Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Wieviel zahlt ihr an die Gesundheitskasse?

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
Mork vom Ork
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2557
Registriert: 08.07.2008, 11:07
Wohnort: Aufm Friedhof.

Beitrag von Mork vom Ork » 21.05.2009, 16:43

mgutt hat geschrieben:Ich weiß selber gar nicht wie das eigentlich ist, wenn man z.B. nur 5.000,- EUR im Jahr verdient oder so.
Dann ist man angeschissen, den Mindestsatz muss jeder zahlen. Genau das ist der Grund, warum der Anteil der nicht Krankenversicherten bei den Selbständigen so hoch ist, die können sich das schlicht nicht leisten.

Aber bei unseren schlauen Politikern wird so ein Problem einfach wegdefiniert, hier mit dem Versicherungszwang (dann ist man entweder pleite oder kriminell :), da mit dem Porno-Stoppschild.

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


mgutt
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3206
Registriert: 08.03.2005, 13:13

Beitrag von mgutt » 21.05.2009, 16:58

Pff.. dann kann man sich den Start in die Selbständigkeit gleich schenken.

Ich hab auch mal klein angefangen und 222,30 EUR wären zu dem Zeitpunkt nicht ohne gewesen. Und wenn ich bedenke, dass wir im Online-Sektor noch recht hohe Gewinnanteile verzeichnen dürfen, will ich gar nicht wissen, wie damit einer umgeht, der so nen kleinen Krämerladen betreibt.
Ich kaufe Dein Forum!
Kontaktdaten

Mork vom Ork
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2557
Registriert: 08.07.2008, 11:07
Wohnort: Aufm Friedhof.

Beitrag von Mork vom Ork » 21.05.2009, 17:11

ColoRos hat geschrieben:Bei nebenberuflich selbstständig ist der mindestbetrag glaube ich zwischen 800 - 1800 (ich glaub sie ist so ähnlich wie deins @mgutt).
Die aktuell gültigen Sätze kannst du unter https://www.big-direkt.de/beitragssaetze_2009.html nachschauen. Wie schon hier angemerkt, sind sie für alle Kassen gleich.
Also war ich schon seit 2006 nicht mehr über mein Vater versichert, weil ich ja selbst Einkommen hatte. Bis vor paar Monaten kam überhaupt nichts, dass ich nicht mehr über mein Vater versichert war.
[…]
Steuerbescheid von 2008, diese kann noch lange dauern, weil ich die Unterlagen neu gegeben hab
[…]
Neulich habe ich 6600 € Einkommenssteuern gezahlt für das Jahr 2007 + 2008 im voraus, weil ich spät abgegeben hatte.
[…]
Jetzt wollen die bald auch noch die Mehrwehrsteuer vom Jahr 2007 und 2008.
Nimm's mir nicht übel, ich will auch nicht nachtreten, aber ich habe den Eindruck, dass du dir einen Großteil der Misere selbst zuzuschreiben hast.

Meiner Meinung nach sollte ja in der Schule ein halbes Jahr die Grundlagen von Gewerbebetrieb und Selbständigkeit durchgenommen werden, dann würden sich auch mehr da heran wagen - und auch weniger auf die Nase fallen, weil sie, wie du, keinen Plan haben und irgendwo auch ein wenig davon ausgehen, dass einem alles hinterhergetragen wird.
Das mit den Einschränkungen bei der Kinderversicherung ist eine Sache, aber zu spät abgegebene Steuererklärungen sind mir zum Beispiel ein Rätsel. Ich bin auch nicht der Schnellste und quäle mich da durch, aber in fünf Monaten (Abgabetermin ist AFAIK Ende Mai) muss sowas immer zu erledigen sein.

