. Das ist das Buisness das ich meine, und aus diesem Mehrwert ergeben sich ja überhaupt erst die Millinoen auf den Kino.to Konten. Der Verbraucher wird weder ab gezockt noch sonst wie betrogen. Die Gelder stammen zum größten Teil aus werbe-Einnahmen, oder (Freiwillig zu kaufenden) Premium Accounts. Was das angeht sehe ich nicht den geringsten Unterschied zu anderen Projekt-Formen, und genau da ist auch meine Grenze.
guppy hat geschrieben:Deine Vergleiche mit Textspinnern und Spam treffen nicht zu und bestätigen mich in meiner Ausführung, dass nicht mehr zwischen gesetzlichen Vorgaben und "unhöflichem Verhalten" unterschieden wird.
catcat hat geschrieben:Das ist so, als ob Du jemanden der 5 Mark auf der Strasse findet und nicht meldet, mit einem Bankräuber in einen Sack steckst.
Wie oben schon gesagt ist das Grundprinzip bei kino.to genau das gleich wie bei jeder anderen Gewinn-Orientierten Webseite. Die Betreiber haben einen Markt gesehen, und sich da ein gepflanzt. Zu einem Zeitpunkt (der bis heute noch gilt!!!) wo in Sachen Streaming rechtlich große Unklarheiten herrschen, und es im Gesetzbuch nicht einen Paragraphen gibt der sich damit beschäftigt. Selbst das mit dem "Streamen ist illegal weil auch das eine Form des speicherns ist" kam erst lange nach dem Start von kino.to raus, und befasst sich ebenso wenig mit dem anbieten von Links für rechtlich zweifelhafte Inhalte. Ob das verlinken von Streams illegal ist konnte also auch erst ab dem Zeitpunkt geklärt sein als die ersten Fälle mit diesem Bezug aufgetaucht sind (was glaube ich auch nicht soo lange her ist?), und selbst dann stellen sich noch Gerüchte entgegen die sagen man könne sich mit einer Klausel von verlinkten Inhalten distanzieren. Moralisch gesehen macht man als Stream-Seiten Betreiber also die File-Hoster verantwortlich. Aber erst ab dem Punkt wird die Sache überhaupt erst zwielichtig, und bis dahin ist (oder war) es ein aus juristischer Sicht, langer Weg.

Und jetzt noch mal um mein Beispiel zu bekräftigen:
Jemand erfindet eine Community-orientierte Form für gespinnte-Texte, und da lässt sich dann viel Geld draus schlagen. Durch harte Arbeit und viel Aufwand beim Coding hat man dafür gesorgt dass das eigene Portal das beliebteste in D ist, und kassiert dafür auch ordentlich ab. In der zwischenzeit fängt es aber überall an zu brodeln. Webmaster beschweren sich das ihre Texte geklaut und gespinnt (in schlechterer Qualität - Nur um die Parallelen zu unterstreichen) wieder verwendet werden. Die breite Masse fragt sich auch langsam ob das überhaupt legal ist, stoßen aber ebenso immer nur auf unklarheit (Googelt mal Kino.to - legal? Dann wisst ihr wie oft das bei gutefrage.net und Konsorten schon durch gekaut wurde). .Texter-Agenturen geht es immer schlechter und langsam wird auch die Justiz wach, und die ersten Anwälte beginnen vorhandene Paragraphen um zu biegen um sie an diese neue Form des urheberrechtlichen Missbrauchs an zu passen.

WIE REAGIERT IHR?
Sofort alles fallen und liegen lassen?
Das kann mir keiner erzählen, ganz ehrlich.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag