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YASNI: Datenschutz + informationelle Selbstbestimmung adé

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bara.munchies
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Beitrag von bara.munchies » 10.12.2008, 05:37

der unterschied zwischen google und yasni sollte doch klar sein.

google erstellt einen index, stellt ihn aber nich als eigenen inhalt bereit. also wenn du gogle benutzt siehts du snippets and images. aber du wirst den inhalt nie über yahoo finden.

genau das aber macht yasni.

ausserdem kann ich google sperren und somit selber entscheiden ob indexiert wird oder nicht. die botbefehle sollte jeder im grundkurs html lernen, es ist also basis der funktionsweise des internets.

soweit mit bekannt gibt es bei yasni diese befehle nicht. ich denke yasni ist spam. vielleicht sogt die diskussion ja dafür, das mehr leute den spambutton in den webmaster tools nutzten und google mal über den sinn der plattform nachdenkt. eigene inhalte und mehrwert für den nutzer erkenne ich dort nicht

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Cura
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Beitrag von Cura » 10.12.2008, 07:04

Im Grunde genommen ist das was die treiben ja auch ein Urheberrechtsverstoss gegen G selbst. Kackfresch kupfern die deren Datenbank ab.

Die Anwälte von G sind wohl noch beim Subsumieren.

Und da deren doofer Robot nicht unterscheiden kann ob jemand Gauner heisst oder ein Gauner ist wird halt alles kopiert was vorne gross geschrieben ist. Da findet auch die Suche nach Franz Penis noch Ergebnisse und Bilder.

Ich kann in den Projekt kein echtes Engagement erkennen. Bleibt der Schluss, dass es wohl darauf ausgelegt sein dürfte schnell viel Kohle einzuspielen.

Stasni, ich denke, dass die platt sind, bevor Du einen richtig verwehrtbaren Titel hast.

Dass G anscheinend nicht in der Lage ist adäquat zu reagieren, sagt aber auch einiges über den "Marktführer" aus.

Lord_Chaos
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Beitrag von Lord_Chaos » 10.12.2008, 10:11

bara.munchies hat geschrieben:google erstellt einen index, stellt ihn aber nich als eigenen inhalt bereit.
<selbst Korrigiert>
Das stimmt nicht. Google stellt eine API mit seinen Serps bereit!

vgl: https://www.aiplayground.org/artikel/google-apis/
</korrigiert>

Ansonsten aber @stasni bitte nicht verraten, dass es auch noch Yahoo gibt, da ranked Yasni immer noch für "volker bellendorf seo" auf 1. und bei Google... ach du schreck :oops:
Zuletzt geändert von Lord_Chaos am 10.12.2008, 14:58, insgesamt 3-mal geändert.

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Elradon
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Beitrag von Elradon » 10.12.2008, 10:20

Das komische Filterzeugs mit den weißen Seiten war ja wohl "nurn technischer Fehler". Wie es mit den anderen weitergeht... wir werdens sehen.

fun74
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Beitrag von fun74 » 10.12.2008, 11:26

Hab gerade was Lustiges entdeckt gibt mal bei Google Steffen Rühl behindert ein, da regt sich einer sehr auf über Yasni. Natürlich auf Platz eins… :D

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Beitrag von bara.munchies » 11.12.2008, 03:35

ich hatte mal vor ner zeit mit der google api rumgespielt. soweit ich mich erinnere wird die such api nicht mehr neu freigeschaltet, aber ich mag mich irren. könnte mir auch gut vorstellen, das es nicht den tos der api entspricht, den content wieder indexieren zu lassen.

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Beitrag von Lord_Chaos » 11.12.2008, 11:11

ok. aber anonsten hast du natürlich recht, dass Google eine Suchmaschine für eine vielzahl von Webinhalten ist und "Personensuchmaschinen" eher Aggregatoren auf Meta-Ebene, die lediglich ihre Profile (Serps) speichern.

stasni
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Beitrag von stasni » 12.12.2008, 16:23

Da sage mal einer, die Google Suche wäre nicht effektiv und das man YASNI, 123People und die ganzen Suchdinger braucht. CONTENT AGGREGIEREN IST STRAFBAR!

Quelle.: www.aufrecht.de/index.php?id=3884

Da hat doch mein Lieblings Landgericht in Düsseldorf einen Beschluss verfasst.

Das Gericht hält Websites für rechtswidrig, deren Inhalte aus Auswertungen fremder Websites bestehen. Zudem wurde klargestellt, dass Websites nicht mit fremden bürgerlichen Namen oder Kennzeichen Internetnutzer anlocken dürfen, wenn dann vornehmlich nur Google AdSence mit Konkurrenzwerbung angeboten wird. weitere Informationen gibt es hier!
Auswertung fremder Webseiten - LG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2005; Az: 34 O 43/05

Die neuste Masche ist im Grunde genommen eine sehr pfiffige Idee: Man baue sich eine relativ einfache Website und bestücke sie mit Goggle-AdSense. Sodann nutze man ein Tool, welches andere, gut gelistete Websites vollständig auswertet und das Ergebnis auf die eigene Website schreibt. So hat der Anbieter nicht nur Title, Description, Keywords und Author der fremden Seite auf seiner eigenen Seite genannt, sondern auch eine Auswertung des gesamten fremden Textes. Dieser wird so zerlegt, dass zunächst alle einzelnen vorkommenden Worte mit auf die neue Website übernommen werden, sodann werden alle zweifach und dreifach Wortkombinationen ausgewertet und in den Auswertungsbericht geschrieben.

