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von mgutt » 05.10.2009, 08:28
Süß, alleine für dieser Bemerkung wird sicher jemand auf die Idee kommen und Dich sowohl beim Gewerbeamt, also auch beim Finanzamt melden.
Wer vorsätzlich kein Gewerbe anmeldet kommt schnell in den maximalen Strafsektor. Bei der Gewerbeordnung sind das schon mal 5.000,- EUR. Und da geht es nur um den Nachweis, dass Du ein Gewerbe hast.
Das Finanzamt prüft übrigens nicht Deine Kontoauszüge. Wenn Du keine Steuerunterlagen hast, wirst Du einfach geschätzt (und zwar immer über den Freigrenzen). Und auch die Schätzung wird bei Vorsatz sicher nicht gering ausfallen, insbesondere weil es dann um mehrere Jahre rückwirkend gehen wird.
Außerdem willst Du bestimmt nicht mit dem Vermerk "Steuerhinterzieher" Dein Gewerbe starten. Dann bist Du ab dann nämlich ständig unter Beobachtung und wirst regelmäßig geprüft. Je nach Höhe der Strafe bekommst Du dann auch einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.
Da ich davon ausgehe, dass Du Arbeitnehmer bist, empfehle ich Dir ein Gewerbe als Kleinunternehmer (als Nebentätigkeit) anzumelden. Auf die Art bist Du über Deinen Job krankenversichert und kannst trotzdem die Vorzüge der Selbstständigkeit nutzen.