Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

YASNI: Datenschutz + informationelle Selbstbestimmung adé

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
guppy
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2820
Registriert: 08.12.2003, 15:57
Wohnort: schwedt

Beitrag von guppy » 05.01.2009, 20:31

Cura hat geschrieben:@guppy _



Dass es das Ende für die Bildersuche in D ist glaube ich eher weniger, G
deswegen schrieb ich "die Bildersuche in jetziger Form ".

>Die Macht der deutschen Gerichtsbarkeit endet am Grenzübergang.

auch wenn Opfer und Täter in Deutschland ansässig sind ? Widerspräche meinem Rechtsverständnis - aber ist auch nicht meine Baustelle.
Meine Titel bekomme ich jedenfalls problemlos im ausland durchgesetzt, da wollten sich schon einige ..., na lassen wir das hier.

:idea: apropos kennt einer den Aufenthaltsort von meinem
"pers. Freund"

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Cura
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4139
Registriert: 23.02.2004, 07:18

Beitrag von Cura » 05.01.2009, 20:42

>> Auch wenn Opfer und Täter in Deutschland ansässig sind?

Hast eigentlich Recht Guppy. Wenn sie zu unterlassen haben, haben sie insgesamt zu unterlassen.

Ich weiss jetzt nicht, obs so im Urteil drinsteht. Habs nur überflogen und vielleicht überlesen.

Wars vielleicht so in der Unterlassung formuliert? Werd mir das Ganze später nochmal mit etwas mehr Ruhe ansehen.

Cura
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4139
Registriert: 23.02.2004, 07:18

Beitrag von Cura » 05.01.2009, 21:44

>> in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen oder _

Jo, steht so im Klageantrag (hatte ich gar nicht gelesen) und wird wohl auch in der Unterlassungserklärung so gestanden haben. Macht nicht wirklich Sinn, aber in Zivilverfahren ist der Wille der Verfahrensbeteiligten ihr Himmelreich.

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

Content Erstellung von ABAKUS Internet Marketing
Ihre Vorteile:
  • einzigartige Texte
  • suchmaschinenoptimierte Inhalte
  • eine sinnvolle Content-Strategie
  • Beratung und Umsetzung
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

e-fee
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3893
Registriert: 08.05.2007, 12:53

Beitrag von e-fee » 05.01.2009, 22:10

Hehe, wenn Google die Bildersuche abschalten sollte, dann hat aber der Folkert Knieper demnächst ein Problem mit seinem "Geschäftsmodell" ... :lol:

Webdoktor
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 32
Registriert: 13.07.2007, 08:51

Beitrag von Webdoktor » 06.01.2009, 09:10

e-fee hat geschrieben:Hehe, wenn Google die Bildersuche abschalten sollte, dann hat aber der Folkert Knieper demnächst ein Problem mit seinem "Geschäftsmodell" ... :lol:
Nicht nur der, da ernähren sich viele mit. Mir flatterte an Heiligabend ein A-Schreiben mit kopierter Blankovollmacht ins Haus, wo im Nachhinein mein Name per Hand reingeschrieben wurde (sprich Serienabmahnung). Termin für die Anerkenntis sollte der 29.12. sein (sprich nur die Feiertage und das Wochenende als Frist).

Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 06.01.2009, 10:56

guppy hat geschrieben:Was ich nicht verstehe:
in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen oder
.
In Östereich oder der Schweiz darf es zugänglich gemacht werden ?
Da geht es um das Tatortprinzip. Die Frage ist wo findet nach welchem Recht eine Rechtsverletzung statt. Wäre es in Österreich rechtens fremde Fotos ohne Genehmigung auf die eigene Webseite zu packen und wäre diese Seite nur von Österreich aus abrufbar, könnte man nicht dagegen vorgehen, da es nicht rechtswidrig wäre. Nur wenn die Seite auch von Deutschland aus abrufbar ist, muß sie auch deutschem Recht genügen. Erst danach kommt die Hürde, ob man das auch im Ausland durchsetzen kann. Das ist auch abhängig von internationaler Abkommen zwischen den Staaten.

