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Cura
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Beitrag von Cura » 09.01.2009, 01:36

>> Und man könnte von Deutschland aus vor einem deutschen Gericht versuchen beispielsweise google.au das öffentlich zugänglich machen in Deutschland und Österreich zu verbieten, nach jeweiligem Recht.

Das dürfte Dich interessieren Hasenhuf, guppy möglicherweise auch _

Das OLG Köln zum Thema: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verletzungshandlungen im Ausland

https://www.lampmann-behn.de/lbr/entsch ... ht/221/5/3

War auch für mich interessant. Ist wie ich vermutet hatte in der EuGVVO geregelt.

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Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 09.01.2009, 21:39

Cura hat geschrieben:Bei G könnte man zumindest mit einer stillschweigenden Zustimmung argumentieren, denn sie hätten ja Möglichkeiten sich gegen die Nutzung ihrer Datenbank zu wehren.
Aus dem nicht handeln ergibt sich doch keine Zustimmung.
Cura hat geschrieben:Und spätestens wenn sie offiziell darauf hingewiesen werden, könnten sie sich auch nicht mehr mit Nichtwissen entschuldigen.
Ich wüßte allerdings nicht, was man ihnen dahingehend zum Vorwurf machen könnte. Auf welcher Basis sollte google die Nutzung der von ihnen erstellten Thumbnails fremder Bilder verbieten können? Und selbst wenn die Möglichkeit bestünde gäbe es keine Pflicht etwas dagegen zu tun. Oder mußte sich je ein "Raubkopierer", oder jemand der zulässig Kopien vertreibt, dafür verantworten, daß eine seiner Kopien von einem anderen "Raubkopierer" ohne sein weiteres zutun unzulässig verbreitet wurde? Selbst bei pertoper und so was, obwohl da scheinbar Rechte zur Verbreitung eingeräumt werden, was dem Fall entspräche, wenn google die Nutzung der thumbnails erlauben würde.
Cura hat geschrieben:Ein Mitstörer ist jemand der es einem anderen direkt oder indirekt ermöglicht zu stören.
Und das sehe ich nicht als gegeben an.
Cura hat geschrieben:Das kann (ist Rechtsprechung!!!) jemand sein, der jemandem sein Fax zur Verfügung stellt, mit dem dieser dann unzulässige Werbeschreiben verschickt.
Oder den Internetzugang, ich weiß. Nur google tut nichts vergleichbares.
Cura hat geschrieben:Oder unser Webby, weil er Betreiber des Forums hier ist. Gäbe es das Forum nicht, könnten Du und ich auch nicht hier schreiben. Also ist er mitverantwortlich wenn jemand hier Scheisse baut. So sehen es jedenfalls die Gerichte.
Sollten wir hier was rechtswidriges posten, ist Webby Störer, denn es wäre auf seiner Domain öffentlich erreichbar. Mitstörer wäre z.B. sein Hoster, denn der ermöglicht die Erreichbarkeit und kann sie auch abstellen. Daraus muß sich aber noch nicht gleich eine Haftung für Webby oder den Hoster ergeben. Du weißt das sicher, ich schreibe es nur für die, die den Schluß sonst ziehen.

Cura
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Beitrag von Cura » 10.01.2009, 04:10

>> Aus dem nicht handeln ergibt sich doch keine Zustimmung _

Zum einen habe ich die Formulierung „könnte“ benutzt und zum anderen habe ich von stillschweigender Zustimmung, wie Duldung, gesprochen. Was einen Unterschied macht.

>> Und das sehe ich nicht als gegeben an _

Bleibt Dir ja unbelassen, wie Du ein Handeln Googles siehst. Entscheidend ist, wie das ein Gericht sehen könnte.

>> Auf welcher Basis sollte google die Nutzung der von ihnen erstellten Thumbnails fremder Bilder verbieten können?

Weil eine Datenbank (und auch möglicherweise das Thumbnail selbst) wiederum ein eigenständiges urheberrechtlich geschütztes Werk ist (sein könnte), aus der sich nicht jeder nach Belieben bedienen kann, auch wenn diese selbst rechtlich bedenklich sein sollte. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

>> Und selbst wenn die Möglichkeit bestünde gäbe es keine Pflicht etwas dagegen zu tun _

Siehe Argumentation „Duldung“.

>> Oder den Internetzugang _

Wo haste das denn her? Eine solche Entscheidung kenne ich nicht. Würde mich aber interessieren.

>> Nur google tut nichts vergleichbares.

Etwas Vergleichbares (schon mal Dagewesenes) zu tun ist nicht Voraussetzung eventuell Mitstörer zu sein. Einer ist immer mal der Erste.

>> Mitstörer wäre z.B. sein Hoster _

Das hast Du eingebracht. Hier würde sogar ich annehmen, dass die Gerichte so weit nicht gehen würden, könnten. Aber in diesem Bereich sollte man besser nie Nie sagen.

Die Mitstörerschaft ist ja gesetzlich nicht definiert, sondern Rechtsprechung. Irgendwann hab mal jemand die Idee gehabt einen Dritten mit in die Pflicht zu nehmen und hat es probiert. Ein Gericht hat mitgezogen und seitdem wird die Mitstörerschaft immer mehr ausgeweitet.

Wie gesagt, nach meiner Meinung ist sie schon viel zu weit ausgedehnt. Ich weiss nicht wo es enden wird. Du aber auch nicht. Es ist nicht wichtig was ich, Du, wir denken, deshalb versuche ich darzustellen, wie man, aufgrund der Gegebenheiten argumentieren könnte, um erfolgreich zu sein. Und die Chancen mit derartigen Argumentationen durchzukommen stehen nach meinem Dafürhalten so schlecht nicht.

....

Muss mal was dranhängen, was mir schon lange auf der Seele liegt. Du trägst ja manchmal wirklich konstruktiv bei. Viel öfter aber schaltest Du Dich irgendwann ein und zerpflückst die bisher eingebrachten Beiträge, um zu Herausgepicktem Deine Meinung zu sagen.

So richtig kontruktiv ist das ja nicht wirklich. Für mich kommt es irgendwie besserwisserisch rüber, so nach dem Motto: "So jetzt haben alle mal gesagt, was sie denken was richtig ist und jetzt kommt Onkel Hasenhuf und sagt allen mal wie es tatsächlich ist.

Verstehs richtig.