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mutmaßliche kino.to-Betreiber verhaftet

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swiat
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Beitrag von swiat » 17.06.2011, 10:55

Sorgt beim Abmahner sicher für netten Traffic, zumal der Name der Webseite bei Focus genannt wurde.....

Ziel erreicht.

Gruss
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Phoenix@
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Beitrag von Phoenix@ » 17.06.2011, 12:15

swiat hat geschrieben:Sorgt beim Abmahner sicher für netten Traffic, zumal der Name der Webseite bei Focus genannt wurde.....

Ziel erreicht.

Gruss
Focus, Golem, Pcgames etc. also für den hat sich es mit Sicherheit gelohnt von der Traffic- / Backlink- Seite betrachtet und sofern der Streitwert sich nicht ändert mit Sicherheit auch von der Finanziellen Seite aus gesehen.

Mal ganz davon abgesehen - Als ob es einen anderen Grund geben würde ... selbst wenn die Abmahnung Erfolg haben sollte ... Geld sieht er eh nicht, wenn dann nur der Rechtsanwalt (wobei der so oder so).
Das Artikel-Verzeichnis mit Qualität: Artikito.de. Unter anderem werden tote Links automatisch entfernt, DC auch nach der freischaltung noch wöchentlich geprüft etc. - Bei einem gutem Artikel-Verzeichnis hört die Pflege nicht nach dem freischalten auf! Keine Backlink-Pflicht für Signatur-Leser, einfach folgenden Code eintragen: "ich-nicht-tralala".

catcat
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Beitrag von catcat » 17.06.2011, 12:39

Läuft das unter dem Oberbegriff "Guerilla-Marketing" oder unter "Fun-Marketing"?

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Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 17.06.2011, 13:04

seonewbie hat geschrieben:... und jetzt hört endlich auf zu diskutieren ob privat oder gewerblich.
Genau!!!11elf
seonewbie hat geschrieben:DIE KRIPO IST NIEMALS PRIVAT TÄTIG !
Sondern gewerblich? Wenn dann geht es um geschäftsmäßig oder nicht geschäftsmäßig.

Aber glaubt hier jemand, die Polizei hat vor auf Dauer einen Telemediendienst zu betreiben der darin besteht diese Bekanntgabe zugänglich zu machen? Davon mal ganz abgesehen, ob das überhaupt ein Telemediendienst im Sinne des Gesetzes wäre.

catcat
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Beitrag von catcat » 17.06.2011, 13:17

Ja wenn die eine Telemediendienst betreiben, dann müßten die sich auch eigentlich an das TMG halten. Eigentlich. Also doch nicht, weil die sind ja "sponsored by Staat".

Aber das ist Quark. Wenn die KriPo ein Verschlußsiegel an einem Tatort anbringt, dann müssen die das auch nicht erst beim Ordnungsamt beantragen, weil sie irgendwo was hinkleben wollen. (z.B. Plakate)

Mit der Message auf der kino.to-Site haben die höchstens erreicht, das 1.000de Kiddies ganz schnell Muttis/Papis Rechner gekillt haben "damit keine Spuren mehr da sind" :P

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 17.06.2011, 13:32

catcat hat geschrieben:Ja wenn die eine Telemediendienst betreiben, dann müßten die sich auch eigentlich an das TMG halten.
Lassen wir das mal so stehen. Aber, nicht alle Bestimmungen des TMG, wie z.B. die Informationspflicht, richten sich an alle Telemediendienste bzw. deren Betreiber. "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:" Da habe ich doch Zweifel, daß das auf diese Bekanntgabe der Polizei zutrifft.

catcat
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Beitrag von catcat » 17.06.2011, 13:34

Ist halt schlau gemacht, dieses TMG^^

seonewbie
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Beitrag von seonewbie » 17.06.2011, 14:14

@Cura

Guppi hat sicher recht an dem Punkt wenn es nachher so dargestellt wird als wenn der Text
von den kino.to Betreibern "freiwillig" veröffentlicht wurde dann ist die Aktion wirklich umsonst.

Aber was mich interessieren würde was passiert wenn man den kino.to Betreibern lediglich
das Betreiben von kino.to nachweisen kann, nicht aber das Betreiben der eigentlichen
Download Seiten?

Verstehe ich das richtig das die ganze Aktion darauf aufgebaut ist das beides Nachgewiesen
werden muß? Denn das Verlinken alleine ist ja nicht Starfbar, da es ja auf einer Domain erfolgt
die nicht an das Deutsche Recht gebunden ist.

Die Argumantation unserers "Großdeutschen Reichs" das jeder der eine Webseite in
"Deutcher Sprache" verfaßt sich automatisch an Deutsches Publikum wendet kommt
ja dem Konolial Bestreben von Kaiser Wilhelm gleich und wird vor jedem EU Gericht
sofort als diskriminierend betrachtet. Ich meine das kann nicht
ernst genommen werden. Immerhin würde dann ein einfaches "Grüezi Mitenand"
klar darlegen das die Seite ausschliesslich an Schweizer Publikum wendet.
So einen Kinderkram will doch niemand in einem Strafprozess erörtern - oder doch?
(Da wiehert schon der Kachelmann)
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Beitrag von guppy » 17.06.2011, 14:55

ach, auf Domains, die nicht an deutsches Recht gebunden sind, kann ich verlinken, egal was drauf ist ? Ein Spruch meiner Tochter "Warum soll ich über etwas nachdenken, bevor ich es ausgesprochen habe". Deine Post`s erinnern mich oft daran.
Selbstverständlich hat sich diese Domain an User aus Deutschland gewendet.
Selbst die Rechtslage beim streamen von diesen Seiten ist noch nicht eindeutig (höchstrichterlich) geklärt.
Kaiser Wilhelm, koloniales Bestreben- Oh meine Fresse, gehts noch dussliger ?

