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Ähm....nennt man Steuerhinterziehung/betrug....weil A zahlt RG von Student für Dienstleistung....Student erbringt ja keine Leistung und zahlt A das Geld im nächsten Jahr zurück...mano_negra hat geschrieben:na bei einen studenten braucht man die rechnung nicht wieder gutschreiben, im gegenteil der wird der im nächsten jahr wieder eine rechnung schreiben.
das geht solange bis er wirklich berufstätig ist.
Ja, die wird aber nicht direkt bei der selbstständigen Arbeit angegeben, die kommt nur zu Trage wenn deine Werbekostenpauschale über 920 Euro liegt.pimpi hat geschrieben:Eine Strecke und pro Kilometer 30 Cent waren richtig?
Noch eine anderer Tip:pimpi hat geschrieben:Ich habe noch eine andere Idee:
Angenommen ich schreibe über Fahrräder und kaufe mir nun ein neues beim Händler mit Rechnung auf meine Firma. Darüber mache ich einen Langzeittest und berichte auch zwischendurch über das Produkt. Womit es also nicht mehr Hobby ist, sondern direkt in Verbindung steht mit meiner Seite. Das Fahren sozusagen als redaktioneller Teil. Kann ich das bei der Steuer komplett als Ausgabe verbuchen?