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mutmaßliche kino.to-Betreiber verhaftet

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catcat
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Beitrag von catcat » 22.06.2011, 12:04

Also ich hab ja auch ne recht... ehm... "flexible Moral", wenn es um Geld geht. Aber sogar ich sehe diese Sites als Abzockersites der übleren Sorte an:

Ich habe vorher gepostet, daß alleine ich 4 Abofallen-Opfer kenne und selbst innert Minuten dutzende Trojaner und Dropper bekommen habe von denen.
Abofallen sind Betrug und Abzocke! Da stimmt wohl jeder mit mir überein. Auch Du, denke ich.
Wenn ich nen kostenlosen DivX-Codec runterladen "darf" (wo ja gut sichtbar bei jedem download dafür geworben wird, weil meiner ja angeblich nicht mehr aktuell ist) von denen und dann gleich ein 2-Jahresabo für 29.90/Monat, zahlbar 2 Jahr im Voraus abdrücken soll... dann ist das Betrug. Das kann man nicht mehr schönreden...
DDDTG hat geschrieben:[...]Man sollte als Webseiten Betreiber für alle Unternehmensformen Verständnis haben, welche den Nutzern einen Mehrwert bieten, und aus diesem Profit ziehen. Das ist das Buisness das ich meine, und aus diesem Mehrwert ergeben sich ja überhaupt erst die Millinoen auf den Kino.to Konten. Der Verbraucher wird weder ab gezockt noch sonst wie betrogen. Die Gelder stammen zum größten Teil aus werbe-Einnahmen, oder (Freiwillig zu kaufenden) Premium Accounts.[...]
Da stimme ich Dir zu... irgendwie.
Ich bewege mich in anderen "Sphären": Meine Gewinnspanne ist ungefähr so hoch wie im Drogen-/Waffen-/Menschenhandel und es ist vollkommen legal.
Aber wenn ich ne "linke" Sache machen wollte, würde ich wahrscheinlich genau das machen, wie die Betreiber von kino.to. Das ist Idiotensicher.
Nur würde ich meine Kumpelz nicht übers Ohr hauen wollen und ich würde ganz sicher nicht in DE wohnen bleiben.
DDDTG hat geschrieben:WIE REAGIERT IHR?
Sofort alles fallen und liegen lassen?
Das kann mir keiner erzählen, ganz ehrlich.
Zuletzt geändert von catcat am 22.06.2011, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von DDDTG » 22.06.2011, 12:09

Moooment ...

Das "Abo" welches du meinst stammt nicht von Kino.to...
Die "Abos" von denen ich spreche sind die mit den File-Hostern die die betreiber (mutmaßlich oder wie auch immer) nebenbei betrieben haben. Das Abo von dem du redest wird von den Betreibern von X-Vid gemacht, wobei ich da jetzt nichts genaues drüber weis bzw. nie irgendwelche Probleme damit hatte (Zu "X-Vid Abo Falle etc" finde ich bei google auch nichts). Die Werbung für x-Vid istm ir auch aufgefallen. Aber im Grunde auch nichts anderes als die Werbepartner bei einigen Aff-Anbietern ala "Bestimme noch heute wie alt du wirst" oder sonstiger Kram. Hat aber nichts mit dem eigentlichen Projekt zu tun.
Zuletzt geändert von DDDTG am 22.06.2011, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.

catcat
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Beitrag von catcat » 22.06.2011, 12:10

Ja. Klar. Und kinto.to vermietet Werbeplätze und die verdienen ja auch gar nix als Referer, nech?