Cura
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Beitrag von Cura » 17.06.2011, 18:00

Jo, ist schon ein etwas seltsames Rechtsverständnis was manche haben. Da wird auf der einen Seite immer rumgeschimpft, dass "skrupellose" Anwälte das Recht missbrauchen, um sich und ihren Mandanten wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen und jetzt haben wir dasselbe mit grosser Wahrscheinlichkeit hier auch.

Da wird dem ganzen das Fähnchen "Mahnmal gegen den Abmahnwahn" angeheftet und alles ist gut. Wer mahnt, sollte sich auch mal so seine Gedanken machen, was geändert werden könnte oder zumindest mal halbwegs nachvollziehbar darlegen, was er unter "Abmahnwahn" versteht. Was ich dazu lese sind eher laue Pseudoargumente.

Ich sehs schon kommen, dass in Zukunft nur noch Abmahnungen als "Mahnmal gegen den Abmahnwahn" verschickt werden.

Wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte und die Richter fit sind, wird die kurze Begründung lauten.

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. Es besteht kein Wettbewerbsverhältnis, sodass das sonstige Vorbringen des Abmahners (Kläger oder Beklagter, je nachdem) keiner weiteren Erörterung bedarf.

Das Ganze riecht also schon sehr nach Rechtsmissbrauch, nach einer getarnten PR-Aktion. Sind die und die sie vertretende Kanzlei in Sachen "Contra dem Abmahnwahn" schon irgendwann mal vorher in Erscheinung getreten?

Was unterscheidet sie also von denen, die sie vorgeben einschränken zu wollen? Insofern könnte sich jeder mit dem überschwenglichen Lob der Aktion selbst etwas beschränken.

Es hat einen gewissen Unterhaltungswert, das ist aber auch grad alles.

guppy
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Beitrag von guppy » 20.06.2011, 09:17


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Beitrag von catcat » 20.06.2011, 09:24

Ich sollte echt mal über nen Berufswechsel nachdenken...

Mit Nix Geld machen - das hat doch nen Reiz.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 20.06.2011, 09:49

Huch, mir fällt gerade auf, daß der Gesetzgeber in den Straf- und Bußgeldvorschriften des UrhG die öffentliche Zugänglichmachung vergessen hat.
Wer ... ein Werk ... vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

- Vervielfältigen ist die Anfertigung von Vervielfältigungsstücken.
- Verbreitung ist die körperliche Verbreitung von (körperlichen) Vervielfältigungsstücken.
- Öffentliche Wiedergabe ist, wenn man etwas auf einem Wiedergabegegerät in der Öffentlichkeit wiedergibt (z.B. Fernseher in der Kneipe oder Leinwand und Projektor).
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

Wo steht denn unter Strafe etwas öffentlich zugänglich zu machen?

DDDTG
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Beitrag von DDDTG » 20.06.2011, 16:02

Hmm

Ich streame ehrlich gesagt gerne, und finde es schade das kino.to weg fällt.
Mein Gewissen beruigt allerdings meine ansehnliche DvD Sammlung, bei der ich die besten (gestreamten) Filme einfach nach kaufe. So gibt man jedenfalls kein Geld für Schund aus.

Zum Thema Prozess:
Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen
Wenn das durchgehen soll, müssen die sich aber schon gewaltig anstrengen.
Kino.to ist keine Plattform zum Austausch illegaler Inhalte, sondern zum Austausch von Links auf Illegale Inhalte. Sicherlich kann man ihnen deswegen ein dickes Mahngeld aufs Auge drücken. Nach deutschem Recht (so wie ich es kenne) aber nicht mehr. "Schadensersatz" dürfte man da ausschließlich von den Betreibern von Upload Portalen verlangen, da diese die illegalen Inhalte ja überhaupt erst anbieten.

Das ist so als würde man RSS-Feeds für illegal erklären, und dann RSS-Tool und Plugin Entlickler verklagen, weil sie Mittel zur Kanalisierung der "Illegalen Inhalte" bereit stellen. Trotzdem wird da keiner auf "Schadensersatz" pochen dürfen, denn die tool-Entwickler hätten in diesem Scenario überhaupt nichts mit den jeweiligen Feeds zu schaffen.

Besagtes ist jetzt zwar wenig ausgereift, aber ich glaube man versteht wie ich das meine. Wenn die Anklage wie obig lautet, ergibt sie ab dem "von" keinen logischen Sinn mehr, denn Kino.to hat niemals irgendwelche Urheberrechte verletzt. Dafür muss man schon die Anbieter platt machen, was wohl noch schwieriger sein dürfte.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 20.06.2011, 16:49

Hasenhuf hat geschrieben:Wo steht denn unter Strafe etwas öffentlich zugänglich zu machen?
dir ist aber schon bekannt das du dir durch einen Link ggf. den verlinkten Content zueigen machst, und wenn dies dann Streams sind die gegen das urheberrecht verstoßen, man dir diesen verstoß ggf. auch anlasten kann?

Und gerade bei der Aufmachung eines solchen Portals, also massenhaft Links zu solchen Streaming Angeboten die gegen das Urheberrecht verstoßen, zum Zwecke eben dieses Verstoßes.... da kann sich kein Betreiber mehr rausreden das er selber ja nix verbotenes macht, durch die Links macht er sich den "fremden" Content zueigen....

und bei kino.to war es ja doch wohl auch so das die ja auch diverse Streamingplattformen selber betrieben haben, und hier auch wohl Premiumzugänge verkauft haben...

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