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Nicht, wenn beide UST-pflichtig sind.net(t)worker hat geschrieben:nur sobald eine UST Pflicht ins Spiel kommt wirds etwas problematisch...illuminatus hat geschrieben:Das dürfte das geringste Problem sein.
Einfach Rechnung über Beratungsleistungen in Höhe der Einnahmen an den Freund stellen. Für diesen ist es dann ein durchlaufender Posten.