Das Landgericht Düsseldorf hält die oben beschriebene Praxis für wettbewerbswidrig und hat gegen den Admin-C der betreffenden Webseite (Inhaberin ist die Dom.Li) eine einstweilige Verfügung erlassen. Den Inhalt der Verfügung finden Sie hier!

Elradon
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Beitrag von Elradon » 12.12.2008, 21:09

Scheint mir etwas fragwürdig. Erstmal schon lange her, zum anderen stellt sich mir die Frage, warum se auf den Admin-C losgehen.

fun74
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Beitrag von fun74 » 12.12.2008, 21:36

Bei Wettbewerbsverstoß kann der Domaininhaber bzw. Admin-C auch dafür Haftbar gemacht werden. :wink: Wenn man sich das Urteil als Vorbild nimmt könnte man ja auch fast jede Suchmaschinen eine einstweilige Verfügung zuschicken. :D

Elradon
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Beitrag von Elradon » 13.12.2008, 01:13

Aber generelle Haftung von Admin-C ist doch schon längst vorbei, oder nicht oO? Ich mein klar, wenn der Inhaber und Seitenbetreiber nicht greifbar sind, kommt halt der Admin-C. Aber gleich zu Beginn?

Das Urteil bezieht sich komischer Weise nur auf Zusammenhänge mit Krankenversicherung? Das wird ein sehr spezielles Urtiel sein... noch mal nachlesen...

EDIT:
ich glaub das Urteil ist zu speziell, um das überhaupt sinnvoll in die Diskussion einbringen zu können!

stasni
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Beitrag von stasni » 05.01.2009, 12:43

Aktuell mal was zu Google Bildersuche und sich einfach an fremden Sachen bedienen !

https://www.aufrecht.de/urteile/urheber ... 24807.html

Da hat GOOGLE.DE gerade was auf die Omme bekommen - selbst die dürfen nicht alles machen was technisch möglich ist.

Dem Herrn Rühl habe ich zwischenzeitlich eine zweite einstweilige Verfügung zukommen lassen, mal schauen wie heftig die Herren in Frankfurt die Pille brauchen ?

Meine Webseite, mein Content, meine Bilder, mein Name. Ganz einfach.

Cura
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Beitrag von Cura » 05.01.2009, 15:18

Interessant wieviel Mühe sich die Hamburger mit der Urteilsbegründung gemacht und damit die ohnehin schwache Argumentationskette der G-Anwälte zerpflückt haben.

Ich denke, dass die Entscheidung auch vor dem BGH-Bestand haben wird.

Interessant auch, wie die Hamburger klar gemacht haben, dass es in D auch keine Sonderrechte für Einzelne gibt:

>> Gleichwohl sieht sich die Kammer nicht in die Lage versetzt, auf Grundlage einer extensiven Auslegung von Schrankenbestimmungen, die vom Gesetzgeber für gänzliche andere Nutzungssachverhalte konzipiert wurden, die Ausschließlichkeitsrechte der Urheber zugunsten der Beklagten (G) einzuschränken und damit gleichsam rechtsschöpfend eine neue branchenspezifische Schrankenbestimmung in das Gesetz einzuarbeiten.

Und gleich mal hinterhergeschoben haben sie, dass jemand, an dessen Arbeit man verdient auch an den Einnahmen zu beteiligen ist:

>> Auch das wirtschaftliche Interesse der Beklagten (G) an der Aufrechterhaltung ihrer gewerblichen Tätigkeit im bisherigen Umfang rechtfertigt es nicht, die Urheberberechtigten an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke nicht zu beteiligen.

Das Argument des Altruismus zum Wohle der Internetnutzer greift nicht.

guppy
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Beitrag von guppy » 05.01.2009, 18:30

hmm und hier wird schon der Weg für die Rechnung, die vermutlich gestellt wird freigemacht:
II. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über den Umfang der Nutzung des unter I. abgebildeten Fotos zu erteilen; insbesondere unter Angabe des Zeitpunktes der Benutzungsaufnahme, der Dauer und Häufigkeit der Benutzung sowie unter Angabe der jeweils verwendeten Auflösung und des Formats.
Da wird wohl die Bildersuche in jetziger Form abgeschaltet, wenn das durchs BGH bestätigt wird.
Was ich nicht verstehe:
in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen oder
.
In Östereich oder der Schweiz darf es zugänglich gemacht werden ?

Ich hab auch noch ein paar Bilder in der Suche ;-)

Cura
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Beitrag von Cura » 05.01.2009, 20:07

@guppy _

>> Was ich nicht verstehe.

Die Macht der deutschen Gerichtsbarkeit endet am Grenzübergang.

....

Dass es das Ende für die Bildersuche in D ist glaube ich eher weniger, G müsste sich was einfallen lassen, um legal an die Fotos zu kommen. Oder aber jedesmal wenn jemand abmahnt in die Tasche gehen. D ist als Markt viel zu wichtig.

Die Bildersuche unter den anderen Domains wäre ja nach wie vor in D abrufbar und G hat in D ne Adresse. Neuer Zündstoff.

G hat zwar mehr oder weniger bestritten, dass es möglich ist die Bilder auch elektronisch legal zu besorgen, es ist jedoch möglich.

Nur mit mehr Aufwand halt.

Und um mal wieder zum Thema zurückzukommen, das Hamburger Urteil ist nahezu eins zu eins auf jeden übertragbar, der wie G sammelt oder sich bei G in der Bildersuche bedient.

Im übrigen bewegt G sich in dieser Geschichte immer noch nicht. Man könnte fast schon den Eindruck haben, dass es hier zumindest eine stillschweigende Übereinkunft der Zustimmung und Unterstützung geben könnte.

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