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Link Tausch per Mail anschreiben nicht mehr zulässig?

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(Kein Link Farm / Linktausch Börse usw.)
rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 22.01.2007, 20:22

Schnipsel hat geschrieben:Hä? was hat eine Anfrage zu Linktausch mit Werbung zu tun... Darf ich vielleicht einem neuen Kontakt auch keinen Brief mehr schreiben, und um ein Schäferstündchen anfragen...
Da muss wahrscheinlich zwischen entgeltlich und kostenfrei differenziert werden. :D

Vllt. kann ich ja in Zukunft missliebige Mandanten-Erstkontakte per Unterlassung abwehren. :turn-l:

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.01.2007, 20:28

shapeshifter hat geschrieben:Kein Argument !

Ich bin bei teurer oder aufwendiger Werbung nicht weniger genervt ........
Ausgehend vom Betroffenen (Briefkasteninhaber) ist der Aufwand, der für die Werbung betrieben wurde absolut irrelevant.
Das Resultat ist identisch.
Doch... der Werbeaufwand ist ein Argument... jedenfalls für die deutsche Rechtssprechung...

auch der zeitaufwand die Werbebriefe auszusortieren ist nicht allzu hoch... gut eine Spammail löschen dauert nicht lange, aber wenn du täglich ein paar tausend davon bekommen würdest, kosten dem Absender ja nix, wäre es täglich ein riesiger Aufwand diese Spammails zu löschen... alleine dass werbebriefe richtig Gekd kosten sorgt doch schon dafür, dass es sich keine Firma leisten kann dir jeden Tag einen zu schicken in der Hoffnung dass es dich doch irgendwann mal interessiert und du dort Kunde wirst... per eMailwerbung wäre das kein Problem, da könnte dir jede Firma täglich hundert zuschicken, ohne dass sie es finanziell großartig spüren...

und es bleibt im B2B Bereich ja immernoch eine Kontaktaufnahme per Telefon... diese ist aber auch nur erlaubt, wenn ein begründetes Interesse vermutet werden kann.... aber ob dies bei einem Shopbesitzer unbedingt vorliegt wenn man ihm einen Linktausch anbieten möchte ist da noch eine andere Frage...
Gibt da ein Urteil gegen eine Hochschule, die haben da wohl irgendeine zeitschrift rausgegeben und über das Jubiläum des Fachbereiches Recht berichtet, oder so ähnlich... jedenfalls wurde die Anwälte in der Stadt der Hochschule angerufen und denen Werbung neben diesem Artikel angeboten... und selbst das war laut dem Urtail schon ein Wettbewerbsverstoß, da hier kein begründetes Interesse angenommen werden konnte...

chrizz
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Beitrag von chrizz » 22.01.2007, 20:33

shapeshifter hat geschrieben:Kein Argument !

Ich bin bei teurer oder aufwendiger Werbung nicht weniger genervt ........
Ausgehend vom Betroffenen (Briefkasteninhaber) ist der Aufwand, der für die Werbung betrieben wurde absolut irrelevant.
mit dem unterschied, dass der briefkasten 1-5 briefe beinhaltet und dein postfach 100.
shapeshifter hat geschrieben: Ich sehe das Problem beim Konsumenten - wer seine Email übers web verteilt, ist schon selbst schuld. (ouch)
ich erinner da nur mal an die impressumspflicht. konsument hin oder her, hier gehts um b2b
shapeshifter hat geschrieben: Die Argumentation im Urteil schlägt jedoch in folgender Hinsicht fehl:
- Spam-Filter sind in der Tat irrelevant. Das ist aber auch der falsche gedankliche Ansatz.
hätetst du einen vorschlag welcher ansatz besser ist?
shapeshifter hat geschrieben: - Werbung, und vor allem Werbumg im B2B Sektor darf nicht derart eingeschränkt sein. Elektronische Mittel zur Werbung und Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen dürfen keinem grundsätzlichen Verfügbarkeitsverbot unterliegen. Das ist Pauschalrecht aus Hilflosigkeit.
Es gehthier ja auchnicht um ein allgemeines werbeverbot sondern nur im weitesten sinn um die email werbung.
shapeshifter hat geschrieben: - Die Entmündigung des Konsumenten in Form dieses Verbots (Ich, der ich elektronische Mittel nutzen möchte, MUSS in der Lage sein entweder selbst oder durch Services zu entscheiden ob ein Angebot relevant für mich ist) ist nicht tragbar. Ich muss auch entscheiden, wie ich mit der ständigen Postwerbung von F.ABER umgehe. Und zu entscheiden, ob ich eine Email als SPAM tagge - MUSS drin sein.
wie bereits erwähnt. 5 breife sind nicht 100 emails.
shapeshifter hat geschrieben: Aufgabe der Rechtsprechung ist es eine Lösung zu finden, die einerseits die Möglichkeiten der elektronischen Werbung nicht pauschal untergräbt und anderseits dem Konsumenten seine Entscheidungsfreiheit lässt, ohne ihn einem erhöhten Risiko von Post-, Email- oder WasAuchImmer-Flut auszusetzen.
das problem besteht so oder so. die wirklich nervigen spammer sitzen im ausland. da bringt dann das deutsche recht eh nix. ein gericht wird da mit keiner rechtssprechung etwas einschränken können.
shapeshifter hat geschrieben: Was war eigentlich das Problem mit dem:
1x werben ->
bei pos. Antwort weiter werben / bei neg. o. keiner Antwort Verbot weiterer Werbung
soweit ne gute idee.

ich versteh denn sinn dieser rechtssprechnung sowie nicht ganz. den eigentlich nervigen spam wird es he nicht abhalten....

