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Adwords-Rechnungen - tauglich für Vorsteuerabzug?

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kcwknarf
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Beitrag von kcwknarf » 25.02.2007, 02:54

Das Zweite: Nullsummenspiel. Sonst wäre die USt ja auch in der "Rechnung" aufgeführt, aber da steht dann
Veranlagte Steuer: €0,00 Mehrwertsteuer

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PapaRatzi
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Beitrag von PapaRatzi » 25.02.2007, 15:32

Danke!

Davon war ich auch die ganze Zeit ausgegangen :)

Fragesteller
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Beitrag von Fragesteller » 06.09.2007, 10:16

PapaRatzi hat geschrieben:jetzt zahle ich 100 Euro bei Google ein, dafür erhalte ich dann 1000 Klicks (10 cent/pro Klick).

(...) Oder muesste ich jetzt noch USt ans Finanzamt zahlen, welche ich dann wieder als Vorsteuer geltend machen kann. (Also ein Nullsummenspiel).
Kann mir mal bitte jemand etwas ausführlicher erklären, warum genau es sich dann um ein Nullsummenspiel handelt?

Wie in dem Beispiel angenommen, stände in der Rechnung von Google:
netto 100,00 Euro
mwst 0,00 Euro
brutto 100,00 Euro

Muss ich dann nun so rechnen:
netto 100,00 Euro
mwst 19,00 Euro
brutto 119,00 Euro

An Google bezahle ich dann 100 Euro und ans deutsche Finanzamt 19 Euro? Wie und wo kommt dann das Nullsummenspiel zustande?

Irgendwie blicke ich da nicht durch... Könnte mir bitte jemand helfen?


Vielen Dank und viele Grüße
Fragesteller

Tifflor
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Beitrag von Tifflor » 06.09.2007, 13:55

na weil die MwsT ansonsten eben in der Rechnung von Google stuenden du die aber als vorsteuer wieder geltend machen wuerdest...

also in dem einen fall zahlst du die Mwst an google holst die vom FA wieder und im anderen Falle zahlst Du keine Mwst an Google aber ans FA

textologen
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Beitrag von textologen » 22.09.2007, 12:11

Also so ganz blicke ich da nicht durch. Wieso steht auf der Rechnung zum einen
Mehrwertsteuerbetrag * €0,00
und zum anderen
* Gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen
?
Wenn ich verpflichtet bin, MwSt zu zahlen, dann wird sie doch auf der Rechnung angegeben, die ich wiederum benutze, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Jetzt kann ich doch theoretisch keine Steuer geltend machen...

Und dass es sich bei der MwSt. um ein Nullsummenspiel handelt, ist klar. Jedoch heißt das ja noch längst nicht, dass in jeder B2B-Rechnung keine MwSt ausgewiesen wird :roll:

Tifflor
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Beitrag von Tifflor » 24.09.2007, 07:30

nun du koenntest aber z.b. den rest des threads lesen um zu verstehen wie das funktioniert ;-) aber ich fasse es gern nochmal zusammen.
Google sitzt im Ausland. Du bist aber verpflichtet im Inland zu versteuern. Daher berechnet Google keine MwsT (waere dann ja auch eben die falsche) sondern DU selber musst Die entsprechend abfuehren (wie das geht steht im Thread) und dann eben wieder auch gleichzeitig geltend machen

Gruss

quatschibo
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Beitrag von quatschibo » 12.03.2011, 10:48


Dr. No
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Beitrag von Dr. No » 13.03.2011, 09:03

Das mit der steuerfreien Rechnung ist eine gute Sache.

Man muss nicht die Umsatzsteuer bezahlen und später vom Finanzamt wieder einfordern als Unternehmer.

ABER, ich sehe auch ein RIESIGES Problem mit diesen miserablen Online-Rechnungen. Bei einer Betriebsprüfung akzeptiert das Finanzamt diese Rechnungen möglicherweise nicht, d.h. es muss definitiv laut Gesetz grundsätzlich eine ORIGINAL Rechung vorliegen oder eine zertifizierte Online-Rechnung.

Sonst erkennt das Finanzamt die Ausgabe nicht als Betriebsausgabe an und man muss u.U. für JAHRE die Umsatzsteuer mit Zinsen nachzahlen. Das kann existenziell werden.