Kurzum: Es könnte zweifelsohne vieles von staatlicher Seite einfacher sein, aber du musst dich trotzdem schon ein wenig mehr selbst kümmern. Dein Steuerberater scheint davon abgesehen auch alles andere als eine Hilfe zu sein, nach dieser Katastrophe täte ich den auf den Mond schießen.
Auch haften wir mit Privatbesitz, aber die Vorsitzenden der Firmen die scheisse bauen kriegen noch Subventionen, die wir zahlen und sie haften nicht mit ihren privatbesitz.
Es steht dir frei, eine GmbH, AG oder, auch sehr beliebt, Ltd. zu gründen und dich selbst als Geschäftsführer einzustellen ;)

mgutt
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3206
Registriert: 08.03.2005, 13:13

Beitrag von mgutt » 21.05.2009, 18:14

Mork vom Ork hat geschrieben:Die aktuell gültigen Sätze kannst du unter https://www.big-direkt.de/beitragssaetze_2009.html nachschauen. Wie schon hier angemerkt, sind sie für alle Kassen gleich.
Irgendwas scheint sich geändert zu haben. Denn ich bin mit meinen eigenen Angaben über der Mindestgrenze (haben die die von 1.863,75 EUR auf 1.260 EUR reudziert?), so dass ich mehr zahle und wenn ich das richtig sehe, sollte ich mal anmelden, dass ich Vater geworden bin. Da spart man ja auch noch. :oops:

Ich bin mal gespannt, ob die Krankenkasse auch rückwirkend abrechnet. Weiß das jemand? Also gilt immer nur das Einkommen vom Vorjahr oder wird jedes Jahr je nach Einkommensteuerbescheid abgerechnet und evtl. Guthaben verrechnet?

Beispiel:
2008 1.500,- EUR monatliches Einkommen = hoher Krankenkassenbeitrag
2009 1.000,- EUR monatliches Einkommen = niedriger Krankenkassenbeitrag

Jetzt stellt sich aber erst Mitte 2009 heraus, dass ich in 2008 nur 1.000,- EUR hatte. Gibts dann Geld zurück?

Bei mir geht die Krankenkasse nämlich aktuell nach meinen eigenen Schätzungen, da ich für 2008 noch keine Zahlen habe und fürs laufende Jahr habe ich halt auch eine Zahl "erfunden". Wäre schon interessant, ob ich dann Geld wieder bekomme bzw. im Negativfall nachzahlen muss?
Ich kaufe Dein Forum!
Kontaktdaten

dirk30
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 883
Registriert: 15.02.2007, 20:48

Beitrag von dirk30 » 21.05.2009, 18:15

[quote="ColoRos"]Zahlen alle hier keine UST, obwohl sie nicht mehr Kleinunternehmer mehr sind?

Aber es gibt auch welche, die gescheitert haben und trotzdem die UST zahlen, oder?

Als ich das alles diskutiert hatte mit meinem Steuerberater, meinte sie, dass ich mein Firmensitz hier in D hätte und deswegen die UST zahlen müsse...

[quote]

Wenn sie das wirklich so gesagt, würde ich sie wechseln. Weil ob Umsatzsteuer zahlen musst, hängt davon ob welche drin ist was bei Adsense und diversen anderen Sachen nicht so ist. Wäre ja schon auf jeden Umsatz Steuern zahlen müsste obwohl kein im Betrag drin ist.

Und hat auch wenig mit Kleinunternehmer zu tun, wenn man als Kleinunternehmer von Firma X eine Betrag mit UST ausgezahlt bekommt als Kleinunternehmer, muss man die UST abführen, kann Sie aber nicht als Vorsteuer ziehen.

ColoRos
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 165
Registriert: 20.03.2006, 18:10

Beitrag von ColoRos » 29.05.2009, 23:18

Es hat sich herausgestellt, dass ich keine Umsatzsteuer zahlen muss, aber ich muss viertel jährig Umsatzsteuer Voranmeldung machen, bei zeile 42 "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland).

Über welche Seite kann man das nochmal machen?

Macht ihr das auch?

Mork vom Ork
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2557
Registriert: 08.07.2008, 11:07
Wohnort: Aufm Friedhof.

