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Der Adsense Faker hat sich bei mir gemeldet!

Alles zum Thema Google Adsense.
edison73
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Beitrag von edison73 » 05.12.2005, 20:13

Das ist doch alles nicht kompliziert.

Da muß man weder lange mit Polizisten telefonieren, man muß auch nicht selbst versuchen, irgendwelche "Spezialisten" zu erreichen, und selbst recherchieren muß eigentlich auch niemand, das ist Angelegenheit der Ermittlungsbehörden.
Und die haben da schon ganz andere Möglichkeiten, bei einem begründeten Verdacht sich die benötigten Informationen zu verschaffen.

Und es ist übrigens auch nicht Googles Aufgabe, für andere Leute Strafanzeigen zu stellen. Google ist keine Strafverfolgungsbehörde.
Und wenn Google sich selbst als geschädigt betrachtet, werden sie wohl gleichfalls irgendwelche Schritte unternehmen, vielleicht sieht sich Google ja als Opfer eines gewerbsmäßig ausgeübten Betrugs.

Jeder muß halt die Sache aus seiner persönlichen Sicht betrachten und entsprechend handeln.

Wer sich - wie z.B. wir - als Opfer eines Erpressungsversuchs oder anderer / weiterer Straftaten sieht, der schreibt einfach eine Strafanzeige.
Das ist das gute Recht jedes Bürgers, die Justiz auf etwaige Verbrechen / Vergehen hinzuweisen, die ihm zur Kenntnis gelangt sind, insbesondere wenn er selbst das Opfer ist.
"Wer zeigt an" (Name, Anschrift), Sachverhalt/ etwaige eigene Verdachtsmomente/ eigene Erkenntisse sachlich darlegen, etwaige Beweismittel (z.B. die Erpressungsmail) beifügen, evtl. konkrete Hinweise geben, daß es weitere Betroffene geben könnte (-> gewerbsmäßige Erpressung).
Man kann das dem Polizisten selbst versuchen zu erklären, der schreibt dann auf, wie er es verstanden hat - und wer keine Lust auf "Stille-Post-Spielchen" hat, der faßt es selbst schriftlich zusammen.
Ganz einfach.
Mit dieser Anzeige dann zur Polizei.
Auch da muß nicht lange diskutiert und erklärt werden, der Beamte wird das entsprechend in der EDV erfassen und den Brief / Strafanzeige umgehend an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiterleiten.
Und dann geht das seinen Gang, die Behörde muß hier von Amts wegen tätig werden.

Wer den Täter kennt, kann eine Anzeige gegen ihn direkt richten - wer den Täter nicht kennt, richtet die Anzeige eben gegen unbekannt.
Wer einen Verdacht hat, äußert den Verdacht. Stellt sich der Verdacht später als unbegründet heraus, dann stellt sich der Verdacht eben als unbegründet heraus. Im Zuge der Ermittlungen wird die Behörde schon herausfinden, was Sache ist.

Nun gibt es wohl noch einige hier im Forum, die offenbar bei den Clickbetrügern - wissentlich oder unwissentlich - mitgemacht haben, jedenfalls haben sich ja einige hier so eingelassen.
Was diese Leute hier nun zur Anzeige bringen wollen, weiß ich nicht, ich stecke ja nicht in ihren Schuhen. Vielleicht wollen sie ja zivilrechtlich gegen ihren Arbeitgeber vorgehen, weil der den vertraglich vereinbarten Lohn für die Arbeitsleistung vorenthält. :)

Das muß aber nunmal letztlich jeder für sich selbst alleine wissen, ob er sich als Opfer einer Erpressung / Bedrohung oder eines Betrugs sieht.

Alles kein Grund für schlaflose Nächte.
Behörde informieren.
Und dann ZEN: Zuschauen. Entspannen. Nachdenken.