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chrizz
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Beitrag von chrizz » 22.01.2007, 22:07

@nullpointer
liegt das an unserer hrkunft, dass wir desöfteren in postings gleichzeitig so mehr oder minder dasgleiche schreiben?*g* wir müssen doch ma zusammen zu mäcces im wedding die girls checken.... 8)

mo68
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Beitrag von mo68 » 23.01.2007, 00:58

Hi,

für mich ist eine Linktauschanfrage keine Werbung. Ich sehe darin eine Art Kooperationsangebot.

Jeder hat es meiner Meinung nach aber in der eigenen Hand, ob eine Linktauschanfrage als Werbung (oder sogar Spam) betrachtet wird. Wer nicht auf seinen Gegenüber (potentielle Partnerseite) eingeht und praktisch an jeden Webmaster identische Mails verschickt, darf sich nicht wundern, wenn unspezifische Mails als Werbung oder Spam empfunden werden.

Rechtlich ist das sicher nicht abgesichert aber ich denke mal, dass man sich durch individuelle Anfragen positiv von Massen-Linktausch-Anfragen abhebt und damit auch mehr Aussicht auf Erfolg hat.

Man sollte aber nicht unbedingt den nächsten Abmahnverein nach Linktausch fragen. ;-)

Gruß

Marcus

Rinkadink
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Beitrag von Rinkadink » 23.01.2007, 02:25

net(t)worker hat geschrieben:
shapeshifter hat geschrieben: und nu stell dir mal vor, man würde jetzt Werbung per eMail grundsätzlich erlauben... da bräuchteste dein eMailclient garnicht mehr starten... mit dem löschen kommste eh nicht mehr nach...
Mein Briefkasten sieht manchmal aus wie mein emailpostfach, total überfüllt. Nach einem monat Urlaub ist dort nichteimal mehr platz für meine wichtige post das ist aber erlaubt.

Es gibt doch diese schönen sticker die man sich auf den kasten kleben kan.
Nach paragraph sowiso darf keine werbung eingeschmissen werden.

Das sollte es mal für email adressen geben. Dann kan man soetwas vieleicht bestrafen. Es ist ja nicht einmal mehr erlaubt ein Newsletter an seine Kunden per Emial zu verschicken. Per Post schon.

Wo fängt werbung an? Wen ich einen liebesbrief per email verschicke in welcher ich erwähne was für ein toller typ ich bin ist das auch schon Werbung? Kan ich dafür verklagt werden? Gesetz ist gesetz :evil:

shapeshifter
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Beitrag von shapeshifter » 23.01.2007, 02:35

Nochmal - wie generiere ich denn jetzt auf elektronischem Wege B2B ?!?!?!

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 23.01.2007, 02:44

Rinkadink hat geschrieben: Mein Briefkasten sieht manchmal aus wie mein emailpostfach, total überfüllt. Nach einem monat Urlaub ist dort nichteimal mehr platz für meine wichtige post das ist aber erlaubt.
Hmm.. schon mal etwas von Nachsende- oder Lagerungsantrag gehört?

Rinkadink hat geschrieben: Es gibt doch diese schönen sticker die man sich auf den kasten kleben kan.
Nach paragraph sowiso darf keine werbung eingeschmissen werden.

Das sollte es mal für email adressen geben. Dann kan man soetwas vieleicht bestrafen. Es ist ja nicht einmal mehr erlaubt ein Newsletter an seine Kunden per Emial zu verschicken. Per Post schon.
Für emailadressen brauchste soetwas doch garnicht... da ist werbung doch eh untersagt...

biete deinen Kunden doch einen Newsletter mit Anmeldung an, dann darfste nen Newsletter verschicken...
Rinkadink hat geschrieben: Wo fängt werbung an? Wen ich einen liebesbrief per email verschicke in welcher ich erwähne was für ein toller typ ich bin ist das auch schon Werbung? Kan ich dafür verklagt werden? Gesetz ist gesetz :evil:
Hmm... wenn du da dann eine 0900er Nummer als einzigste Möglichkeit der Kontaktaufnahme angibst, mit Sicherheit...

verschickst du den Liebesbrief als Firma oder als Privatperson? Bietest du da irgendwelche Dienstleistungen an und erwartest einen von dir festgelegten Gegenwert?

achja... verklagt werden kann man dich wegen alles... aber ob du dann auch verurteilt wirst ist eine andere Sache...
:wink:

Zerstreuter
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Beitrag von Zerstreuter » 23.01.2007, 04:17

net(t)worker hat geschrieben:verschickst du den Liebesbrief als Firma oder als Privatperson? Bietest du da irgendwelche Dienstleistungen an und erwartest einen von dir festgelegten Gegenwert?
...wenn man es so ausdrücken will *g*

grebell
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Beitrag von grebell » 23.01.2007, 08:58

"Spam Mail" verschicken war bisher immer eine Auslegungssache, die dann vor Gericht geklärt werden musste.