Zu möglichen Formen der Bildersuche gabe es hier schon Diskusionen: https://www.abakus-internet-marketing.d ... che#468115

Cura
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4139
Registriert: 23.02.2004, 07:18

Beitrag von Cura » 06.01.2009, 17:21

Es ist nicht falsch was Du schreibst Hasenhuf, aber hier hat Guppy schon Recht mit dem was er anmerkt.

Es wurde gegen G Deutschland (wobei ich jetzt mal davon ausgehe, dass G Deutschland eine eigenständige Gesellschaft nach deutschem Recht ist) geklagt, es geht nur um deutsches Recht, beide Parteien sitzen in D, insofern hätte ein allgemeines Unterlassungsverlangen genügt, weil die ausländische Gesetzgebung in diesem Fall nicht interessiert.

Im Urteil stehts halt drin, weil es dem Antrag des Klägers entspricht.
Zuletzt geändert von Cura am 08.01.2009, 06:41, insgesamt 1-mal geändert.

Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 06.01.2009, 18:09

Ich glaube wir haben ein wenig aneinander vorbeigeredet.

Ich wollte es nur verdeutlichen, deshalb das "Extrembeispiel" mit "währe", denn so viel ich weiß ist das Verhalten in Österreich auch unzulässig. Aber die Seite ist vermutlich auch dort aufrufbar und insofern ist es wirklich ein wenig verwunderlich, daß der Antrag nicht weitläufiger war. Denn es hat nicht unbedingt was mit dem Ende der Gerichtsbarkeit zu tun (wie Du schon korrigiert hast), man könnte google.de auch von Deutschland aus vor einem deutschen Gericht das öffentlich zugänglich machen in anderen Ländern, in denen das auch verboten ist, verbieten. Und man könnte von Deutschland aus vor einem deutschen Gericht versuchen beispielsweise google.au das öffentlich zugänglich machen in Deutschland und Österreich zu verbieten, nach jeweiligem Recht. Ich schätze jedenfalls, das es solcher Vereinbarungen gibt.

Das "Opfer und Täter in Deutschland ansässig sind" ändert daran aber auch nichts, weder in der einen noch in der anderen Richtung. Ein Deutscher dürfte in Österreich, also nur dort, etwas von einem Deutschen öffentlich zugänglich machen, wenn es dort zulässig wäre. Die Ansässigkeit in Deutschland würde erst im nächsten Schritt, bei der Durchsetzbarkeit, eine Rolle spielen, wenn es nicht zulässig wäre.

So, hoffentlich habe ich nicht noch mehr Verwirrung gestiftet.

guppy
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2820
Registriert: 08.12.2003, 15:57
Wohnort: schwedt

Beitrag von guppy » 06.01.2009, 18:45

So, hoffentlich habe ich nicht noch mehr Verwirrung gestiftet.
doch hast Du, zumindestens bei mir. Als Beispiel soll ein Extrem dienen.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/ ... 91,00.html
Zuletzt geändert von guppy am 06.01.2009, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.

guppy
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2820
Registriert: 08.12.2003, 15:57
Wohnort: schwedt

Beitrag von guppy » 06.01.2009, 18:52

ahh habs recht gut erläutert gefunden,Du hast Recht Hasenhuf, kommt auf die Straftat an:
https://forum.jurathek.de/archive/index ... 20299.html

also gilt die Tat in der BRD bis auf wenige Ausnahmen wirklich nur als Straftat, wenn es am Tatort auch eine ist.

Cura
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4139
Registriert: 23.02.2004, 07:18

Beitrag von Cura » 06.01.2009, 19:28

So, jetzt wirds richtig haarig. Du bist im Strafrecht guppy. Das deutsche Urheberrecht beinhaltet zwar auch strafrechtliche Aspekte. Hier geht es jedoch um einen zivilrechtlichen Anspruch (Unterlassung und Schadensersatz), den jemand hat, dessen Werke nach deutschem Recht widerrechtlich von einem Dritten genutzt werden.

>> Und man könnte von Deutschland aus vor einem deutschen Gericht versuchen beispielsweise google.au das öffentlich zugänglich machen in Österreich zu verbieten.