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edison73
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Beitrag von edison73 » 05.12.2005, 20:31

@Wetterfrosch:

Ob Du Dich als "Webmaster" oder sonstwie als geschädigt betrachtest, das kannst letztlich nur Du selbst beurteilen, das kann Dir keiner abnehmen oder für Dich entscheiden.
Es gibt ansonsten im Strafrecht keine "Sammelklagen" (meines Wissens auch nicht im dt. Zivilrecht), denen man sich einfach "anschließen" könnte. Aber zweifellos könnte es die Ermittlungsbehörden interessieren, daß es evtl. weitere Opfer / Verfahren gibt, denn es macht alleine schon von der Strafandrohung her einen Unterschied, ob man eine einzige Person erpreßt oder gewerbsmäßig ganze Personengruppen.

Ich jedenfalls - als Betreiber verschiedener Webdienste - bin der Auffassung, daß der Versuch, mich zur Teilnahme an betrügerischen Aktivitäten und zu Geldzahlungen zu erpressen, eine Straftat ist.

Garfield
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Beitrag von Garfield » 05.12.2005, 20:46

Es gibt überhaupt keine Klage im Strafrecht (außer daß man als Nebenkläger auftreten kann).

Es kann aber wohl ein Verfahren werden, in dem sämtliche (mutmaßlich) Geschädigten Zeugen sind.

Könnte bitte mal ein RA das kurz in verständlichen Worten beschreiben ? Rechtlegal ? Hr. Dr. Bahr ?

Bitte, bevor wir hier noch 10 x "Sammelklage" hören :wink: :Fade-color

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Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch » 05.12.2005, 20:52

Hallo

Ihr habt recht..

Ich selber fühle mich derzeit eher um meinen Weihnachts-Frieden gebracht..
Schaden ist mir keiner direkt entstanden, solange zukunftig google nicht als Beifinanzierung der Webseite wegfällt. Sprich google uns betroffenen Webmaster kickt.
Das wäre dann ne Sauerei...
Das man evtl Mehreinnahmen hatte, ist klar, und sehe ich somit als Abrechnungsproblem von google. Habe kein Problem wenn google hoffentlich irgendwie die künstlichen Einnahmen von den echten ausfiltern kann und dann das Geld zurück an die Anzeigenkunden führt. Das wäre auch was gegen den faden Beigeschmack Geld bekommen zu haben, was nicht wirklich man verdient hat.
Auch das würde ich als keinen Schaden gegen mich sehen..
Die Mail ist für mich zwar schon etwas ärgerlich, das jemand sowas versucht, aber
kein Schaden. Auf sowas gehe ich nicht ein und steht ausser Frage..mit sowas kann man mich nicht erpressen..anders wäre es wenn jemand die Tochter entführt hätte und dann einen expresst.

Das google keine Strafverfolgung für einen tun muss ist klar.
Aber ich erwarte von google eine korrekte Abrechnung und das die ein sicheres System haben. Eine Bank kann ja auch nicht von den Kunden verlangen das die die Bank vor Bankraub schützen. Und wenn man Abrechnungsfehler findet und meldet, und auch selbstverständlich die nötigen Infos dazu zu liefern, dann ist das deren Problem. Was will man den sonst präventiv als Webmaster gegen solche Betrüger machen?..

Das der oder die Typen auseinander genommen werden, ist ja sicher gestellt, da die Behörden und google genügend bescheid wissen...und das ist gut so...

edison73
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Beitrag von edison73 » 05.12.2005, 20:54

@Garfield:

Ich wundere mich auch immer wieder, wieso alle Leute immer glauben, es gäbe "Sammelklagen" in Deutschland.

Ihr müßt unterscheiden zwischen Zivilrecht und Strafrecht.
Im Zivilrecht geht es um privatrechtliche Ansprüche, z.B. aus Verträgen usw. und natürlich könnte ein Strafverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche berühren, die dann aber vor einem Zivilgericht geklärt werden müßten.
(Z.B. Schadensersatz für Schäden aus Folgen einer Straftat.)