Du schreibst selbst, daß die Millionen aus Werbeeinnahmen stammen.
Wieviel kriegt man derzeit als Ref, wenn man ein 2-Jahres-Abo über einige 100 EUR vermittelt?
Ey: Du bist auch nicht vom Mond gefallen und kannst Dir denken, woher die Ihre Kohle gesammelt haben.
Also ICH würde es genau so machen.
Zuletzt geändert von catcat am 22.06.2011, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von DDDTG » 22.06.2011, 12:12

catcat hat geschrieben:Ja. Klar. Und kinto.to vermietet Werbeplätze und die verdienen ja auch gar nix als Referer, nech?
Aber im Grunde auch nichts anderes als die Werbepartner bei einigen Aff-Anbietern ala "Bestimme noch heute wie alt du wirst" oder sonstiger Kram. Hat aber nichts mit dem eigentlichen Projekt zu tun.
Besser wir bleiben beim Thema. Wenn wir jetzt auch noch alle möglichen Werbemittel in die juristische und/oder moralische Belangbarkeit mit rein nehmen wirds mir zu kompliziert :wink:

Und wie gesagt ist mir X_Vid nicht als Abzocker-Unternehmen bekannt. Auch wenn mir diverse Flash-Player viel eher zusagen, da schneller und weniger Probs mit abstürzen :lol:
Ey: Du bist auch nicht vom Mond gefallen und kannst Dir denken, woher die Ihre Kohle gesammelt haben.
Also ICH würde es genau so machen.
Sign
Zuletzt geändert von DDDTG am 22.06.2011, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von catcat » 22.06.2011, 12:17

Moral vs. Biz.

Das ist ganz heikel^^ :D

Ich hab ja nicht gesagt, daß xVid Abzocker sind (werd ich mich auch hüten. Ich hab keinen Bock auf ne Einstweilige Verfügung).

Ich hab nur gesagt, das da Werbung war, wo man den Codec kostenlos runterladen konnte und dann halt zufällig ein Abo abgeschlossen hat.

catcat
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Beitrag von catcat » 22.06.2011, 12:20

Scheisse! www.kino.lt ist schon belegt...

bbnetch
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Beitrag von bbnetch » 22.06.2011, 12:35

lol, hab ich auch gleich als erstes geschaut, aber die haben sich so ziehmlich alles unter den nagel gerissen, ausser die exoten.
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guppy
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Beitrag von guppy » 22.06.2011, 12:41

DDDTG hat geschrieben:
guppy hat geschrieben:Dein Beitrag spiegelt genau das mangelnde Unrechtsbewußtsein wieder, das im Zusammenhang mit der Internetbenutzung um sich greift.
Wie oben schon gesagt ist das Grundprinzip bei kino.to genau das gleich wie bei jeder anderen Gewinn-Orientierten Webseite. Die Betreiber haben einen Markt gesehen, und sich da ein gepflanzt. Zu einem Zeitpunkt (der bis heute noch gilt!!!)
Hmm, Rauschgiftdealer reagieren auch auf einen Markt, Seiten mit KP auch, Autodiebe und Hehler ebenfalls, was haben die alle mit den Betreiber dieser Webseite gemeinsam?
Sie verstoßen gegen geltendes Recht.
Du bist vermutlich das personifizierte Beispiel für die Meinung, dass im Internet andere Rechts und Moralvorstellungen gelten.

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Beitrag von DDDTG » 22.06.2011, 13:01

guppy hat geschrieben:
DDDTG hat geschrieben:
guppy hat geschrieben:Dein Beitrag spiegelt genau das mangelnde Unrechtsbewußtsein wieder, das im Zusammenhang mit der Internetbenutzung um sich greift.
Wie oben schon gesagt ist das Grundprinzip bei kino.to genau das gleich wie bei jeder anderen Gewinn-Orientierten Webseite. Die Betreiber haben einen Markt gesehen, und sich da ein gepflanzt. Zu einem Zeitpunkt (der bis heute noch gilt!!!)
Sie verstoßen gegen geltendes Recht.
Du bist vermutlich das personifizierte Beispiel für die Meinung, dass im Internet andere Rechts und Moralvorstellungen gelten.
Ich bin der "Meinung" dass das deutsche Gesetzbuch im Bereich Internet mehr als mangelhaft ist, und gegen "geltendes Recht" kann man nur verstoßen wenn es dazu auch Paragraphen im Gesetzbuch gibt. Wir leben schließlich nicht im finsterstem Mittelalter wo jeder Richter nach gut dünken entscheiden kann was richtig ist, und was nicht. Ansonsten wird mir deine Art zu argumentieren gerade zu dumm, sorry. Ich bin kein personifiziertes Beispiel für irgendwas, ich sage nur wie es ist, und punkt. Wenn du da keine intelligente Art findest Gegenargumente zu finden, dann weil es keine gibt.