Hier könnte es geregelt sein:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/index.html
https://dejure.org/gesetze/EuGVVO

Interessante Fragestellung, ob das ausserhalb des Wettbewerbsrechts, bei dem der Gerichtsstand ausgesucht werden kann, irgendwie funktionieren könnte. Ich denke eher nicht. Und mir die Inhalte der obigen Links reinzuziehen, dazu habe ich jetzt wirklich keinen Bock.

Hamburg hat ja wohl entschieden, weil G der Schuldner war und dort seinen Sitz hat.

Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 07.01.2009, 22:35

@guppy, strafrechtlich ist das* nach deutschem Gesetz geregelt. Da weiß ich aber kaum mehr, als das es so ist. Beim Urheberrecht kommt es auf Verträge zwischen den Staaten an, oder eben auf "Europagesetze".

* Straftaten gegen oder durch Deutsche im Ausland und ähnliches

Cura
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4139
Registriert: 23.02.2004, 07:18

Beitrag von Cura » 08.01.2009, 06:30

Mach Dir nichts drauss Hasenhuf. Ich vermute mal, dass nur eine verschwindend geringe Anzahl von Juristen in D gibt die mit der Fragestellung ad hoc nicht hoffnungslos überfordert sein dürfte.

So jetzt warte ich noch drauf, dass jemand G als Mitstörer in die Haftung nimmt, weil sie Urherberrechtsverstösse wie z. B. durch Yasni erst möglich machen.

An der G-Bildersuche knabbern ja noch andere.

Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 08.01.2009, 23:39

Nee ich mach mir nichts draus, ich wollte nur nicht, daß jemand den Eindruck bekommt, ich würde bei allem rechtlichen Bescheid wissen.

Das mit google und der Mitstörerhaftung, ich nehme an, Du meinst das mindestens etwas ernst, ich glaube nicht, daß man damit durchkommt. Das schöne am Versuch wäre nur, daß google in etwa das Gegenteil von dem behaupten müßte, was sie sagen würden wenn sie abgemahnt/verklagt werden würden.

Begründung:
google hätte an Verstößen, die durch die Veröffentlichung von bei google kopierten thumbnails entstehen, nicht so mitgewirkt, wie das für eine Mitstörerhaftung nötig wäre, nach dem was ich weiß was nötig wäre auch wenn ich nicht genau weiß wo Mitstörerhaftung los geht und wo sie aufhört. Wenn google eine Genehmigung erteilt hätte die Bilder zu nutzen, hätten sie natürlich einen Verstoß begangen (selbst, nicht als Mitstörer) und könnten vom Urheber verklagt und von dem, dem die Genehmigung widerrechtlich erteilt wurde und der deswegen seinerseits verklagt wurde, in Regreß genommen werden. Aber sie würden natürlich sagen keine Genehmigung erteilt zu haben, was ich als zutreffend ansehen würde. Außerdem bestehen in der Art der Webseiten Unterschiede, die bei google unter Umständen eine konkludente Zustimmung annehmen lassen, bei Nicht-Bildersuchmaschinen aber nicht.

Cura
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4139
Registriert: 23.02.2004, 07:18

Beitrag von Cura » 09.01.2009, 01:08

> wo Mitstörerhaftung los geht und wo sie aufhört _

Das sagen einem im Zweifel die Gerichte und mittlerweile (ich meine zu unrecht) legen die Gerichte die Mitstörerhaftung sehr grosszügig aus.

Bei G könnte man zumindest mit einer stillschweigenden Zustimmung argumentieren, denn sie hätten ja Möglichkeiten sich gegen die Nutzung ihrer Datenbank zu wehren.

Und spätestens wenn sie offiziell darauf hingewiesen werden, könnten sie sich auch nicht mehr mit Nichtwissen entschuldigen.

Ein Mitstörer ist jemand der es einem anderen direkt oder indirekt ermöglicht zu stören. Das kann (ist Rechtsprechung!!!) jemand sein, der jemandem sein Fax zur Verfügung stellt, mit dem dieser dann unzulässige Werbeschreiben verschickt.

Oder unser Webby, weil er Betreiber des Forums hier ist. Gäbe es das Forum nicht, könnten Du und ich auch nicht hier schreiben. Also ist er mitverantwortlich wenn jemand hier Scheisse baut. So sehen es jedenfalls die Gerichte.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag