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30.11.07 11:25 Bundesrat nickt Vorratsdatenspeicherung ab

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fun74
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Beitrag von fun74 » 19.03.2008, 18:29

Hab da jetzt mal genauer nachgeschaut

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 8-037.html
:robot:
Für Schwere Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO sind hier paar Infos
https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
:robot:

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catcat
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Beitrag von catcat » 20.03.2008, 01:35

Hier gibts auch noch genaueres:
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/ ... 1/lang,de/

Und da:
Auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist der Zugriff zur Verfolgung „erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ zulässig (§ 100g StPO). Darunter fallen etwa in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen. Auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr und der Nachrichtendienste fehlen zurzeit noch Gesetze, die einen Zugriff auf Vorratsdaten erlauben. Auf dem Gebiet der Strafverfolgung sieht ein Beschluss der Bundesregierung vom 28. September 2007 vor, dass Deutschland dem „Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität“ beitreten soll. Dieser Beitritt wird 52 Staaten in Europa und weltweit den Zugriff auf die ab 2008 in Deutschland zu speichernden Vorratsdaten eröffnen – nicht nur zur Verfolgung von Computerstraftaten, sondern jeglicher im Ausland mit Strafe bedrohter Handlung.
Quelle: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/ ... 6/lang,de/

fun74
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Beitrag von fun74 » 20.03.2008, 22:32

In deutschen Behörden sind laut einem Pressebericht in den vergangenen drei Jahren mehrere hundert Computer mit wichtigen Daten spurlos verschwunden. :o
Quelle:
https://de.news.yahoo.com/afp/20080320/ ... 484c6.html

So viel zum Datenschutz war wahrscheinlich nur Vorradsdatenklau :lol: 0X :Fade-color