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v. Gravenreuth hat sich angeblich erschossen

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jackwiesel
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Beitrag von jackwiesel » 23.02.2010, 13:17

Die Frage ist nur, was man als "Verunglimpfung" definiert.
Die Wahrheit wird man sagen dürfen, ob jemand lebt oder tot ist.
Das hängt, bei einer Strafanzeige, vom Staatsanwalt/Richter ab. Als Faustregel sollte die "Wahrheit" sachlich bleiben, das sollte einem die eigene Moralvorstellung ohnehin gebieten.