So schreibt der Strafrechtler und Kriminologe Prof. Dr. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg im beck-blog, dass der Gesetzentwurf keine Angaben dazu macht, wer genau die Sperrliste führt. "Probematisch ist dennoch, dass mit diesem geplanten Gesetz dem BKA, also nicht näher bestimmten Polizeibeamten ohne juristische oder Gremienkontrolle ermöglicht werden soll, die Seiten auszuwählen, die dann von den Providern durch Umleitung auf ein Stopp-Schild gesperrt werden sollen.
Irgendeine Bestimmung darüber, wer mit welcher Ausbildung und nach welchen Kriterien beim BKA bestimmen soll, welche Seiten auf die Sperrliste gehören, ist im Entwurf nicht enthalten", so der Jurist. Da auch beabsichtigt sei, Seiten zu sperren, die auf Kinderpornografie verlinken, sei unklar, "ob etwa wikileaks betroffen wäre, wenn dieser Anbieter etwa aus politischen Gründen auf eine Sperrliste verlinkt, um zu zeigen, dass diese tatsächlich nur wenige Webseiten mit Kinderpornographie enthält."
So könne dem BKA ermöglicht werden, "Kritik an seiner Tätigkeit zu unterbinden".