oldInternetUser hat geschrieben:Wenn ein Händler rote Pullis anbietet und Du per Mail fragst, ob es auch blaue gibt, dann wird dir niemand eine Abmahnung schicken. Wenn Du aber nach ganz anderen Artikeln fragst, die nichts mit den angebotenen Produkten zu tun haben, dann könnte das - zu Recht - Ärger geben.
Da ich niemanden verärgern will, frage ich natürlich nur bei Händlern an, die die gewünschte Ware vermutlich haben. Das hat bisher auch noch immer geklappt. Aber wenn man doch mal einem falschen Händler eine Anfrage schickt - was wäre da die Rechtsgrundlage für eine Abmahnung? Gut, man darf nicht wahllos unzählige Anfragen versenden, in der Hoffnung, dass vielleicht irgendend ein passender Adressat dabei ist. Aber sonst?
oldInternetUser hat geschrieben:Wenn die Domain Werbung verkauft, ist das ein Produkt dieser Domain, also kannst Du anfragen. Wenn die Domain darüber aber nichts aussagt, dann gilt dasselbe wie oben.
Gehen wir also mal davon aus, die Website hat bereits irgendwelche Werbung drauf, bittet aber nicht ausdrücklich um diesbezügliche Anfragen. Darf man jetzt per E-Mail anfragen, oder darf man nicht? Und wenn nein, warum nicht? Es gibt dazu ja durchaus widersprüchliche Ansichten. Es sollen auch schon Betreiber mit Werbung auf der Site wegen sowas abgemahnt haben.
oldInternetUser hat geschrieben:Sprich: Es gibt genügend Domains, die haben weder Werbung noch Linktausch - und für die ist es ein Ärgernis und eine Abmahnmöglichkeit, wenn sie deshalb angefragt werden. Für einen Anruf gilt dasselbe - eine Domain ist schließlich nicht zuallererst eine Werbefläche.
Versetz dich einfach einmal mit einem gesunden Menschenverstand in die Situation eines Domainbesitzers, der von all diesen Dingen und von Sumas keine Ahnung hat und dem entweder sein Schwiegersohn oder eine kleine Agentur aus seinem Ort die Domain gemacht hat. Für den ist deine Anfrage Spam.
Ja, möglicherweise. Wenn es sich um themenbezogene Seiten handelt vielleicht aber auch nicht, man darf doch die gegenseitige Verlinkung nicht nur aus SEO-Sicht sehen. Natürlich sollte man nur jemanden anschreiben, bei dem man ein Interesse erwartet, aber man kann halt auch mal danebenliegen.
Wie auch immer, eine Anfrage per E-Mail ist hier wohl auf jeden Fall unzulässig, aber was ist eine sinnvolle Alternative?. Soweit ich verstanden habe ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Anfrage auf Papier per Post schickt. Wenns denn so sein soll, meinetwegen, aber irgendwie finde ich es einfach bescheuert Internet-Angelegenheit per Briefpost zu verhandeln. Und wenn der andere kein Interesse hat, hat er mit Brief eher mehr Arbeit als mit der E-Mail und ist erst recht verärgert. Aber es hilft ja nichts, entweder man geht das Risiko einer Abmahnung ein oder man macht sich mit dem Brief lächerlich oder unbeliebt.
MfG
Thomas