Da sage mal einer, die Google Suche wäre nicht effektiv und das man YASNI, 123People und die ganzen Suchdinger braucht. CONTENT AGGREGIEREN IST STRAFBAR!
Quelle.:
www.aufrecht.de/index.php?id=3884
Da hat doch mein Lieblings Landgericht in Düsseldorf einen Beschluss verfasst.
Das Gericht hält Websites für rechtswidrig, deren Inhalte aus Auswertungen fremder Websites bestehen. Zudem wurde klargestellt, dass Websites nicht mit fremden bürgerlichen Namen oder Kennzeichen Internetnutzer anlocken dürfen, wenn dann vornehmlich nur Google AdSence mit Konkurrenzwerbung angeboten wird. weitere Informationen gibt es hier!
Auswertung fremder Webseiten - LG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2005; Az: 34 O 43/05
Die neuste Masche ist im Grunde genommen eine sehr pfiffige Idee: Man baue sich eine relativ einfache Website und bestücke sie mit Goggle-AdSense. Sodann nutze man ein Tool, welches andere, gut gelistete Websites vollständig auswertet und das Ergebnis auf die eigene Website schreibt. So hat der Anbieter nicht nur Title, Description, Keywords und Author der fremden Seite auf seiner eigenen Seite genannt, sondern auch eine Auswertung des gesamten fremden Textes. Dieser wird so zerlegt, dass zunächst alle einzelnen vorkommenden Worte mit auf die neue Website übernommen werden, sodann werden alle zweifach und dreifach Wortkombinationen ausgewertet und in den Auswertungsbericht geschrieben.
Das Landgericht Düsseldorf hält die oben beschriebene Praxis für wettbewerbswidrig und hat gegen den Admin-C der betreffenden Webseite (Inhaberin ist die Dom.Li) eine einstweilige Verfügung erlassen. Den Inhalt der Verfügung finden Sie hier!