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Gut daß diejenigen, für die Schreiben auch Leidenschaft bedeutet, Groß- und Kleinschreibung beherrschen und nicht mitten in pseudo-intellektuellen Texten in die Umgangssprache verfallendr.salbei hat geschrieben:sehr aufmerksam, meine damen und herren, verfolge ich ihre geistigen bewegungen zum thema textbroker. verständlich, wenn man es selbst nicht versucht hat, hinter einer neuen geschäftidee erstmal etwas anrüchiges zu sehen. nicht so für den, der schreiben mag oder für jenen für den es sogar leidenschaft bedeutet, schreiben zu dürfen.
die geistigen entwicklungsmöglichkeiten sind in unserem ländle nicht so stark ausgeprägt. so findet sich, mal aus ner anderen perspektive betrachtet, eben dort die möglichkeit seine phantasie und seinen geist zu trainieren. sie wenden energie auf um geld zu verdienen, was sie dann wieder für den kauf von texten ausgeben und ein anderer wendet energie auf um seine persönlichkeit, auf geistiger basis jedenfalls, zu trainieren. somit bleibt der energieerhaltungssatz auch auf dieser ebene bestehen. das finde ich gerecht und schön. mögen sie gesund bleiben und den erfolg haben, den sie sich wünschen. danke für ihre aufmerksamkeit.
Was mich eigentlich viel mehr interessiert ist die steuerrechtliche Situation... Sind das dann keine "Schein-Selbständige"? Kann man ohne weiteres (Vertrag etc.) Geld an Privatpersonen als Gutschriften ausbezahlen? Hatte das selbe Konzept auch schon geplant, aber diese ungeklärte Frage hat mich dummerweise (scheinbar) davon abgehalten. Wie ist die Situation zu betrachten?Finde die Idee ganz gut, Frage ist nur, ob man Studenten, Hausfrauen, Rentner und Schüler wirklich Texte bekommt, welche Qualitativ einigermaßen sind und welche nicht aus Wikipedia oder ähnlichem rauskopiert sind.
davon spricht auch niemandjabefo hat geschrieben:
@phoenix,bydlo
Eine Möglichkeit einen Artikelauftrag während des Bearbeitungsprozesses zu entziehen wird es hingegen nicht geben. Wir können einen Autoren nicht die Arbeit an einem Artikel beginnen lassen, um ihn dann in Mitten der Arbeit das Thema zu entziehen.
Eine solche Möglichkeit würde ich auch nicht als „Kundenschutz“ ansehen. Schließlich entsteht dem Kunden hier nun wirklich kein Schaden.
sind jetzt schon 6 tageEs kann bei einem kleinen Teil der Aufträge jedoch auch nach Absicherung aller erdenklichen Fälle immer vorkommen, dass einzelne Texte ein wenig länger dauern
3 sterneIns Besondere bei gering vergüteten (1 oder 2-Sterne Bereich) Themen mit unangemessen hohen Anforderungen kann es auch einfach sein, dass sich kein Autor findet, der für dieses Geld arbeiten möchte.
(Textbroker.de)