Ich meinte es völlig wertfrei im Sinn von "betreffend"michaelskw hat geschrieben:wie definierst man/du fragliche Inhalte?
bei fraglichen inhalten kommt es mir so vor, als würde es um rechtswidrige, generell verbotene inhalte gehen

Dann zeig' ihn mit Jugendschutz, sonst ist das rechtlich eben alles andere als einwandfrei.michaelskw hat geschrieben:der gezeigte content wäre rechtlich natürlich absolut einwandfrei (von Seiten wie Playboy etc.) - nur darf der aus deutscher sicht nicht ohne jugendschutz gezeigt werden
Nur solange Dir niemand nachweisen kann, dass Du der Betreiber bist. Entscheidend ist nicht, wer als Betreiber genannt wird, sondern die tatsächlichen Verhältnisse.michaelskw hat geschrieben:und die Frage wäre halt, ob man das durch so einen Treuhand Service umgehen könnte?