Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Erst recht politisch wie die ganze Stoppseitendiskussion zeigt und dennoch hat er es riskiert. Das Risiko überwiegend auf Dummheit zurückführen werden die, die selbst jedes Risiko fürs Image vermeiden wollen. Solche Leute sollten nicht der Maßstab sein, sie bleiben es aber, wenn man ihnen nachgibt.Cura hat geschrieben:Jeder halbwegs vernünftige Mensch weiss, dass er sich mit Kipo in ne heisse Ecke begibt und er sich schon ein paar unangenehme Fragen gefallen lassen muss, wenn Material, wo auch immer, bei ihm gefunden wird.
Vielleicht liest Du das Strafgesetzbuch mal, da steht nichts von Ermittlern, und nichts von Exekutive. Aber ob das rechtlich in Ordnung war, wird ein Richter entscheiden, außer die Staatsanwaltschaft eröffnet den Prozeß (trotz Aussage und Beweismittel) nicht mal, weil die (Rechts-)Lage es nicht hergibt.Cura hat geschrieben:Er ist Abgeordneter und kein Ermittler, der Besitz von Kipo ist strafbar und das Strafgesetzbuch gilt auch für Bundestagsabgeordnete.
Fein, dann sind wir ja wenigstens in diesem Punkt einer Meinung. Der Besitz von Kinderpornos ist strafbar. Und Tauss hat dem noch einen obendrauf gesetzt, er war nicht nur im Besitz, er hat den Kram käuflich erworben. Er hätte seine Recherchen in dieser Form nicht durchführen dürfen, das kannst du drehen und wenden, wie du willst.Hasenhuf hat geschrieben:Jeder darf im Rahmen der Gesetze Ermittlungen durchführen
Tja, ich habe nicht mal darüber nachgedacht, daß man sich etwas beschaffen muß um es in Besitz zu haben. Du wirst doch auch nicht von eigener Herstestellung ausgegangen sein.Mork vom Ork hat geschrieben:Der Besitz von Kinderpornos ist strafbar. Und Tauss hat dem noch einen obendrauf gesetzt, er war nicht nur im Besitz, er hat den Kram käuflich erworben.
Da willst du nicht abwarten was die Leute sagen, die das zu entscheiden haben?Mork vom Ork hat geschrieben:Er hätte seine Recherchen in dieser Form nicht durchführen dürfen, das kannst du drehen und wenden, wie du willst.
Ich werde jetzt nicht das BtMG durchackern, ob dieser Vergleich irgendeinen Sinn hat.Mork vom Ork hat geschrieben:In der Praxis glaube ich nicht, dass es zur Arbeit eines Innenpolitikers gehört, Heroin zu horten, um Einblicke in den Drogenhandel zu kommen.
Was die Aufgabe eines Bundestagsabgeordneten ist, kann man nachlesen und neben den Aufgaben gibt es auch Pflichten. Tauss mag mehr getan haben als nötig aber das sollen ihm andere vorwerfen. Im §184b StGB steht "Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."Mork vom Ork hat geschrieben:Genauso wenig gehört es zur Arbeit eines Medienpolitikers, Kinderpornos zu tauschen. Wenn du das anders siehst, bitte, mir ist das fremd.
§184b Abs. 5 StGB widerspricht Dir und das nicht nur bei Besitz.Cura hat geschrieben:Das ist richtig Hasenhuf, da steht aber was drüber, dass der Besitz von Kipo generell strafbar ist.
abwartenCura hat geschrieben:Und damit hat Herr T ausserhalb der Gesetze "ermittelt".
Insoweit müsste Herr T schon wegen des Besitzes verurteilt werden, ganz egal was seine Motive waren.
Toll, und? Ich will nicht kritisieren, daß dort die falschen Paragraphen verlinkt sind* aber selbst dort seht nicht, daß es niemand anders darf oder was die zuständigen Behörden umfaßt.Mork vom Ork hat geschrieben:"Die Suche nach solchen Materialien im Internet ist Aufgabe der zuständigen Behörden."
Das kommt nicht von mir. Das meinen diese Herrschaften:
https://www.bka.de/profil/faq/fragen01.html#5
Mein Reden die ganze Zeit. Einige verteidigen aber lieber Mr. Ts Position als zu erkennen um was es geht.Ich hab Leute gehört, die meinten daß die Piraten ne Kinderfickerpartei sind und wer keine Kinder hat, könne das ja nicht verstehen