Beitrag von Mork vom Ork » 29.05.2009, 23:32

ColoRos hat geschrieben:Umsatzsteuer-Voranmeldung
[…]
Über welche Seite kann man das nochmal machen?
Elektronische Steuererklärung - Elster. Entweder https://www.elster.de/elfo_home.php (Software auf dem eigenen Rechner, vielleicht mit BKA-Trojaner, wer weiß :>) oder https://www.elsteronline.de/eportal/ (über Webbrowser / Java).
Macht ihr das auch?
Muss jeder (mit Ausnahme der steuerrechtlichen Kleinunternehmer). Papierne Voranmeldungen sind seit ein paar Jahren nicht mehr möglich.

mgutt
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3206
Registriert: 08.03.2005, 13:13

Beitrag von mgutt » 29.05.2009, 23:57

Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland).
Das musst Du aber erst mit dem neuen Standort machen. Ich meine nämlich, dass dieser Punkt nur für EU-Umsätze gilt.
Ich kaufe Dein Forum!
Kontaktdaten

dirk30
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 883
Registriert: 15.02.2007, 20:48

Beitrag von dirk30 » 30.05.2009, 01:48

mgutt hat geschrieben:
Mork vom Ork hat geschrieben:Die aktuell gültigen Sätze kannst du unter https://www.big-direkt.de/beitragssaetze_2009.html nachschauen. Wie schon hier angemerkt, sind sie für alle Kassen gleich.
Irgendwas scheint sich geändert zu haben. Denn ich bin mit meinen eigenen Angaben über der Mindestgrenze (haben die die von 1.863,75 EUR auf 1.260 EUR reudziert?), so dass ich mehr zahle und wenn ich das richtig sehe, sollte ich mal anmelden, dass ich Vater geworden bin. Da spart man ja auch noch. :oops:

Ich bin mal gespannt, ob die Krankenkasse auch rückwirkend abrechnet. Weiß das jemand? Also gilt immer nur das Einkommen vom Vorjahr oder wird jedes Jahr je nach Einkommensteuerbescheid abgerechnet und evtl. Guthaben verrechnet?

Beispiel:
2008 1.500,- EUR monatliches Einkommen = hoher Krankenkassenbeitrag
2009 1.000,- EUR monatliches Einkommen = niedriger Krankenkassenbeitrag

Jetzt stellt sich aber erst Mitte 2009 heraus, dass ich in 2008 nur 1.000,- EUR hatte. Gibts dann Geld zurück?

Bei mir geht die Krankenkasse nämlich aktuell nach meinen eigenen Schätzungen, da ich für 2008 noch keine Zahlen habe und fürs laufende Jahr habe ich halt auch eine Zahl "erfunden". Wäre schon interessant, ob ich dann Geld wieder bekomme bzw. im Negativfall nachzahlen muss?
Die 1260 Euro gelten nur während des Bezugs von Existensgründerzuschuss.

Und Guthaben erstatten Krankenkasse nicht wenn du weniger verdient hast werden die Beiträge nach Eingang des Steuerbescheides nur zukünfitg angepasst aber nicht rückwirkend erstattet. Krankenkasse kann aber Nacherstattungen verlangen wenn du mehr verdient hast.

dirk30
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 883
Registriert: 15.02.2007, 20:48

Beitrag von dirk30 » 30.05.2009, 01:52

mgutt hat geschrieben:
Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland).
Das musst Du aber erst mit dem neuen Standort machen. Ich meine nämlich, dass dieser Punkt nur für EU-Umsätze gilt.
Ne war schon immer Zeile 42 Feld 45 auch bei USA

mgutt
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3206
Registriert: 08.03.2005, 13:13

Beitrag von mgutt » 30.05.2009, 08:30

dirk30 hat geschrieben:Die 1260 Euro gelten nur während des Bezugs von Existensgründerzuschuss.
Ich liege aber unter der Mindesbemessungsgrundlage für Selbstständige, die laut BIG ja bei 1.890,- EUR liegt. Dafür musste ich den zuvor genannten Antrag absenden. Daher zahle ich monatlich nicht ca. 280,- EUR, sondern ca. 220,- EUR.

