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Ich kann mich an mindestens einen Fall erinnern, bei dem Google das gemacht hat: https://www.mattcutts.com/blog/confirming-a-penalty/Cura hat geschrieben:Dazu könnte eigentlich nur G selbst was sagen. Und das auch nur vielleicht, wenn sich der Vorgang rückwirkend nachvollziehen liesse.
Kann mir nicht vorstellen, dass es rechtl. ok gegen klare Suchmaschinen Richtlinien zu verstoßen
Hast Recht...ein Auszug ausden AGB die auf deren Homepage frei einsehbar sind:Holger Grintz hat geschrieben:ich bezog das auf die Geschichte mit den registrar.kunden-domain.tld.daytrader hat geschrieben:.Holger Grintz hat geschrieben:bevor jetzt hier wild drauflosgetreten wird, wäre es für mich mal interessant zu erfahren, ob in den Hosting-Verträgen das, was hier angeprangert wird, eventuell Bestandteil ist?
Jap, aber ist es nicht ein Widerspruch, wenn man mit SEO Service wirbt und sogar garantiert, dass man bei den Suchmaschinen gelistet wird und dann gegen die Suchmaschinen Regeln der wichtigsten SUMA derart verstößt, das man aus dem Index fliegen kann? Zumal dies alles ohne Einfluß des Kunden und ohne dessen Wissen passierte.todo hat geschrieben:
Kann mir nicht vorstellen, dass es rechtl. ok gegen klare Suchmaschinen Richtlinien zu verstoßen
suchmaschinenrichtlinien sind benimmregeln, mehr aber nicht. entweder man hält sich dran und wird gelistet oder eben nicht, dann fliegt man eben raus....
War auch kein erster Gedanke dazu, kann mir nicht vorstellen, dass so ein tiefer Einschnitt in den Rechte des Kunden per AGB unter dem Punkt "Datenschutz" stattfinden kann. Aber wer weiss ...Cura hat geschrieben:Ich wage mal behaupten, dass diese Klausel wahrscheinlich von jedem Gericht kassiert werden würde.
Ja steht so in den AGB. Ich habs nur mal ohne Kommentar zitiert. Ich habe mich zu auch schon informiert und habe meine Meinung zu dieser KlauselCura hat geschrieben:>>
Steht das so in den AGB?
Ich wage mal behaupten, dass diese Klausel wahrscheinlich von jedem Gericht kassiert werden würde.
Hier geht es ja auch um Namens- und Markenrechte, die an so einer Domain dranhängen und da reicht es meiner Meinung nach nicht, sich mal gerade so per AGB Nutzungsrechte einzuräumen.
Die rechtlichen Folgen einer derart unautorisierten Nutzung dürften ja hinlänglich bekannt sein.
SISTRIX hat geschrieben:Ja kam per Email.Cura hat geschrieben:
Wie sieht es eigentlich mit der für heute geplanten Stellungnahme aus, ist die schon irgendwo einsehbar?
Gruß,
Johannes
Kurz gesagt....alles nur ein Versehen, alles nur ein Konfigurationfehler und die bitte um Verständniss. Kein Wort zur Wiedergutmachung eventl. Schäden.
Ebenfalls kein Wort zur der registrar SubDomain, welche ja immernoch online ist.
Im Prinzip stand kein Ding mehr drin als als in der gestrigen Vor-Stellungsnahme.