In einem Strafverfahren hingegen werden Delikte geahndet, die der Gesetzgeber bei Strafe verboten hat - und das ist eben keine Privatangelegenheit, sondern wird vom Staat verfolgt.
Gruss vom Nichtjuristen
Zuletzt geändert von edison73 am 05.12.2005, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.

sunset
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Beitrag von sunset » 05.12.2005, 20:55

Wetterfrosch hat geschrieben: Wenn ich Dich also richtig verstehe, kann ich mich also, doch dann auch etwas zurücknehmen und abwarten was google macht, oder?
Nun, ich wollte nur klar machen, dass G sicher nicht ganz untätig ist, wie es hier vielfach rüber kam. Schließlich ist dies in erster Linie ein Angriff auf das Google-System unter Mißbrauch einzelner Adsense-User und Jobsucher. In erster Linie ist hier jedoch das Google-System bedroht und daher wird Google sicher nicht die Hände in den Schoss legen und abwarten was passiert.
Es bleibt natürlich jedem einzelnen überlassen eine Strafanzeige zu stellen, schon allein um das Ausmaß der Sache verständlich zu machen. Letzendlich wird es damit enden Staatsanwaltschaften zu beschäftigen bis man ein Schreiben erhält, dass das Verfahren eingestellt wurde. So endet dies in der Regel, da für den einzelnen weder einer reale Bedrohung noch eine Erpressung vorliegt. Gerichte interpretieren das StGb anders als der Bürger von der Straße. Das ist halt so. Um eine Erpressung und eine Schädigung nachzuweisen, müssen schon einige Beweise auf den Tisch. Da nutzt eine eMail mit einer Absichtserklärung und ein paar mehr klicks auf ein paar Google-Anzeigen recht wenig. Darüber sollte sich jeder klar werden.

In wiefern die Jobsucher geschädigt wurden, ist eine andere Sache. Hier muss man erst einmal die "Arbeitsverträge" prüfen, wenn es soetwas überhaupt gegeben hat. Ob dann das StGb oder BGB heran zu ziehen ist und über welchen Weg eventuell versprochener Lohn eingefordert werden kann, müssen Juristen klären, oder ob sich die "Mitarbeiter" nicht sogar der Mittäterschaft schuldig gemacht haben. Dann kann man mit Sicherheit auch keinen Lohn einfordern.
Wetterfrosch hat geschrieben: ..mir ist nur wichtig, das es nicht heisst man hätte zu wenig getan...aber ich habs ja an google gemeldet nachdem klar was was hier läuft...
Na, dann kann dir doch nichts passieren. Dann kannst du doch wieder ruhig schlafen und abwarten. :wink:

edison73
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Beitrag von edison73 » 05.12.2005, 21:01

@Wetterfrosch:

Nagut, also Du siehst Dich offensichtlich nicht erpreßt.
Wir hingegen schon.
Wenn nämlich der Erpresser - wie ja angekündigt - bei Nichtteilnahme an seinem Clickbetrugnetzwerk unsere Accounts bei Google rechtswidrig gezielt manipuliert, um dadurch unseren Ausschluß aus Adsense zu erreichen, dann wäre das für uns ein sehr erheblicher Schaden, ein erhebliches Übel.
Und womöglich könnte ja ein Ausschluß aus Adsense aufgrund von Manipulationen nicht nur die erheblichen Vergütungen betreffen, sondern womöglich auch noch anderes nach sich ziehen, z.Bdie . Entfernung aus dem Google-Index oder ähnliches.

Ein Vergleich, ja, hinkt ein wenig, machts aber anschaulicher:
Angenommen, Du betreibst ein Restaurant.
Und jemand droht Dir, wenn Du nicht xyz Euro zahlst, dann lasse er Ratten in Deinem Restaurant frei und informiere dann das Gesundheitsamt, wodurch Dir der Laden dichtgemacht würde - dann wärest Du erheblich geschädigt worden.
Dies wäre m.E. eine Erpressung.
Und der Versuch der Erpressung ist gleichfalls strafbar.