Dieser Antrag hatte nichts mit einer Existenzgründung zu tun. Mein Unternehmen gibts schließlich schon seit 2004.
Und Guthaben erstatten Krankenkasse nicht wenn du weniger verdient hast werden die Beiträge nach Eingang des Steuerbescheides nur zukünfitg angepasst aber nicht rückwirkend erstattet. Krankenkasse kann aber Nacherstattungen verlangen wenn du mehr verdient hast.
Das ist wieder typisch. Fein kassieren, keine Zinsen bekommen, aber wenn man zahlen muss, pfänden sie einem sofort die Bude weg.. erinnert ein wenig an das Finanzamt :lol:
Ich kaufe Dein Forum!
Kontaktdaten

dirk30
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 883
Registriert: 15.02.2007, 20:48

Beitrag von dirk30 » 30.05.2009, 08:41

mgutt hat geschrieben:
dirk30 hat geschrieben:Die 1260 Euro gelten nur während des Bezugs von Existensgründerzuschuss.
Ich liege aber unter der Mindesbemessungsgrundlage für Selbstständige, die laut BIG ja bei 1.890,- EUR liegt. Dafür musste ich den zuvor genannten Antrag absenden. Daher zahle ich monatlich nicht ca. 280,- EUR, sondern ca. 220,- EUR.

Dieser Antrag hatte nichts mit einer Existenzgründung zu tun. Mein Unternehmen gibts schließlich schon seit 2004.
Und Guthaben erstatten Krankenkasse nicht wenn du weniger verdient hast werden die Beiträge nach Eingang des Steuerbescheides nur zukünfitg angepasst aber nicht rückwirkend erstattet. Krankenkasse kann aber Nacherstattungen verlangen wenn du mehr verdient hast.
Das ist wieder typisch. Fein kassieren, keine Zinsen bekommen, aber wenn man zahlen muss, pfänden sie einem sofort die Bude weg.. erinnert ein wenig an das Finanzamt :lol:
Nicht ganz das Finanzamt finde ich etwas netter die erstatten wenigstens zuviel gezahlte "Beiträge".

dirk30
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 883
Registriert: 15.02.2007, 20:48

Beitrag von dirk30 » 30.05.2009, 08:44

mgutt hat geschrieben:
dirk30 hat geschrieben:Die 1260 Euro gelten nur während des Bezugs von Existensgründerzuschuss.
Ich liege aber unter der Mindesbemessungsgrundlage für Selbstständige, die laut BIG ja bei 1.890,- EUR liegt. Dafür musste ich den zuvor genannten Antrag absenden. Daher zahle ich monatlich nicht ca. 280,- EUR, sondern ca. 220,- EUR.

Dieser Antrag hatte nichts mit einer Existenzgründung zu tun. Mein Unternehmen gibts schließlich schon seit 2004.
Welcher Antrag ist das weil eigentlich ist die Mindestbemessungsgrundlage ja schon die absolute Grenze nach unten?

mgutt
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3206
Registriert: 08.03.2005, 13:13

Beitrag von mgutt » 30.05.2009, 10:02

der:
mgutt hat geschrieben:Es gibt extra für Selbständige, die wenig verdienen eine Möglichkeit den Beitrag reduzieren zu lassen. Dafür gibt es den s.g.:
Antrag auf Beitragsentlastung für freiwillig versicherte Selbständige
die kk hatte mir ein infoschreiben zukommen lassen. moment.. hier:
BildBild

die zahlen scheinen sich aber geändert zu haben. denn seit ich mehr als 1.300 eur im monat angegeben habe, ist mein satz etwas über den mindestsatz gestiegen.
Ich kaufe Dein Forum!
Kontaktdaten

ColoRos
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 165
Registriert: 20.03.2006, 18:10

Beitrag von ColoRos » 30.05.2009, 12:36

Bei den Beiträgen zur Gesundheitskasse, zahlt ihr auch die Pflegeversicherung ?

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag