koboxumi hat geschrieben:@net(t)worker
sehe ich auch so, auch wenn die Domain den Markennamen enthält, kann eine Verwendund untersagt werden, aber für eine Domain Übertragung sehe ich keinen Grund.
die Praxis ist eine andere, zumal der Markenname ja eher da war als der Domainname.
Dann könnte man ja sich Top-Seiten raussuchen, dafür die Marke beantragen, z.B. abakus-internet-marketing (sofern es keine eingetragene Marke ist) und den Inhaber sein Geschäft enteignen.
Totaler Quatsch. Du musst deine Ansprüche beweisen können und eine Recherche, die ältere Namensinhaber als Markenrechte hervorbringt, auch wenn Sie nicht als Marke angemeldet sind, würde vermutlich jedem Patentanwalt ein verzücktes Lächeln auf das Gesicht zaubern.
Wenn das so geht sollten sich die Anwälte hier im Forum mal äußern, damit wir schnell eine neue Markenflut auslösen können.
dann gehört es in
ein anderes Forum.
@net(t)worker
von meinem Rechtsverständnis her teile ich ja
fast deine Auffassung, aber vom kaufmännischen ist Sie mehr als fraglich.
Denn
- 1. Hat der Domaininhaber das finanzielle und auch nervliche (ich weis wovon ich rede)Durchhaltevermögen sein Recht über mehrere Instanzen durchzusetzen ?
- 2.Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Sachen.
- 3.Weist du ob die Seiten nicht irgendwelche Formulierungen, Artikelbeschreibungen u.s.w. enthalten, die dem Markeninhaber gehören ?
- 4.hast du eine Vorstellung, was es kostet wenn er nicht nur Markenrechtlich verklagt wird, sondern auch noch Schadensersatzklagen bekommt - ganz unabhängig davon ob er Recht bekommt oder nicht ?
Um bei deinem Vergleich zu bleiben, er kann den Rohbau des Ladens behalten, muß aber alle Regale, Plakate, Teppiche und Vitrinen entfernen auf denen z.B. "Dadidas" steht, auch wenn er Sie bezahlt hat!!
Und selbst Urheberrechtlich wäre ich mir im Streitfall nicht sicher ob der Richter nicht sagt" Herr Domaininhaber, Sie haben zweifelslos die Texte erstellt, aber Sie haben ohne Erlaubnis des Markeninhabers dessen Marke genutzt und nach eigenen Angaben ein nicht unbeträchtliches Kapital daraus geschlagen, sinnvoll wäre folgender Vergleich....."
und dann Herzlichen Glückwunsch.
Auch vor Gericht gilt oft Murphy's Gesetz.
Wie schon gesagt von meinem Rechtsverständnis her stimme ich dir zu, aber aus kaufmännischer Sicht würde ich die Domain ausbeuten so gut ich kann und jede bewußte Schädigung der Domain, die nachhaltig ist, vermeiden.