Ich möchte aber nicht, dass meine Website im WebsiteWiki aufgeführt wird.
Das WebsiteWiki beruft sich auf Art. 5 GG und lehnt jede Zensur, die über die o.g. Einschränkungen hinausgeht, ab.
Als eigenständiges, umfangreiches Werk mit Datenbank- und Suchmaschinencharakter, in dem z.Zt. 467.451 Artikel enthalten sind, zititert das WebsiteWiki lediglich die in den Artikelseiten behandelten Websites in kleinen Ausschnitten.
Ein Zitat ist gem. §51 UrhG grundsätzlich zulässig, eines Einverständnisses des Website-Inhabers oder -Erstellers für Zitate bedarf es nicht. Als Quellenangabe wird, wie im Web allgemein üblich, in der Spalte Website-Infos ein direkter Web-Link auf die behandelte Website gesetzt.
Aha! Und wer legt fest, was lediglich ein Zitat und was dreister Contentklau ist ???
Im Gesetz (§51 UrhG) steht, Zitat:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
Ob eine MFA-Seite diesem Zweck gerecht wird, wage ich zu bezweifeln.