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Da will einer seine Aktien mit Gewinn verkaufen, braucht er nun einen Gewerbeschein?seo-link hat geschrieben:Gewinnerzielungsabsicht! Gewerbe anmelden!
So einfach ist das manchmal
Ahja... da meldet sich ein Steuerfachmann zu Wort...TeichFrosch hat geschrieben:Schonmal was von Sonstige Einkünfte gehört?
zumindest fallen diese Einnahmen nicht unter den "sonstigen Einnahmen", für gewinne aus Wertpapiergeschäften gibt es sogar eine eigene Steuer -> Abgeltungssteuer...TeichFrosch hat geschrieben:Da will einer seine Aktien mit Gewinn verkaufen, braucht er nun einen Gewerbeschein?
auch keine "sonstigen Einnahmen", für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt es ein eigenes Formular bei der Steuererklärung...TeichFrosch hat geschrieben:Da hat einer ein 4 Mietparteien Haus geerbt und vermietet es nun an die dort befindlichen Mietparteien. Unverschämterweise möchte er mehr als nur die Kosten raus bekommen, er möchte Gewinn machen, braucht er nun einen Gewerbeschein und muß seinen Mietern die MwSt in Rechnung stellen?
für die steuerliche Betrachtung von solchem Sponsoring gibts auch eigene Vorschriften, so macht es für einen Sportverein z.B. steuerrechtlich einen großen Unterschied ob Sponsoren auf der Webseite nur mit einem Logo genannt werden oder ob dies Logo mit der webseite des Sponsors auch verlinkt wurde...TeichFrosch hat geschrieben: Was ist mit den Sportlern, die Werbung an ihrer Kleidung haben und Gewinn damit machen, brauchen die dafür einen Gewerbeschein?