Und der Umstand, daß offenbar nicht nur ein einzelne Firma wie wir davon betroffen ist, sondern zahlreiche weitere offenbar erpresst werden sollten, begründet m.E., daß es sich hierbei um gewerbsmäßige (fortgesetzte) Erpressung handelt, begangen womöglich nicht nur durch einen Einzeltäter, sondern eine ganze Gruppe von Leuten, die sich zur Durchführung dieser Taten organisiert haben (=Bande).
Das ist ja durchaus keine Kleinigkeit, da hat ja nicht jmd. einem anderen mal im Affekt eine Ohrfeige gegeben, sondern das könnte durchaus - sofern die Tatbestandsmerkmale vorliegen - mit einer Mindeststrafe(!) von 1 Jahr Freiheitsentzug geahndet werden.
(https://dejure.org/gesetze/StGB/253.html)
Da dürfte sicherlich auch dann ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehen.
Zuletzt geändert von edison73 am 05.12.2005, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.

Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch » 05.12.2005, 21:06

Hallo sunset

Danke, alles nun sonnenklar..

Irgendwie verfällt man hier schnell in den Sog der Ereignisse und Ergebnisse und sieht sich dem ganzen etwas überfordert...

Somit warte ich mal was google macht.
Ich finde eigentlich google ne Klasse Firma von den Ideen, Umsetzungen und Angeboten her. Und irgendwie hoffe ich nun das die uns alle auch nicht im Regen stehen lassen..
.und das wir bald wieder mit Freude und einem guten Gefühl auf die monatlichen Adsense-Schecks sich freuen darf und kann..und alle wieder zu Ruhe kommen und Anzeigenkunden als auch Webmaster und natürlich google zufrieden mit den Partnerschaften ist...

Somit: Uns allen hoffentlich bald wieder sellige Weihnachten :D

Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch » 05.12.2005, 21:17

Hallo edison73

Klar, das ist dann eine Expressung mit dem Restaurant...

Nur nutz der Täter die Tatsache aus, das google einen missbrauchten Webmaster sperrt.
Eigentlich ein Schönheitsfehler im Angebot von google, so zu verfahren - wenn die das tun.
Es ist ja absolut richtig wenn Webmaster selber klicken und gekickt werden, aber hier würde sich google es zu einfach machen.
Auch ein Rausschmiss aus dem Index wäre das gleiche..

Da google es bisher nicht getan hat, und hoffentlich nicht tun wird, spricht für einen guten Ruf von google - was auch in den Medien hoffentlich zur Kenntnis genommen wird.

Effektiv erpresst der typ uns ja mit ner Schwachstelle im System..also, informieren wir google über das problem, dann kann der lange rumerpressen.
Und das der Typ oder die Typen eins auf den Deckel bekommt, ist nach sovielen Anzeigen ja sicher, oder?

WebFan
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Beitrag von WebFan » 05.12.2005, 23:10

@Wetterfrosch
Selbstverständlich liegt hier eine versuchte Erpressung vor.
Der Typ droht uns, dass wir einen Vermögensschaden erleiden werden, wenn wir nicht auf sein Angebot eingehen.
Wenn dir der Typ heute eine auf den Deckel haut, so dass du morgen nicht mehr arbeiten kannst, dann hast du auch einen Vermögensschaden erlitten (neben einen Personenschaden).
Wenn dich der Typ auf die Strasse schubst und die wirst von einem Auto angefahren, dann kannst du auch nicht sagen, dass auf der Strasse zu viel Verkehr war und das System Strassenverkehr schlecht ist.
Was ich damit sagen will ist, dass es völlig wurscht ist, ob dich der Typ direkt (haut dir eine auf den Deckel) oder indirekt (schubbst dich auf die Strasse) erpresst, du kannst es nicht auf das System schieben, wenn du einen Vermögens- und in meinem Beispiel auch Personenschaden, erleidest.
Ich hoffe, es kam verständlich rüber, was ich zum Ausdruck bringen wollte.

Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch » 05.12.2005, 23:26

Hallo

Habs verstanden...

Bestraft gehört er dafür, eindeutiges ja.
Das stand ja vorherein fest..und ich bin froh, das hier sich soviele zusammengefunden haben...Anhand des Threads müssten die Behörden das ja dann einfacher haben die Sache aufzuklären...