Jetzt soll es gesetzlich geregelt werden:

https://www.heise.de/newsticker/result. ... words=Spam

Diese Gesetzgebung gibt es in USA schon seit Jahren.

Ich würde auf Grund dessen sagen, dass wenn im Betreff eindeutig drin steht, dass es sich um eine Linktauschanfrage handelt und sonst nichts anderes Verschleiert, die Herkurft usw. dann müsste es laut dieser Meldung ab der Inkrafttretung legal sein, Linktauschanfragen zu verschicken...

Im Übrigen, das ist ja wieder Typisch Deutsch, die die man sich greifen kann, die aber nur einen Bruchteil der Mails ausmachen, die macht man fertig, auch wenn die "nur" ein Mails wegen einer Kooperation verschicken, die großen aber, die wirklich die echte Belästigung ausmachen, da die wegen einem Produkt einen 100 mal anmailen, die kann man nicht fassen und beschäftigt sich weiter nicht mit denen, da die im Ausland sitzen...

Sniper
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Beitrag von Sniper » 23.01.2007, 09:24

Hmmm,
und hier eine kontroverse Entscheidung....
Scheint also wie immer alles von der Tageslaune des Richters abzuhängen, oder wie der Volksmund sagt:
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
https://www.lampmannbehn.de/spam.html

mo68
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Beitrag von mo68 » 23.01.2007, 10:40

shapeshifter hat geschrieben:Nochmal - wie generiere ich denn jetzt auf elektronischem Wege B2B ?!?!?!
Hi,

Kaltakquise (bei B2B) per e-mail birgt das Risiko einer Abmahnung. B2C ist ja sowieso als Kaltakquise per e-mail unzulässig. Wir haben so einen B2B-Fall vor kurzem mit unserem Anwalt abgeklärt. Ärger ist zwar relativ unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen.
Wenn man seine Leistungen per e-mail anbieten möchte, sollte man vorher per Telefon abklären, ob man etwas mailen darf.

Ich bekommen den richtigen Wortlaut nicht mehr zusammen aber es gilt in etwa: Wenn der Empfänger ein starkes klares eindeutiges Interesse hat die Mail zu erhalten, kann man ohne vorherige Erlaubnis mailen. D.h. für die meißten Angebote, die man gerne per e-mail als Kaltakquise verschickem möchte liegt beim potentiellen Kunden/Partner ein derart starkes Interesse NICHT vor. Wenn man eine tolle Software für Anwälte hat, hat man damit noch kein Recht Anwälte ohne Erlaubnis anzumailen. Es mag zwar sein, dass das Angebot für einen Großtteil der Anwälte interessant ist aber das reicht nicht aus, um Mails zu verschicken. Per Fax wäre das übrigens auch unzulässig.

Akquise von B2B per e-mail geht z.B. wenn man Adressen von Kunden verwendet, die vorher der Zusendung von Informationen generell oder zu bestimmten Themen zugestimmt haben (Stichwort: Permissenmarketing). Dabei muß die Mail aber von der Firma kommen, die die Genehmigung zur Zusendung hat. Beispiel ist hier z.B. Webmiles. Auch klassische Adressbroker, wie Schober, bieten so einen Service. Das ist aber nicht unbedingt günstig.
Werbung in Newslettern wäre eine andere Möglichkeit. Ansonsten sollte die eigene Seite so gestaltet sein, dass die Kontaktaufnahme für pot. Kunden möglichst einfach und komfortabel ist.

Viel Erfolg

Marcus

uwew
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Beitrag von uwew » 23.01.2007, 10:46

HI Mo68,
dann müsste nur noch geklärt werden, ob ein Linktausch als Kaltaquise zählt, denn ich will ja nichts verkaufen.. :-)
Mein neuer Artikel : Von 0 auf 1000 Besucher pro Blogpost in einem neuen Blog.

zworx
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Beitrag von zworx » 23.01.2007, 11:27

Eigentlich ist das schon länger Im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) § 7 geregelt.

Da heißt es so schön: ... Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt....

Nur was genau mit "Werbung" gemeint ist steht dort leider nicht!

Im TDG (Gesetz über die Nutzung von Telediensten) findet man nur unter § 3 die Begriffsbestimmungen für "kommerzielle Kommunikation"

Und die ist jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt.

Fragt man sich also dann ob Linktausch-Mails "Werbung" oder "kommerzielle Kommunikation" oder beides sind.

Scheint nicht so einfach zu sein, da hier ja nicht wirklich von "Handel" gesprochen werden kann...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 23.01.2007, 11:37

uwew hat geschrieben:HI Mo68,
dann müsste nur noch geklärt werden, ob ein Linktausch als Kaltaquise zählt, denn ich will ja nichts verkaufen.. :-)
Hmm? Bietest du da nicht einen Link an und willst als Bezahlung einen Link haben?

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