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guppy
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Beitrag von guppy » 05.01.2009, 20:31

Cura hat geschrieben:@guppy _



Dass es das Ende für die Bildersuche in D ist glaube ich eher weniger, G
deswegen schrieb ich "die Bildersuche in jetziger Form ".

>Die Macht der deutschen Gerichtsbarkeit endet am Grenzübergang.

auch wenn Opfer und Täter in Deutschland ansässig sind ? Widerspräche meinem Rechtsverständnis - aber ist auch nicht meine Baustelle.
Meine Titel bekomme ich jedenfalls problemlos im ausland durchgesetzt, da wollten sich schon einige ..., na lassen wir das hier.

:idea: apropos kennt einer den Aufenthaltsort von meinem
"pers. Freund"

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Cura
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Beitrag von Cura » 05.01.2009, 20:42

>> Auch wenn Opfer und Täter in Deutschland ansässig sind?

Hast eigentlich Recht Guppy. Wenn sie zu unterlassen haben, haben sie insgesamt zu unterlassen.

Ich weiss jetzt nicht, obs so im Urteil drinsteht. Habs nur überflogen und vielleicht überlesen.

Wars vielleicht so in der Unterlassung formuliert? Werd mir das Ganze später nochmal mit etwas mehr Ruhe ansehen.

Cura
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Beitrag von Cura » 05.01.2009, 21:44

>> in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen oder _

Jo, steht so im Klageantrag (hatte ich gar nicht gelesen) und wird wohl auch in der Unterlassungserklärung so gestanden haben. Macht nicht wirklich Sinn, aber in Zivilverfahren ist der Wille der Verfahrensbeteiligten ihr Himmelreich.