Was mich interessieren würde, ob von Google schon jemand eine Rechnung per Post angefordert hat (gleiches gilt für viele Provider, Fotolia etc.).

bzw. wie die Erfahrungen mit den Betriebsprüfern sind. Scheinbar wird das ziemlich unterschiedlich gehandhabt, je nach Prüfer.

unkundiger
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Beitrag von unkundiger » 17.03.2011, 18:39

Wir bekommen jeden Monat eine Adwordsrechnung per Post von Google...

dirk-dd
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Beitrag von dirk-dd » 17.03.2011, 23:11

Ich bezahle netto an Google, was ich an deutscher Mwst. durch den Umsatz einnehme leite ich direkt an das deutsche Finanzamt. Brauch ich auch nicht gegenzurechnen in der Vorsteuer. Dass nun der Ausdruck der Rechnung im Login Bereich nicht gelten soll, wäre mir neu.
Eine Rechnung gilt im algemeinen auch als Pdf übers Netz gesendet sogar ohne Unterschrift als gültig. Oder sehe ich da was falsch?

Mercarior
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Beitrag von Mercarior » 18.03.2011, 09:04

laut meinem Steuerberater gelten auch Rechnungen, die als pdf verschickt werden z.B. per Mail, aber man muss das Originaldokument aufbewahren (also Sicherheitskopien machen)

Vegas
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Beitrag von Vegas » 18.03.2011, 12:21

dirk-dd hat geschrieben:Dass nun der Ausdruck der Rechnung im Login Bereich nicht gelten soll, wäre mir neu.
Eine Rechnung gilt im algemeinen auch als Pdf übers Netz gesendet sogar ohne Unterschrift als gültig. Oder sehe ich da was falsch?
War bei mir bisher unproblematisch, denn dem Finanzamt geht es weniger um die Frage ob es ein Ausdruck ist, als um die Frage ob es sich um eine ordentliche Rechnung handelt, also die Leistung konkret aufgeführt ist, der Leistungsempfänger, der Leistende, Datum, usw.

Bei Anbietern deren Rechnungen von vielen Finanzämtern nicht wirklich als Rechnung angesehen werden, allen voran z.B. PayPal, bietet es sich daher an die Transaktion direkt über das Firmenkonto laufen zu lassen und nicht über eine Kreditkarte.

Einnahmen werden übrigens auch bei Geldeingang ohne Beleg anerkannt ;)
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Beitrag von Dr. No » 18.03.2011, 18:53

Das Thema kann Euch und mir auf die Füße knallen, wenn ihr nicht aufpaßt!

Nach Deutschem Gesetz muss es eine Original-Rechung per Post geben oder mit fortgeschrittene elektronische Signatur, d.h. als PDf mit einer anerkannten Signatur und das heißt, nicht nur einem geschützen PDF.

Es geht darum, dass Online-Rechnungen nicht manipuliert werden können (was ich für albern halte, aber das ist die Begründung).

Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass das Gesetz klar ist, es aber eventuell von Betriebsprüfern unterschiedlich ausgelegt wird.

Wenn es nicht anerkannt wird, werden auch für steuerfreie Rechnungen 19% Steuern nachberechnet + Zinsen, d.h. wenn man vor 3 Jahren z.B. 5.000 EUR bei Google ausgegeben hat, bedeutet das eine Nachzahlung von 950 EUR + Zinsen für 3 Jahre.

Das Thema kann also u.U. existenziell werden, denn es geht ja nicht nur um Google bei diesen ganzen Online-Rechnungen!!

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Beitrag von Dr. No » 18.03.2011, 19:04

unkundiger hat geschrieben:Wir bekommen jeden Monat eine Adwordsrechnung per Post von Google...
Wie hast Du das geschafft?

Vegas
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Beitrag von Vegas » 18.03.2011, 23:49

Dr. No hat geschrieben:Wenn es nicht anerkannt wird, werden auch für steuerfreie Rechnungen 19% Steuern nachberechnet + Zinsen, d.h. wenn man vor 3 Jahren z.B. 5.000 EUR bei Google ausgegeben hat, bedeutet das eine Nachzahlung von 950 EUR + Zinsen für 3 Jahre!
Nee, noch schlimmer: Wenn Rechnungen nicht anerkannt werden, fallen sie einfach unter den Tisch und sind nicht als Ausgabe verbuchbar. Dann interessiert auch die Mehrwertsteuer nicht, zumindest bei Rechnungen Dritter an Dich ist das so. Adwords sollte aber den Finanzämtern bekannt sein, zudem gäbe es im Ernstfall immer noch die Möglichkeit, Rechnungen anzufordern.
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