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von Hasenhuf » 08.01.2009, 23:39
Nee ich mach mir nichts draus, ich wollte nur nicht, daß jemand den Eindruck bekommt, ich würde bei allem rechtlichen Bescheid wissen.
Das mit google und der Mitstörerhaftung, ich nehme an, Du meinst das mindestens etwas ernst, ich glaube nicht, daß man damit durchkommt. Das schöne am Versuch wäre nur, daß google in etwa das Gegenteil von dem behaupten müßte, was sie sagen würden wenn sie abgemahnt/verklagt werden würden.
Begründung:
google hätte an Verstößen, die durch die Veröffentlichung von bei google kopierten thumbnails entstehen, nicht so mitgewirkt, wie das für eine Mitstörerhaftung nötig wäre, nach dem was ich weiß was nötig wäre auch wenn ich nicht genau weiß wo Mitstörerhaftung los geht und wo sie aufhört. Wenn google eine Genehmigung erteilt hätte die Bilder zu nutzen, hätten sie natürlich einen Verstoß begangen (selbst, nicht als Mitstörer) und könnten vom Urheber verklagt und von dem, dem die Genehmigung widerrechtlich erteilt wurde und der deswegen seinerseits verklagt wurde, in Regreß genommen werden. Aber sie würden natürlich sagen keine Genehmigung erteilt zu haben, was ich als zutreffend ansehen würde. Außerdem bestehen in der Art der Webseiten Unterschiede, die bei google unter Umständen eine konkludente Zustimmung annehmen lassen, bei Nicht-Bildersuchmaschinen aber nicht.