guppy
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Beitrag von guppy » 22.06.2011, 13:23

DDDTG hat geschrieben:[ Ansonsten wird mir deine Art zu argumentieren gerade zu dumm, sorry. Ich bin kein personifiziertes Beispiel für irgendwas, ich sage nur wie es ist, und punkt.
Vielleicht sagst Du aber auch nur etwas von dem Du glaubst, dass es so ist.
Hier bin ich an dem Punkt wo efee`s Post wirklich passend ist
https://www.abakus-internet-marketing.d ... tml#795957
z.B
Zu einem Zeitpunkt (der bis heute noch gilt!!!) wo in Sachen Streaming rechtlich große Unklarheiten herrschen,
ist diese Aussage wohl richtig, aber das trifft auf den Endverbraucher zu , also denjenigen, der sich den Film anschaut und nicht auf den Anbieter, bzw. Vermarkter (hier Kino.to).
Aber lassen wir es dabei, die Richter werden sicherlich wie im Mittelalter nach Gutdünken und Tageslaune, eventuell nach einem durch Folter erpressten Geständnis, zu einem Urteil kommen.

DDDTG
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Beitrag von DDDTG » 22.06.2011, 14:04

guppy hat geschrieben:
DDDTG hat geschrieben:[ Ansonsten wird mir deine Art zu argumentieren gerade zu dumm, sorry. Ich bin kein personifiziertes Beispiel für irgendwas, ich sage nur wie es ist, und punkt.
Vielleicht sagst Du aber auch nur etwas von dem Du glaubst, das es so ist.
Genauso wie ich zu wissen Glaube dass das Gesetz der Schwerkraft morgen immer noch gilt, und das ich nicht nur eine Batterie für futuristische Maschinen bin, die mich an eine Matrix angeschlossen haben, welche mir meine Welt ausschließlich simuliert. Wenn wir jetzt mit Philosophie weiter machen wollen, habe ich keine Probleme damit. Ich sag nur Follow the white Rabbit.
ist diese Aussage wohl richtig, aber das trifft auf den Endverbraucher zu , also denjenigen, der sich den Film anschaut und nicht auf den Anbieter, bzw. Vermarkter (hier Kino.to).
Du implizierst das Betreiber von Webseiten grundsätzlich mehr Ahnung haben als die Endverbraucher, oder gar die Justiz selbst. Mal abgesehen davon dass das alleine schon unsinnig ist, ergibt deine Antwort zu meinem Zitat keinen Sinn. "Rechtliche Unklarheit" gibt es bislang auf allen Seiten. Da kannst du noch so viele Artikel hoch wühlen, in denen die Ultimative Wahrheit steht :lol:

Ich zweifle nicht das die Richter zu einem Urteil kommen werden. Allerdings wird das ein Präzedenzfall, und auf welche Paragraphen sich die Anwälte später berufen, welche Teile der Anklage durchgehen und welche wegfallen, wird man jetzt wohl kaum bestimmen können bzw. kaum mit dem Finger zeigen können, weil man meint man hätte kino.to als schwarzes Schaf in einer sonst so weißen Gesellschaft ausfindig gemacht. Das ist nicht nur fragwürdig, sondern höchst scheinheilig. Was wiederum genau das ist was ich anprangere. Beim nächsten mal ist man vielleicht selbst mal an der Reihe, und dann ist das Gejammer groß.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.06.2011, 14:31

Hasenhuf hat geschrieben:Daran ob etwas eine Urheberrechtsverletzung ist, sollte es bei der Auslegung keine Unterschiede geben. Fraglich ist aber, ob in einem Strafprozeß überhaupt darauf eingegangen wird, ob eine Handlung ein Urheberrechtsverstoß ist, wenn dieser nicht mit Strafe belegt ist.