Ich frage mich aber nun, was man sonst noch tun muss, sollte oder kann...?

Oder ob man nun, nachdem man google benachrichtigt hat, auch erstmal abwarten darf....mir ist das einfach zuviel Stress derzeit...

Was meint Ihr, wie gehts nun weiter?
Was erwartet uns?

PINO
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Beitrag von PINO » 06.12.2005, 00:16

Soweit mir bekannt ist, wurden OBI-Seiten in keinster Weise in den Aufgabenstellungen von MY-NEBENJOB genannt oder abgefragt.
Die meisten der geprellten Mitarbeiter von M N haben zu ihren Tagesaufgaben eine Bestätigungsemail bekommen in der das mit Sicherheit nachzulesen ist.

Alle die eine Mail (von wem auch immer) erhalten haben, mit der Aufforderung ihren Gewinn zu teilen, sollten zu Staatsanwaltschaft gehen und ihr Recht einklagen.
Allerdings sollte man es unterlassen, irgendwelche unbebewiesenen Anschuldigungen (gegen die Mitarbeiter von M N) zu erheben.
Nach deutscher Rechtslage ist jeder Unschulig bis eine Rechtsinstanz seine Schuld bewiesen hat. Man könnte sich sonst selbst der Verleumdung strafbar machen.

mfg

Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch » 06.12.2005, 01:45

Hallo

Ähm...entschuldigt, aber "Recht einklagen" können doch nur, wenn ich das richtig verstanden habe, die geprellten "Nebenjob-Mitarbeiter"...auf Gehaltzahlung..und das auf dem Privatweg?

Wir Webseitenbetreiber können ja nicht Klagen, sondern nur dann der Polizei sagen "Schnapp Dir den Bösewicht"...oder?

..die Webseitenbetreiber lösen somit dann nur die Strafverfolgung aus (?) - und das ist ja geschehen oder gibts sonst noch einen "Vorteil" / Nebeneffekt für uns?

Ist das also so, als wenn wir sehen da brennts und jeder ruft (per Anzeige) die Feuerwehr zu ein und dem selben Grossbrand?

...sorry, das ist alles Neuland für mich...

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 06.12.2005, 02:41

Mehr Anrufe bedeuten mehr Feuerwehr (aus verschiedenen Stadtteilen) was wiederum dazu führt dass das Feuer schneller gelöscht wird.

Garfield
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Beitrag von Garfield » 06.12.2005, 08:43

Wetterfrosch:

Nein, es ist so, daß ein Brandstifter an verschiedenen Orten unmittelbar nacheinander Feuer gelegt hat und die Leute rufen die Feuerwehr an. Dann wird halt mehr Feuerwehr gebraucht.

Und die Websitebetreiber können nicht "Schnapp dir den Bösewicht" sagen, sondern eine Anzeige erstatten, nicht mehr, nicht weniger. Ob hier irgendwer wegen irgendwas geschnappt wird, entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft; die Polizei ist nur unterstützend bei der Strafverfolgung tätig (schon mal den Vorspann von "Im Namen des Gesetzes" gesehen ?).

Btw:
Es steht doch jetzt bestimmt schon fünf Mal in diesem Thread, aber ich fasse es nochmal zusammen :

1. Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland.

2. Es gibt keine Klagen im Strafrecht.

3. Klagen kann man nur vor Zivilgerichten, also bspw. wegen Geldforderungen. Wer keine Geldforderung, also keinen Schaden hat, hat auch nichts zu klagen !

4. Erpreßte Webmaster können eine Strafanzeige zu Polizei oder Staatsanwaltschaft machen (gegen Unbekannt, mögliche Täter als Zeugen benennen !) und sollten dabei die Namen der anderen Geschädigten und die schon bekannten Aktenzeichen und zugehörigen Behörden von Anzeigen wegen ähnlicher Sachverhalte angeben. Es sollte mal eine Liste erstellt werden !

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