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Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 27.02.2009, 01:00

michaelskw hat geschrieben:wie definierst man/du fragliche Inhalte?
bei fraglichen inhalten kommt es mir so vor, als würde es um rechtswidrige, generell verbotene inhalte gehen
Ich meinte es völlig wertfrei im Sinn von "betreffend" :D
michaelskw hat geschrieben:der gezeigte content wäre rechtlich natürlich absolut einwandfrei (von Seiten wie Playboy etc.) - nur darf der aus deutscher sicht nicht ohne jugendschutz gezeigt werden
Dann zeig' ihn mit Jugendschutz, sonst ist das rechtlich eben alles andere als einwandfrei.
michaelskw hat geschrieben:und die Frage wäre halt, ob man das durch so einen Treuhand Service umgehen könnte?
Nur solange Dir niemand nachweisen kann, dass Du der Betreiber bist. Entscheidend ist nicht, wer als Betreiber genannt wird, sondern die tatsächlichen Verhältnisse.