Der Punkt ist, nicht alles was widerrechtlich ist, ist auch strafbar. Strafbar ist nur, was mit Strafe belegt ist.
eben... wenn man sich durch eine Verlinkung, eines urheberrechtlichen geschützten Werkes, dieses zueigen macht, entspricht dies doch einer Verbreitung der Kopie, und wäre somit ein Urheberrechtsverstoßn... egal ob in einem Zivil- oder Strafprozess....

und das eine Verlinkung einer Verbreitung gleichkommen kann, haben die Urteile in Fällen von Nazisymbolen und kipo bereits belegt, denn auch in den entsprechenden Gesetzen steht auch nix von zueigen machen, sondern auch nur Verbreitung etc.... und genau in diesen Urteilen kannst du nun auch die § nachlesen durch denen das Zueigen machen verlinkten Contents, und somit dessen verbreitung, abgeleitet wird.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 22.06.2011, 15:19

net(t)worker hat geschrieben:und das eine Verlinkung einer Verbreitung gleichkommen kann ...
Nicht im Urheberrecht, da ist Verbreitung an körperliche Vervielfältigungsstücke gebunden, aber ich wiederhole mich eh nur noch.

Bei verfassungsfeindlichen Symbolen ist allgemein von "Verwendung" die Rede. Bei Kinderpornographie von " verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder ...", da ist die Form in der das geschieht also unerheblich ("oder sonst zugänglich macht" ist ja alles was geht). Im Urheberrecht wird aber ganz genau unterschieden. Z.B. darf man von offensichtlich rechtswidrig gesendeten Inhalten eine Privatkopie machen. Wird der gleiche Inhalt offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht, darf man es nicht.
net(t)worker hat geschrieben:... und genau in diesen Urteilen kannst du nun auch die § nachlesen durch denen das Zueigen machen verlinkten Contents, und somit dessen verbreitung, abgeleitet wird.
Ich bestreite doch gar nicht, daß die Verlinkung von entsprechend strafbarem, strafbar sein kann.

guppy
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Beitrag von guppy » 22.06.2011, 16:56

@Hasenhuf, es gibt doch aber Urteile über Urheberrechtsverstöße bei Kopien von Software, bei denen keine körperliche Gebundenheit vorhanden war.

oder auch hier, bei Tauschbörsen:
https://www.raubkopierer-sind-verbreche ... rer-02.pdf

Da gab es auch mal so ein BGH Urteil von CAD Software, die vermutlich aus Versehen zum dl bereitgestellt wurde:
https://www.czarnetzki.eu/raubkopie-cad ... ht-version

bei der keine körperlichen Vervielfältigungen vorlagen. Ich denke, dass die Auslegung in Fragen Urheberrecht auch die elektronische Verbreitung von Software mit einschließt.

Cura
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Beitrag von Cura » 22.06.2011, 17:44

>> Abofallen sind Betrug und Abzocke! Da stimmt wohl jeder mit mir überein. Auch Du, denke ich.

Hab da so meine Zweifel, ob der da mit Dir übereinstimmt. Bei der Rechtsauffassung.

Bei jedem, der etwas Illegales veranstaltet, in dem Wissen, dass es illegal ist und dann nicht rumjammert, wenn er auf die Fresse fällt, hab ich Verständnis. Wobei es natürlich auch beim Illegalen Grenzen gibt, für die ich dann keinerlei Verständnis mehr habe. Kommt immer drauf an, wer die Opfer und Geschädigten sind.

Am schlimmsten sind aber die, die sich alles juristisch und moralisch so zurechtbiegen, wie sie es brauchen und sich dann auch noch als Justizopfer sehen, wenn sie auffallen.

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